A. bis C.

A. Das Nationalsozialistische Frauenbild

Das Idealbild der arischen Frau

Mat. 2   Frauen in der Geschichte VIII

Mat.3[3]  

„Die Welt des Mannes ist groß, verglichen mit der der Frau.
Der Mann gehört seiner Pflicht, und nur ab und zu schweift ein Gedanke zur Frau hinüber.
Die Welt der Frau ist der Mann. An anderes denkt sie nur ab und zu.
Das ist ein großer Unterschied." (Adolf Hitler)

Mat. 4[4]

„Die Frau hat die Aufgabe, schön zu sein und Kinder zur Welt zu bringen.
Das ist gar nicht so roh, wie sich das anhört.
Die Vogelfrau putzt sich für den Mann und brütet für ihn Eier aus.
Dafür sorgt der Mann für die Nahrung.
Sonst steht er auf der Wacht und wehrt den Feind ab." (J.Goebbels, 1938)

Mat. 5[5]

„Was der Mann an Opfern im Ringen seines Volkes, bringt die Frau an Opfern im Ringen
um die Erhaltung dieses Volkes in den einzelnen Zellen. Was der Mann einsetzt an
Heldenmut auf dem Schlachtfeld, setzt die Frau ein in ewig geduldiger Hingabe,
in ewig geduldigem Leiden und Ertragen. Jedes Kind, das sie zur Welt bringt, ist eine Schlacht,
die sie besteht für Sein oder Nichtsein ihres Volkes." (Adolf Hitler: Reden an die deutsche Frau, 1934)

Mat. 6    Frauen in der Geschichte VIII

Mat. 7

„Wenn man sagt, die Welt des Mannes 
ist der Staat, die Welt des Mannes ist
 sein Ringen,
die Einsatzbereitschaft 
für die Gemeinschaft, so könnte man
 vielleicht sagen,
daß die Welt der Frau
 eine kleinere sei; denn ihre Welt ist ihr
 Mann, ihre Familie, ihre Kinder und
 ihr Haus.
Wo wäre aber die größere Welt, wenn niemand die kleine Welt betreuen wollte?
Wie könnte die größere Welt bestehen, wenn niemand wäre, der die Sorgen um
die kleinere Welt zu seinem Lebensinhalt machen würde? Nein: Die große Welt baut sich
auf dieser kleinen Welt auf. Diese große Welt kann nicht bestehen,
wenn die kleine Welt nicht fest ist. . ." (Adolf Hitler vor der NS.Frauenschaft im Jahre 1934)

Mat. 8

„Die Aufgaben der Frau
Solange wir ein gesundes männliches Geschlecht besitzen und dafür werden wir
Nationalsozialisten sorgen , wird in Deutschland keine weibliche
Handgranatenwerferinnen-Abteilung gebildet und kein weibliches Scharfschützenkorps.
Denn das ist nicht Gleichberechtigung, sondern Minderberechtigung der Frau.
Eine unermeßliche Weite von Arbeitsmöglichkeiten ist für die Frau da.
Für uns ist die Frau zu allen Zeiten der treueste Arbeits und Lebensgenosse des Mannes gewesen.
Man sagt mir oft: Sie wollen die Frau aus den Berufen drücken.
Nein, ich will ihr nur in weitestem Ausmaß die Möglichkeit verschaffen,
eine eigene Familie mitgründen und Kinder bekommen zu können,
weil sie dann unserem Volke am allermeisten nutzt! Wenn heute eine weibliche Juristin noch soviel leistet
und nebenan eine Mutter wohnt mit fünf, sechs, sieben Kindern, die alle gesund und gut erzogen sind,
dann möchte ich sagen: Vom Standpunkt des ewigen Wertes unseres Volkes hat die Frau, die Kinder bekommen und erzogen hat und die unserem Volke damit das Leben in die Zukunft wiedergeschenkt hat,
mehr geleistet, mehr getan!" (Adolf Hitler: Rede an die NS-Frauenschaft 1936)

Mat. 9   Frauen in der Geschichte VIII

Arbeitsaufgaben:

  • Welche Eigenschaften, Fähigkeiten und Aufgaben werden der Frau, welche dem Mann zugeordnet?
  • Gibt es Gemeinsamkeiten zwischen nationalsozialistischem Frauenbild und nationalsozialistischem Männerbild?
  • Welche Stellung nimmt die Frau gegenüber dem Mann ein?
  • Warum hatten die Nationalsozialisten ein Interesse daran, ein solches Frauenbild aufzustellen?
  • Welche Funktion hatten Frauen zu erfüllen, und in welche Bereiche wurden sie gedrängt?

Nationalsozialistisches Frauenbild = traditionelles Frauenbild?

Mat. 10  Das Wesen der Frau

  • „Die hinter uns liegende Epoche der Frauenbewegung hat der Frau Rechte erobert, aber diese Rechte wurden unter den schwersten Opfern für die Frau erkauft:  sie mußte weitgehend auf ihre  Wesensart  verzichten, und durch diesen Verzicht wurden die ursprünglichen Kräfte weiblichen Wesens und weiblicher Eigenart von der Gestaltung des völkischen Lebens ausgeschaltet. Die liberalistische Frauenbewegung hat die natürlichen Ciesetze der Frau zerbrochen, die Frau aus  ihrer  Bahn geworfen, zu  einer Minderachtung von Frauen und Muttertum geführt und eine Mutterund Frauennot heraufbeschworen. Der Nationalsozialismus hat eine neue Frauenbewegung geboren, deren Ziel es ist, die Frau ihrer Wesensart entsprechend in den völkischen Lebensordnungen einzusetzen. Die nationalsozialistische Frauenbewegung führt die deutsche Frau zu ihrer eigenen Art und Aufgabe und  damit zu ihrem Recht und ihrer Würde. Sie läßt lebendig werden, was das Weib zum Weibe macht, und schafft damit die Lebensgrundlage  für echtes  Frauenund Muttertum und damit die Voraussetzungen  zur  Erfüllung der großen Aufgaben, die der Nationalsozialismus  der deutschen Frau stellt. Sie überwindet Reaktion und Emanzipation. Sie will weder das ,Hausmütterchen', das lediglich Haus und Familie umsorgt, noch das ,Weibchen' als Spielzeug des Mannes, noch die Frauenrechtlerin', die ihren  Lebens  und Wirkungskreis  überschreitet;  sie  will nicht die Frau der bürgerlichen Welt und  Lebensform, sondern das Weib der völkischen Lebenstapferkeit, das als Frau und Mutter die Lebensaufgaben des Volkes sieht und sie in gläubiger Lebenszuversicht einsatz und opferbereit meistert, das mit ihrem Leibe, ihrer Seele und ihrem Geiste dem Volke dient. ,Wir sehen in der Frau die ewige Mutter unseres Volkes und die Lebens, Arbeits und auch Kampfgefährtin des Mannes', sagte der Führer auf dem Reichsparteitag 1935.
    Der Nationalsozialismus hat uns zum Bewußtsein gebracht, daß im Schöße des Weibes die Zukunft des Volkes ruht, daß der Volkstod unser unabwendbares Schicksal ist, wenn das Weib dem Volke die Fruchtbarkeit seines Schoßes verweigert. Die völkisch wertvollen Kräfte, die der Schöpfer in Schoß und Herz der deutschen Frau gelegt hat, werden im Existenzkampf unseres Volkes hoch gewertet und restlos eingesetzt. Der Nationalsozialismus hat uns gelehrt, daß das Weib als Hüterin der Reinheit des deutschen Blutes eine große Verantwortung trägt. ..." (Aus: Franz Kade: Die Wende in der Mädchenbildung. Dortmund/ Breslau 1939, 68)

Die Vorstellung, die Frau gehöre ins Haus der Mann verdiene das Geld, das Bild von der passiven, sich für die Familie aufopfernden und untertänigen Hausmutter waren sicherlich keine Erfindungen der Nationalsozialisten.Sie konnten in ihrer Vorstellung vom „Wesen" der Frau auf das traditionelle Frauenbild zurückgreifen. Ansetzend an der Mutterschaftsideologie verändert sich aber das traditionelle Frauenbild im Nationalsozialismus. Es wurde geprägt von einem aggressiven Rassismus.

Arbeitsaufgaben:

  • Welcher  Zusammenhang besteht zwischen Frauenideologie  und Rassenideologie?
  • Welches sind die rassistischen Merkmale des nationalsozialistischen Frauenbildes?

Mat. 11   Frauen in der Geschichte VIII

 

Mat. 12

  • „Ein Bauer fährt mit seinem Sohn nach Wien. Sie gehen über die Mariahilferstraße. Da kommt ihnen ein Armamputierter mit einem Orden entgegen.
    Sohn: Du, Vater, was hat denn der da auf der Brust?
    Vater: Das ist das Verwundetenabzeichen.
    Sohn: Wieso hat er das?
    Vater: No, siehst eh', der hat den Arm hing'halten für Führer und Vaterland. Sie gehen weiter, da kommt ihnen ein Beinamputierter mit einem Orden entgegen.
    Sohn: Du, Vater, was hat denn der da auf der Brust?
    Vater: Das ist das Verwundetenabzeichen in Silber!
    Sohn: Und wieso hat er das?
    Vater: Na ja, siehst eh', der hat seinen Fuß hing'halten fürs Vaterland. Sie gehen weiter, da kommt ihnen eine Frau mit dem Mutterkreuz entgegen, da sagt der Vater unaufgefordert: Bua, wannst mi' jetzt fragst, was die fürs Vaterland hing'halten hat kriegst a Watsch'n!"
    (Flüsterwitz aus der Nazi-Zeit)

Mat. 13

Ein wesentlicher Aspekt des idealen nationalsozialistischen Frauenbildes war die Bereitschaft der Frau, zu glauben und zu dienen. Glauben und Dienen gehörten allerdings auch zum idealen Männerbild. „Nicht nur die deutscharische' Frau, sondern auch der ,deutscharische' Mann hatte zu akzeptieren, daß der Nationalsozialismus der individuellen Persönlichkeit nur ,einen bescheidenen Spielraum' ließ. Beide mußten bereit sein, ,... alle Kräfte für den großen Kampf einzusetzen und alles Persönliche, das dem Endsieg behindernd im Wege .. .' hätte stehen können, zurückzustellen. Doch die von Mann und Frau geforderte gleiche Bereitschaft zum Glauben und Dienen, zum Verzicht auf die eigene Individualität und Persönlichkeit änderte nichts an der dem Mann prinzipiell zugestandenen Höherwertigkeit und an der damit verbundenen Diskriminierung der Frau."

B. Die Frau in der Familie

In der Familie sahen die Nationalsozialisten den Hauptwirkungskreis der Frau. Mit Ehe und Familienpflichten sollte sie ihrer „natürlichen" Berufung als Frau und Mutter nachkommen. Die Ehe galt nicht als individuelle Lebensgemeinschaft, sondern als „Grundlage und Keimzelle der Volksgemeinschaft". Durch verschiedene Maßnahmen versuchten die Nationalsozialisten, ihre Ideologie in die Politik umzusetzen.

Mat. 14

Frauen in der Geschichte VIII

Mat. 15

„Die Ehe kann nicht Selbstzweck sein, sondern muß dem einen größeren Ziele,
der Vermehrung und Erhaltung der Art und Rasse dienen.
Nur das ist ihr Sinn und ihre Aufgabe." (Adolf Hitler, Mein Kampf, 1925)

Gesetze

Mat. 16

Ehestandsdarlehen
Gesetz zur Verhinderung der Arbeitslosigkeit vom 1. 6. 1933

  • „Förderung der Eheschließung Das Reich fördert Eheschließungen nach Maßgabe  der  folgenden Vorschriften:
    Ehestandsdarlehen
    § 1
    1) Deutschen Reichsangehörigen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Ehe miteinander eingehen, kann auf Antrag ein Ehestandsdarlehen im Betrage bis zu eintausend Reichsmark gewährt werden. Der Antrag auf Gewährung des Ehestandsdarlehens kann vor Eingehung der Ehe gestellt werden. Die Hingabe des Betrages erfolgt erst nach erfolgter Eheschließung. Voraussetzung für die Bewilligung des Ehestandsdarlehens ist:
    a) daß die künftige Ehefrau in der Zeit nach dem 1. Juni 1931 und 31. Mai 1933 mindestens sechs Monate lang im Inland in einem Arbeitnehmerverhältnis gestanden hat;
    b) daß ein standesamtliches Aufgebot vorliegt, und daß die künftige Ehefrau ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin spätestens im Zeitpunkt der Eheschließung aufgibt oder im Zeitpunkt der Einbringung des Antrags bereits aufgegeben hat;
    c) daß die Ehefrau oder die künftige Ehefrau sich verpflichtet, eine Tätigkeit als Arbeitnehmerin so lange nicht auszuüben, als der Ehemann oder der künftige Ehemann nicht als hilfsbedürftig im Sinne der Vorschriften über die Gewährung von Arbeitslosenunterstützung betrachtet wird und das Ehestandsdarlehen nicht restlos getilgt ist."
    (Textauszug aus: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1933, Teil I Nr. 60, Berlin, 2. 6. 1933)

Mat. 17

  • „Bevor die Behörden die Ehestandsdarlehen auszahlten, erkundigten sie sich zum Beispiel bei Gesundheitsämtern, Schulärzten, den Wohlfahrtsstellen zur Betreuung Geisteskranker und natürlich in der Partei. Zwischen August 1933 und Januar 1937 bestanden etwa 700000 Ehepaare, das sind etwa 25 Prozent der Hochzeitspaare in diesem Zeitraum, die Prüfungen ihrer wirtschaftlichen, politischen und eugenischen Eignung. Unter denen, deren Bewerbungen abgelehnt wurden, stuften die Behörden die Hälfte als körperlich oder geistig unzureichend ein, ein Drittel waren ungelernte Arbeiter."

Mat. 18

Die Ehestandsdarlehen ein genialer Gedanke des Staatssekretärs Reinhardt

  • „Die erste praktische Maßnahme auf dem Gebiet der Bevölkerungspolitik war die Einführung der sogenannten Ehestandsdarlehen. Sie beruht auf einem genialen Gedanken des Staatssekretärs Reinhardt im Reichsfinanzministerium. Junge Leute erhalten bei der Eheschließung auf Antrag ein Darlehen in Höhe von 500 bis 1 000 Reichsmark. Dieses Darlehen ist nicht zu verzinsen. Es wird mit monatlich 1% der Darlehenssumme getilgt. Mit jedem Kind, das in der jungen Ehe geboren wird, werden 25% der gesamten Darlehenssumme erlassen, und außerdem setzt nach der Geburt jedes Kindes die weitere Tilgung zunächst ein Jahr lang aus. Die Einrichtung sollte ursprünglich einem doppelten Zweck dienen. Man wollte durch die Gewährung von Ehestandsdarlehen, das nur erwerbstätige Frauen und Mädchen erhalten, erreichen, daß diese Frauen mit der Eheschließung aus dem Erwerbsleben ausscheiden und dadurch arbeitssuchenden Männern Platz machen. Dieser arbeitspolitische Zweck stand zunächst im Vordergrund. Nachdem es aber in kurzer Zeit gelungen ist, die 7 Millionen Arbeitslosen, die wir 1933 hatten, restlos in das Erwerbsleben wieder einzugliedern, und nachdem bereits seit mehreren Jahren ein ausgesprochener Mangel an Arbeitskräften herrscht, ist in der Zwischenzeit diese Bestimmung zunächst dahin abgeändert worden, weiterhin erwerbstätig sein zu können, nur mußte in diesem Fall die Tilgung der Darlehenssumme nicht mit 1, sondern mit 3% monatlich erfolgen.
    Neben dem rein quantitativen Erfolg der Ehestandsdarlehen kommt ihnen auch vom qualitativen Gesichtspunkt aus eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Menschen, die mit schweren Erbleiden behaftet sind und deren Fortpflanzung deshalb unerwünscht ist, können nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 unfruchtbar gemacht (sterilisiert) und dadurch von der Fortpflanzung ausgeschaltet werden. Natürlich kommen hierfür nur die schwersten, im Gesetz genau bezeichneten Erbleiden in Frage. Daneben gibt es aber auch noch Erbleiden leichterer Art, vor allem aber Mängel charakterlicher Art und ich nenne nur die schwer definierbare und schwer abgrenzbare, aber überall vorhandene Schicht der Minderwertigen und Asozialen, die körperlich und geistig völlig gesund sein können, und deshalb nicht. unter das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses fallen , deren Fortpflanzung aber trotzdem unerwünscht ist."
    (Textauszug aus: Völkischer Beobachter)

1933 wurden strafrechtliche Vorschriften erlassen, die zusätzlich zum § 218 die Abtreibung schärfer verfolgen und bestrafen sollten. Der Zugang zu Verhütungsmitteln wurde erschwert und die Sexualberatungsstellen geschlossen. Auf Hilfe bei Abtreibung stand Zuchthaus, im Wiederholungsfall Todesstrafe.
1935 wurde die Abtreibung aus „eugenischen" Gründen erlaubt. Die Abtreibung war aber verbunden mit einer anschließenden Zwangssterilisation der Frau.

Mat. 19

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (14. 7. 1933)

  • „Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.
    Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist,
wer an einer der folgenden Krankhei
ten leidet: 1. angeborener Schwach
sinn, 2. Schizophrenie, 3. zirkulärem
(manischdepressivem) Irresein, 4. erblicher Fallsucht, 5. erblichem Veitstanz, 6. erblicher Blindheit, 7. erblicher Taubheit, 8. schwerer erblicher körperlicher Mißbildung.
    Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet." (§ 1)
    Antragsberechtigt sind: „derjenige, der unfruchtbar gemacht werden soll", (§ 2) „der beamtete Arzt, für Insassen einer Kranken, Heil oder Pflegeanstalt oder einer Strafanstalt der Anstaltsleiter". (§ 3) „Hat das Gericht die Unfruchtbarmachung endgültig beschlossen, so ist sie auch gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden auszuführen, sofern nicht dieser allein den Antrag gestellt hat. Der beamtete Arzt hat bei der Polizeibehörde die erforderlichen Maßnahmen zu beantragen. Soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen, ist die Anwendung unmittelbaren Zwanges zulässig." (§ 12)

Unter die Kategorie „erbkrank" konnten auch Asoziale, Frauen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr, Frauen und Männer mit häufig wechselnder Arbeit, Prostituierte und politisch Unliebsame fallen. Die Diagnose lautete dann z. B. „angeborener Schwachsinn". Kriterien für die Beurteilung waren u. a. ein Intelligenzfragebogen sowie die Überprüfung auf „Lebensbewährung".

Mat. 20

Frauen in der Geschichte VIII

Mat. 21

Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (18. 10. 1935) ( Ehegesundheitsgesetz)

  • Das Gesetz verbietet Eheschließungen bei schweren ansteckenden Krankheiten, Geistesstörungen und Erbrankheiten (§1) Heiratswillige müssen ein Ehetauglichkeitszeugnis, das vom Gesundheitsamt ausgestellt wurde, vorlegen und nachweisen, daß kein derartiges Ehehindernis vorliegt. (§ 2)

Mat. 22

Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (15. 9. 1935)

  • „Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des 'deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird. § 1. (1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind. (2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben. § 2. Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten.
    § 5. (1) Wer dem Verbot des Paragraphen 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft.
    (2) Der Mann, der dem Verbot des Paragraphen 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft."

Das Gesetz sah bei „Rassenschande" in Form von außerehelichem Verkehr nur die Bestrafung des Mannes, nicht aber der Frau vor. Allerdings blieb auch die Frau nicht verschont. Nicht selten wurde sie öffentlich als „Judenhure" beschimpft und mit einem Schild um den Hals durch die Straßen geschleppt und angeprangert.

Mat. 23

Ehescheidungsrecht (6. 7. 1938)
Das Gesetz sieht u. a. folgende Scheidungsgründe vor:

  • „Ein Ehegatte kann Scheidung begehren, wenn der andere sich ohne triftigen Grund beharrlich weigert, Nachkommenschaft  zu erzeugen  oder zu empfangen, oder wenn er rechtswidrig Mittel zur Verhinderung der Geburt anwendet oder anwenden läßt." (§ 48) Weitere Scheidungsgründe sind die vorzeitige Unfruchtbarkeit eines Ehegatten und physische und psychische Krankheiten, die Nachkommen unwahrscheinlich oder unerwünscht machen. (§§50-53)

Arbeitsaufgaben

  • Welche Ziele wurden mit diesen gesetzlichen Maßnahmen verfolgt?
  • Wenngleich die Nationalsozialisten nicht per Gesetz die Frauen zwingen konnten, Kinder zu gebären, versuchten sie doch indirekt durch verschiedene Maßnahmen darauf hinzuwirken. Benenne die Maßnahmen/Gesetze! Wurden Frauen unter Druck gesetzt, Kinder zu gebären? Begründe Deine Antwort!
  • Nicht jede Frau oder jeder Mann hatte das Rechtauf Ehe und Familie. Wem wurde das Recht abgesprochen und warum?
  • Obwohl die gesetzlichen Maßnahmen sowohl Männer wie Frauen betrafen, hatte diese Politik eine vorrangige Bedeutung für Frauen. Nenne hierfür Gründe!

Mat. 24

Frauen in der Geschichte VIII

Mat. 25  Die Geschichte von Henny von Bastineller

  • ,,Henny ist sechsundzwanzig Jahre alt, als sie 1930 in der Kleinstadt Nordhausen in Thüringen Kurt Goldschmidt kennenlernt, mit dem sie nach ihrer Scheidung ein neues Leben anfangen möchte. Die Jahre vergehen, und die hübsche kleine Stadt beginnt wie der Rest des Reiches vom Rhythmus der Verordnungen und Erlässe der Naziverwaltung erfaßt zu werden. Ab April 1933 werden jüdische Geschäfte boykottiert; in Wirtshäusern und in der Öffentlichkeit tauchen immer mehr Schilder Juden unerwünscht' auf. Henny und Kurt fühlen sich nicht direkt betroffen. Sie vermeiden Orte und Personen, die ihnen Probleme bereiten könnten, beginnen aber trotzdem, sich Gedanken über eine mögliche Heirat zu machen. Zwei Jahre später setzen die Behörden einen Schlußstrich unter diese Gedanken. In der Nacht des 31. Dezember 1935 erscheint die Nordhausener Polizei in der Wohnung Kurt Goldschmidts und nimmt die Verlobten fest, die dabei waren, Silvester zu feiern. Der Bürgermeister, der gleichzeitig Polizeichef ist, teilt ihnen mit, daß sie gegen das Gesetz vom 15. September 1935 ,Zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre' ,sowie das ,Ehegesundheitsgesetz' vom 18. Oktober 1935 verstoßen haben, die sexuelle Beziehungen mit .rassisch Minderwertigen' verbieten. Da von vier seiner Großeltern zwei Juden sind, wird Kurt Goldschmidt von der Rassengesetzgebung als Halbjude betrachtet. Daß er zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündigung noch Mitglied einer israelitischen Gemeinde war, verschlimmert seinen Fall: Er wird nach Artikel 5 des Gesetzes zum Volljuden.
    Kurt erhält nun den Vornamen Israel, den er der Phantasie des Verfassers der Anwendungsverordnungen zur Rassengesetzgebung, dem Juristen Hans Globke verdankt. Er muß sich wegen seines ,Vergehens' vor Gericht verantworten. Denn die Nazigesetzgeber betrachten den Mann als Alleinverantwortlichen für sexuelle Beziehungen. (Hitler sagt in ,Mein Kampf, daß die Frau nur ,passiver Teil' ist.) Er wird zu neun Monaten Gefängnis verurteilt und verschwindet damit aus der arischen Welt. Was ,die Bastineller' angeht, wie sie in der Verwaltungssprache genannt wird: achtzehn Tage Schutzhaft sollen sie lehren, daß eine Deutsche, die diesen Namen verdient, auf Annäherungsversuche eines Juden nicht eingeht. Glück für sie, daß Nordhausen nicht Nürnberg ist, wo Gauleiter Julius Streicher, der Inquisitor sexueller Perversion, die Delinquentinnen auspeitschen und sie anschließend mit einem Schild ,Ich bin eine Judensau' durch die Straßen führen läßt.
    In der kleinen thüringischen Stadt liest man wie überall im Reich die Zeitung ,Der Stürmer', die in den Schaukästen der Partei regelmäßig ausgehängt wird. Dort werden spaltenweise die durch die ungezügelte Sexualität der Söhne Israels verursachten Schäden beschrieben. Plakate und Schilder verkünden: ,Frauen, Mädchen, hütet Euch vor dem Rassenschänder, dem Juden.' Deshalb hält Henny es für klüger, sich nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in Berlin niederzulassen. Dort, meint sie, sei es einfacher, in der Masse zu verschwinden. 1937 heiratet sie einen Versicherungsangestellten namens Schneider, der zwar tadelloser arischer Herkunft ist, aber die Familie mit seinen zweihundert Mark monatlich unmöglich unterhalten kann. Wie 700000 andere junge Paare, die schon von dem Gesetz vom Juni 1933 profitiert hatten, könnten Schneiders ein Ehestandsdarlehen von 1 000 Mark bekommen zu einem Prozent Zinsen, wenn der Mann Alleinverdiener ist, zu drei Prozent, wenn beide Partner eine Beschäftigung haben. Dieses Darlehen wird bei der Geburt des ersten Kindes zu einem Viertel, bei der des vierten vollends in ein Geschenk umgewandelt als Belohnung für die Eltern, die sich der optimalen Geburtennorm bewußt sind.
    Der um das Wohl der Familie besorgte Staat hätte ihnen außerdem Erleichterungen bei der Wohnungssuche und Steuerermäßigungen zugestanden, die durch erhöhte Steuerabgaben der Ledigen kompensiert werden. Aber Henny hat Angst vor den Fragebögen, den zahlreichen und genauen Nachforschungen der Verwaltung über Vorleben und Moralität der Antragsteller. Sie nimmt lieber wieder eine Stelle an, um die finanziellen Vorteile, die für sie mit Erniedrigungen, sogar mit Schikanen verbunden wären, durch eigenen Verdienst auszugleichen.
    Als qualifizierte Büroangestellte alle ihre Arbeitszeugnisse loben sie kann sie leicht Stellen in der Industrie finden, die durch Aufrüstung und Ausbau der Infrastruktur angekurbelt wird. Eine große Firma, die für die Armee arbeitet, stellt sie ein. Kurze Zeit später ruft ihr Chef sie zu sich: ,Frau Schneider, ich bin mit ihrer Arbeit sehr zufrieden, aber ich kann Sie nicht behalten.' ,Warum nicht?' ,Es ist so. Ich kann Ihnen weiter nichts sagen.'
    Die gleiche Szene spielt sich jedesmal wieder ab, wenn sie eine neue Stelle findet. Des Haders müde beklagt sie sich beim Arbeitsministerium: Ihre Akte geht von Schreibtisch zu Schreibtisch; sie erhält nur ausweichende Antworten. Sie nimmt ihren ganzen Mut zusammen und bittet um eine Unterredung in der Adjutantur des Führers, wahrscheinlich in der Vermutung, daß sich die oberste Staatsverwaltung barmherziger als die Partei zeigte. Man hört sie höflich an, eine Untersuchung wird angeordnet. Am 21. März 1939 fordert der Sicherheitsdienst (SD) von der Nordhausener Polizei nähere politische und strafrechtliche Angaben über die Person ,der' Schneider, ehemalige Schouchoen, geborene Bastineller, deren Adelsprädikat im Laufe dieses Verfahrens anscheinend endgültig durch den Artikel ersetzt worden ist. Aus der Akte geht nichts hervor, was weiter geschah. Nehmen wir günstigstenfalls an, daß die Behörde des Führers Anweisung gab, in Zukunft jede Sanktion gegen eine für die Kriegsanstrengungen nützliche Deutsche zu vermeiden, die sich außerdem losgekauft hatte, indem sie einen guten Arier geheiratet hatte: Es bleibt dennoch festzuhalten, daß diese Frau vier Jahre lang Schimpf und Schande ihrer Umgebung und der Verfolgung und den Schikanen aller Art durch Behörden ausgesetzt war, weil sie beschuldigt wurde nein, nicht geliebt zu haben, sondern sich lieben zu lassen von einem Mann, den der Männerbund als für sie unwürdig ansah." (Nach einer Akte aus dem Bundesarchiv Koblenz)

Propaganda Beeinflussung

Mat. 26

Frauen in der Geschichte VIII

Mat. 27

Frauen in der Geschichte VIII

Mat. 28

Frauen in der Geschichte VIII

Mat. 29
Das Kind adelt die Frau

  • „Am Muttertag 1939 wurde erstmalig das „Ehrenkreuz der deutschen Mutter" verliehen. Auch Magda Goebbels erhielt die Auszeichnungen an diesem Tage während der Massenehrung in Berlin, Bronze für 4 Kinder, Silber ab 6 Kindern, und für mehr als 8 Kinder das Ehrenkreuz der deutschen Mutter in Gold. Steigerungen waren also möglich. 1942 erhielten allein in Berlin 4500 Mütter das bronzene Abzeichen, während „mehr als 600 in eine höhere Stufe einrückten". „Muttertag!
    Die nationale Revolution hat alles Kleinliche hinweggefegt. Ideen führen wieder und führten zusammen Familie, Gesellschaft, Volk. Die Idee des Muttertages ist dazu angetan, das zu ehren, was die deutsche Idee versinnbildlicht: die deutsche Mutter. (. . .) Sie die deutsche Mutter ist die alleinige Trägerin des deutschen Volksgedankens Mit dem Begriff ,Mutter' ist ,Deutschsein' ewig verbundene. Kann uns etwas enger zusammenführen, als der Gedanke gemeinsamer Mutterehrung?"  

Mat. 30

Frauen in der Geschichte VIII                Frauen in der Geschichte VIII

Die Erziehung der Kinder wurde öffentlich als die „wesensmäßige" Aufgabe der Frau erklärt. Tatsächlich versuchten die Nationalsozialisten jedoch, den Einfluß der Eltern auf die Kinder möglichst gering zu halten, indem sie sie außerfamiliär organisierten und erzogen.

Arbeitsaufgabe

  • Mit welchen Mitteln und Methoden (neben gesetzlichen Maßnahmen) versuchten die Nationalsozialisten die Bevölkerung für ihre Ziele zu gewinnen?

Welche Auswirkung hatte diese Politik in der Bevölkerung?
Frauen berichten:

Mat. 31 Zeitungsanzeigen

  • „Witwer, 60 Jahre alt, wünscht sich wieder zu verheiraten mit einer nordischen Gattin, die bereit ist, ihm Kinder zu schenken, damit die alte Familie in der männlichen Linie nicht ausstirbt."
    (Hamburger Fremdenblatt, 5. Dezember 1935)
  • „Zweiundfünfzig Jahre alter, reinarischer Arzt, Teilnehmer an der Schlacht bei Tannenberg, der auf dem Lande zu siedeln beabsichtigt, wünscht sich männlichen Nachwuchs durch eine standesamtliche Heirat mit einer gesunden Arierin, jungfräulich, jung, bescheiden, sparsame Hausfrau, gewöhnt an schwere Arbeit, breithüftig, flache Absätze, keine Ohrringe, möglichst ohne Eigentum."
    Münchner Neueste Nachrichten, 25. Juli 1940)

Mat. 32
 

Eine Arbeiterin schreibt:

  • „. . . Mir steht keine Freizeit zur Verfügung. Ich bin Mutter von 8 Kindern und muß dauernd mitarbeiten, weil das Einkommen meines Mannes viel zu niedrig ist. Möglichkeiten von K. d. F. habe ich noch niemals in Anspruch nehmen können. Dies wäre mir auch unmöglich aus geldlichen Gründen. Ich habe noch niemals Urlaub gehabt, weil ich als Mutter dauernd zum Unterhalt der Familie beitrage, um einigermaßen leben zu können. Ich bin jetzt 52 Jahre alt und kenne nichts als Arbeit. . ."
    (Auszug aus einem Brief, der auf die Umfrage des Frauenamtes der deutschen Arbeitsfront 1936 zur „Freizeit der erwerbstätigen Frau" eingesandt wurde)

Mat. 33

Frau I. Strasser erinnert sich:

  • ,,1938 lernte ich meinen zukünftigen Mann kennen. In seiner Familie gab es einen jüdischen Großvater, daher war er vor dem Gesetz ,Vierteljude'. Als ich ihn kennenlernte, hatte er nicht vor zu heiraten. Er war besorgt, daß er Kindern nicht die nötige Sicherheit geben könnte. Denn wer wußte, welche Behinderung und Diskriminierung Kinder eines ,Nichtariers' in Zukunft noch zu erwarten hatten.
    Mein Mann hatte noch zwei Brüder. Beide waren sie verlobt gewesen. Doch die Verlobungen sind in die Brüche gegangen, weil die Bräute oder deren Eltern plötzlich meinten, ,mit so'nem jüdischen Großvater im der Familie, das ist vielleicht doch nicht so ganz geraten.' Mein Mann und ich heirateten schließlich doch. Die Kinder (wir bekamen vier) galten nach den Nürnberger Gesetzen als ,deutschblütig'
    (Zusammengefaßt aus: Ilse Strasser im Gespräch mit Charles Schüddekopf)

C. Die Frau im Erwerbsleben

Es war erklärtes Ziel der Nationalsozialisten, die Frau aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens auszuschalten und sie auf den familiären Bereich zu beschränken. Die Frau sollte keinen Einfluß auf das gesellschaftliche und politische Leben haben. Entsprechend sollten Frauen keine politisch einflußreichen Ämter ausüben, selbst in der NSFrauenschaft waren die Frauenschaftsleiterinnen männlichen Vorgesetzten unterstellt. Frauen konnten zwar in die NSDAP eintreten, von der Mitgliedschaft im Parteivorstand wurden sie aber schon 1921 ausgeschlossen. Im Justizwesen wurden Frauen nicht mehr als Richterinnen oder Staatsanwältinnen zugelassen, die bereits auf Lebenszeit angestellten Richterinnen wurden von der Rechtsprechung ausgeschlossen.

Mat. 34

Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit 1933-1940 (in % der jährlichen Arbeitslosen)

Jahr   Arbeitslose  
  insgesamt Männer Frauen
1933 4 804,4 3 863,7 940,7
1934 2718,3 2223,5 494,8
1935 2151,0 1 806,5 344,6
1936 1 592,7 1 323,7 269,0
1937 912,3 750,5 161,8
1938 429,5 333,3 96,2
1939 118,9 84,9 34,0
1940 51,8 33,3 18,5

(Quelle: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 59. Jg., 1941/42, S. 426) 1  Durch Auf und Abrundungen ergibt sich die Gesamtzahl hier nicht exakt aus der Summe der männlichen und weiblichen Arbeitslosen.

Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Depression und Massenarbeitslosigkeit setzten 1933 massive Kampagnen gegen die Frauenerwerbstätigkeit ein.

Propaganda gegen das „Doppelverdienertum"

Mat. 35

Frauen in der Geschichte VIII

Mat. 36
Staatssekretär Reinhard äußerte sich 1934 zu der noch hohen Zahl weiblicher Arbeitsloser:

  • „Sie müssen unbedingt noch im Laufe dieses Jahres verschwinden und in erster Linie in die Ehe, in die Hauswirtschaft und in die Landwirtschaft überwiesen werden. Die Bevorzugung von Männern bei der Besetzung nicht hauswirtschaftlicher und nicht landwirtschaftlicher Arbeitsplätze läge im arbeitsmarktpolitischen und bevölkerungspolitischen Interesse."

Mat. 37

Frauen in der Geschichte VIII

Mat. 38

Ehestandsdarlehen. Gesetz  zur  Verhinderung der Arbeitslosigkeit 1. 6. 1933
§ 1 b

  • „Voraussetzung für die Bewilligung des Ehestandsdarlehen ist: . . . daß die künftige Ehefrau ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin spätestens zum Zeitpunkt der Eheschließung aufgibt. .."

Mat. 39

Die Absetzung von Frauen in leitenden Positionen

  • „Ab 25. 6. sind meine Freundin und ich, die wir fünf und vier Jahre das Amt eines ehrenamtlichen Vorstehers des städtischen Fürsorgeamts innehatten und, wie man uns erklärte, dies Amt (um nicht mehr zu sagen) zur vollsten Zufriedenheit ausübten, kraft revolutionärer Gewalt unseres Amtes entsetzt, obwohl es noch dreiviertel Jahr Laufzeit hat. Meine Freundin ist schon seit längerer Zeit Mitglied der NSDAP. Ich kämpfe seit 1918 in vorderster Linie der DNVP. Als Begründung der Absetzung wurde mir gesagt:,,Frauen sollen in Zukunft keine leitenden Stellen einnehmen." (. . .)
  • "Hamburg. Absetzung der weiblichen Schulleitungen. Am 12. Juli, dem letzten Schultag vor den Sommerferien, erhielten die Schulen die Nachricht über die von der Landesunterrichtsbehörde neu ernannten Schulleiter und deren Stellvertreter. Die 9 staatlichen höheren Mädchenschulen sind sämtlich unter männliche Leitung gestellt, an 8 Schulen ist auch die Stellvertretung männlich, an einer einzigen Schule ist eine weibliche  Stellvertretung. 6 Leiterinnen sind damit völlig ihres Amtes enthoben, 1 Leiterin ist stellvertretende Leiterin geworden, außerdem haben 5 stellvertretende Leiterinnen männlichen Kollegen Platz machen müssen." (Textauszug aus: Die deutsche Kämpferin, 1933, S. 94, 123124)

Mat. 40

Beamtengesetze

  • 7. 4. 1933
    Liberale, sozialdemokratische, kommunistische und jüdische Frauen u. Männer werden entlassen.
  • 30. 6. 1933
    Entlassung von verheirateten Frauen, die nicht von eigenen Einkünften abhängig sind. Verbot von Besetzung neuer Stellen im öffentlichen Dienst mit Frauen unter 35 Jahren.

Mat 41 Entwicklung der industriellen Frauenarbeit 1933-1938
 

Jahr Beschäftigte
Industriearbeiterinnen
Jährliche Zunahme in %  

Von 100 Arbeitskräften waren
weiblich

     
  in 1 000 Index (1933 = 100) männlich weiblich Industrie
insgesamt
Produktions Konsumgüter
industrie

1933
1934
1935
1936
1937
1938

1205
1408
1463
1549
1749
1846

100,0
116,8
121,4
128.5
145,1
153,2

 
30,9
12,3
10,5
9.4
6,1

 
16,8
3,9
5,9
12,9
5,5 
29,3
27,0
25,5
24,7
25.3
25,2
11,4
10,3
9.8
9,2
9,6
9,9
50,1
49,7
49,2
49,4
50,1
50,8

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

In der Industrie lagen die Löhne der Facharbieterinnen unter denen der männlichen Hilfsarbeiter. Die Arbeiterinnen erhielten 60-80% der Männerlöhne.

Mat. 42

  • „Soll also verhindert werden, daß in einer Familie die Frau das gleiche oder sogar ein höheres Einkommen hat als
    der Mann, die Tochter mehr verdient als der Vater, so wird man sich dazu entschließen müssen, um die sich daraus ergebenden Unzuträglichkeiten innerhalb der einzelnen Familie zu vermeiden, den Frauenlohn selbst dann unter dem Stand des Männerlohns zu halten, wenn die Leistungen gleich sein sollten." (Schreiben des Reichsarbeitsministeriums an H. Göring 21. 12. 1939)

Arbeitsaufgaben:

  1. Welche Maßnahmen ergriffen die Nationalsozialisten zur Regulierung des weiblichen Arbeitsmarktes?
  2. Ist ein Unterschied festzustellen hinsichtlich der Arbeitsmarktsituation der Frauen vor und nach 1936?
  3. Welche Frauen waren von den jeweiligen Maßnahmen betroffen?
  4. Hatten Frauen ein Recht auf Arbeit?

Mat. 43

Frauen in der Geschichte VIII

1936 mit Beginn des Rüstungsbooms und während der Kriegsjahre änderte sich die Beschäftigungslage völlig. Da Arbeitskräfte immer knapper wurden, versuchte man verstärkt, Frauen zur Arbeit heranzuziehen.

Frauen werden geworben . . .
Die Frau steht Ihren Mann

 

Mat. 44

  • Männer und Frauen der Deutschen Reichsbahn
    Die Schrankenwärterin
    „Auf Vorposten" am Schienenstrang!
    Als zu Beginn des Krieges der invalide Schrankenwärter Joseph Hülsenbeck aus Lennep starb, da hat seine Frau Gerda den Schrankenwärterdienst übernommen. „Selbstverständlich! Da muß der Tag eben ein paar Stunden mehr für mich haben", hat sie still gesagt. Mit höchster Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit erfüllt sie, die keineswegs mehr die jüngste ist, nun die neuen verantwortungsvollen Pflichten, die das Amt des Schrankenwärters auferlegt neben der Sorge für die Kinder neben der Betreuung von Haus, Garten und Kleinvieh. Hut ab vor dieser beispielhaften Frau und vor all den Anderen, die bei der Deutschen Reichsbahn an der Heimatfront kämpfen! Hilf auch Du der deutschen Reichsbahn, wenn Du noch nicht wirklich kriegswichtig arbeitest. Komm zu uns! Meldung für den Einsatz über das zuständige Arbeitsamt.
    Räder müssen rollen für den Sieg!

Mat. 45

  • 1.10. 1937 „. . . Ehestandsdarlehen wird auch dann gewährt, wenn die künftige Ehefrau nicht aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Den verheirateten Frauen ist erlaubt wieder erwerbstätig zu werden."

Mat. 46

  • „Es wäre nicht nur unbillig und widersinnig, sondern auch rein volkswirtschaftlich undenkbar, eine unübersehbare Masse weiblicher Menschen vom Erwerbsleben fernhalten zu wollen. Der tatfrische, junge nationalsozialistische Staat braucht tatfrische Menschen, die sich selbst normal erhalten können und durch positive Leistungen zur ordnungsgemäßen Lebenshaltung der Gesamtheit beitragen." (Alice Rilke, Frauenamt der DAF, 1936)

Mat. 47

Die hübsche Tankwartin versteht von Zündkerzen und Vergaser mindestens ebensoviel wie ihr männlicher Kollege. Wahrscheinlich läßt sich der Fahrer mit dem roten Winkel von ihr besonders gern bedienen.

 

Mat. 48. . . und werden gezwungen

Frauen in der Geschichte VIII     
In Güterzügen werden sowjetische Frauen zur Zwangsarbeit nach Deutschland transportiert. Ganze Dörfer wurden auf einen Schlag entvölkert.

Mat. 49
 

Arbeitskräfte im Reich Anzahl in Mill. 1939 1940 1941 1942 1943 1944
Reichsbürger 39,1 34,8 33,1 31,3 30,3 28,4
darunter Frauen 14,6 14,4 14,1 14,4 14,8 14,9
Zwangsarbeiter/Kriegsgefangene 0,3 1,2 3,0 4,1 6,3 7,1
Einberufene insgesamt 1,4 5,7 7,4 9,4 11,2 13.0

Mat. 50

  • ,,lm Juli dieses Jahres (1938) hat Göring im Auftrage Hitlers ein Zwangsarbeitsgesetz erlassen, nach dem jede Behörde „Notleistung zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" verlangen kann. Ende Oktober ist eine weitere einschneidende Verordnung hinzugekommen, die den Bereich dieses Zwangsgesetz ausdrücklich auf die Frauen ausdehnt. Als im Juli das Cjöringsche Gesetz erschien, wollte man die werktätige Bevölkerung damit beruhigen, daß es nur in Notfällen angewendet werden solle und daß alle persönlichen und familiären Verhältnisse Rücksicht genommen würde. Seitdem sind aber hunderttausende Arbeiter zum Festungsbau und zur Zwangsarbeit kommandiert worden, und hunderttausende Frauen mußten' unter stärkstem Druck in die Rüstungsbetriebe gehen." (Text aus: Der deutschen Frauen Leid und Glück, Paris 1939, S. 1213)

Volksgemeinschaft?

Mat. 51

Görings Stellungnahme, warum eine allgemeine Frauendienstverpflichtung indiskutabel sei:

  • „In der Pferdezucht unterscheide man auch zwischen Arbeits und Rassepferden, die unterschiedliche Funktionen hätten. Wenn aber das zur Zucht bestimmte Rassepferd ,am Pflug eingespannt werde, verbrauche es sich schneller' als das Arbeitspferd, infolgedessen könne man nie zu einer Frauendienstverpflichtung im allgemeinen kommen."

Mat. 52

  • „Görings Erlaß vom Juni 1941 er betraf nur arbeitsbuchpflichtige Frauen, die nach Kriegsbeginn aus dem Erwerbsleben ausgeschieden waren brachte die Volkswut noch mehr zum Kochen.  Die Arbeitsmoral und Leistung der berufstätigen Frauen verschlechterte sich, soweit dies überhaupt ging, noch weiter. Die von den Arbeitsbehörden im ganzen Reich vorgeladenen Frauen ließen in stets gleichen, signifikanten Äußerungen unverhohlen erkennen, daß ihnen die Diskrepanz zwischen der propagierten Ideologie und der Wirklichkeit vollkommen bewußt war: ,Wir sehen ein, daß es notwendig ist, daß wir wieder zur Arbeit gehen. Es bringt für uns zwar manche Unannehmlichkeiten mit sich, aber es ist nun einmal Krieg und da wollen wir auch mit zupacken. Warum zieht man aber Frau Direktor S. mit ihrer Hausangestellten nicht ein? Ihr vierjähriges Söhnchen könnte sie doch, genau wie wir es machen, tagsüber in den NSV-Kindergarten geben. Im übrigen würde sie die leichten Handgriffe in der Fabrik genauso schnell erlernen wie wir. Wo bleibt hier die gleiche Behandlung aller Volksgenossen?'"

Mat. 53

Arbeitsaufgaben:

  • Wie stehen Arbeitsmarktpolitik und propagiertes Frauenbild zueinander?
  • Welcher Zusammenhang besteht zwischen der nationalsozialistischen Arbeitsmarktpolitik und der rassistischen, bevölkerungspolitischen Zielsetzung des Regimes?