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So z. B. Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Stuttgart/ Berlin/Köln/Mainz 1982, IV. Bd., S. 275/278. In diesem umfangreichen Standardwerk werden im Zusammenhang mit den Rechtsformen dieser Zeit alle Einwände, z. B. die der Konservativen gegen die peinliche «Hasendebatte», ausführlich dokumentiert. Ein Wort über die Rechtskämpfe der Frauen gegen das BGB sucht frau jedoch in diesem 1250 Seiten starken Band vergeblich.

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Vgl. hierzu im einzelnen U. Gerbard, Verhältnisse, S. 175f. und dies.. Die Rechtsstellung der Frau, in: Bürgertum im 19..Jahrhundert, Bd. 1., S. 439 ff.

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