Für eine kollektivrechtliche Gleichstellung votiert Vera Slupik aus historisch subjektiver Sicht: V.S., Die Entscheidung des Grundgesetzes für Parität im Geschlechterverhältnis. Zur Bedeutung von Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG in Recht und Wirklichkeit, Berlin 1988. Einen verbindlichen Auftrag an den Gesetzgeber aus objektiver Notwendigkeit sieht Heide M. Pfarr, Quoten und Grundgesetz. Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit von Frauenförderung, Baden-Baden 1988; ebenso Sibylle Raasch, Frauenquoten und Männerrechte, Baden-Baden 1991. Anders, nämlich für ein »Dominierungsverbot« im Verhältnis zwischen Abs. 2 und Abs. 3, argumentiert Ute Sacksofsky, Das Grundrecht auf Gleichberechtigung, Baden-Baden 1991