Araber, Juden u. Afrikanische Königinnen

»Ich will deine Herden nicht mehr zur Weide treiben«, lautete die Scheidungsformel im alten Arabien. Die großen Herden, der Reichtum des Landes, waren meist im Besitz der Frauen, der Mann nur ihr Hirte, ihr Gast in Haus und Zelt, die sie eigenhändig errichtet hatten. Auch Mohammed wurde von einer reichen Großgrundbesitzerin, seiner ersten Frau, die sich außerdem auf einträgliche Handelsgeschäfte famos verstand, ebenso als Prophet finanziert wie privat ein Leben lang ausgehalten, hatte auch kein anderes Heim als die Häuser seiner Gattinnen und wusste daher nicht, wo schlafen, nachdem er sich eines Tages mit allen vieren gleichzeitig zerzankt hatte. Noch immer ist bei manchen Araberstämmen, wie den Bedawi, die Ehe matrilokal, der Mann nur Gast.
An dieser gesicherten materiellen Lage der Frau ändert der Islam, zeit seines Bestehens, auffallend wenig; finanziell bleibt sie unter ihm völlig unabhängig, erbt gleich ihren Brüdern, hat das sorgloseste Leben, verwaltet ihr Vermögen frei und braucht es während ihrer Ehe unter gar keinen Umständen anzugreifen, denn der Mann ist verpflichtet, sie ihrem Stand gemäß mit Dienern, Komfort und einem würdigen Heim zu umgeben. Findet sie sich nicht gut genug gehalten, steht ihr das Recht zu, seine Einrichtung zu verkaufen oder zu verpfänden, ihn auch gerichtlich zu belangen. Über Harems und alles, was mit ihnen zu tun hat, ist ja je und je so viel lüstern-süßer Kitsch, sentimentaler Sadismus und suffragettesaure Empörung ausgegossen worden, dass Lady Wortley Montagu als Kennerin der Verhältnisse durchaus recht hat, wenn sie sagt: »I cannot but admire the extreme stupidity of all the writers, that have given account of them.« Eine türkische Dame konnte stets kommen und gehen, wann es ihr beliebte, auch bei Freundinnen über Nacht bleiben, ohne Rechenschaft über ihre Zeit zu geben; der Mann aber hatte stets vorher anzufragen, ob sein Besuch genehm sei. Schon der Ausdruck »unter dem Pantoffel stehen« kommt aus dem Türkischen, denn die Gattin stellt die Pantoffeln vor die Tür, wenn sie einen ehelichen Besuch in ihrem Schlafzimmer nicht zu empfangen wünscht. Dass ein Mann in Arabien und Persien in Gegenwart seiner Mutter nicht einmal sitzen darf, außer mit ihrer speziellen Erlaubnis, gilt als bezeugt.
Die arabische Kultur selbst aber ist lange vor dem Islam prachtvoll aufgegangen, und sie zieht ihren ganzen glitzernden Bogen als ritterliches Matriarchat. Aktiv, nicht marienhaft passiv, direkt, nicht nur indirekt, wirkt es sich hier aus. Eine weibliche Ritterschaft hat intensiv teil an jenem sternklaren Stil nie wiederkehrend ungetrübter Tönung, mit seinen blanken Spielregeln, hochgemuten, trocken gebauten Lebensformen voll Anmut und Noblesse, deren Überlegenheit als beschämendes Wunder die Spitzen der Kreuzfahrer so sehr traf, daß sie, wie unter der magischen Berührung ihres allereigensten Wunschtraumes, sich zu Jüngern ihrer Feinde entflammten. Hier zeigt es sich an einem beglaubigten Fall, daß eine weiblich betonte Kultur, wenn nicht vorzeitig aufgelöst, sich genauso zu einer ritterlichen Periode stellen kann, mit allem hohen Schöpferglück der Form, wie eine durchaus patriarchale, nur feiner und froher als diese wird sie vielleicht sein. Schön, reich, ihre eigenen Herrinnen, lehnten die Frauen des alten Arabiens es ab, sich an einen Mann zu binden, glichen darin alle der Mawia bint Afzar, die völlig große Dame und völlig frei »den Mann heiratet, dem es gelingt, ihr zu gefallen, und sich trennt von ihm, sobald die Laune wechselt, doch immer nur die berühmtesten Krieger und Dichter, die höchsten Talente und nobelsten Charaktere wählt«. (Caussin)
Wo assyrische Inschriften von Arabien handeln, haben sie es bezeichnenderweise stets mit Königinnen, nicht mit Königen zu tun, nur jene werden ernannt oder bestätigt; zwar spricht Sanherib auch seinen eigenen Sohn Assurnadin-sum wörtlich: Fürstin des Himmels und der Erde an, da er ihn zum König von Babylon macht; das würde aber, statt gegen die arabische Frauenherrschaft zu zeugen, diese erst recht bejahen, weil hier das Ansehen eines Mannes durch den weiblichen Fürstentitel erhöhte Würde erhält. Auch Claudian berichtet: »Das weibliche Geschlecht herrscht unter den Sibäern, und ein großer Teil der Barbaren steht unter der bewaffneten Macht von Königinnen.« Bis zum Untergang der sarazenischen Blüte fochten arabische junge Mädchen zu Pferd, befehligten eigene Truppen, und Prinzessinnen in Schuppenpanzern kämpften im Jahre 633 siegreich vor Damaskus gegen die Byzantiner, doch ledig aller Lanzknecht-Allüren, immer wie Lichtgestalten von oben her. Sicherlich waren diese Frauen den größten Teil ihres Lebens sehr genießbare irdische Wesen, doch bleibt ein ungreifbares Etwas an ihnen, zugleich dem zwiespältigen Gesicht der Landschaft zauberisch verschwistert, einer Landschaft, die zwar das Fruchtfleisch der 0asen fassbar trägt, doch überflimmert steht von winkender Ferne, aus der die Fei Morgan, »fata morgana«, ewig Unerreichbares zu reichen scheint. Immer wieder voraus in dieses Unerreichbare stäuben unter früharabischen Sonnen berittene Sibyllen nach Umarmungen im solid gepflockten Zelt. Das mag ihrem Reiz wohl das Überfliegende gegeben haben, das nie zu Erschöpfende, das Bindende auch; denn schickte ein Stamm in Bedrängnis zu einem andern um Hilfe, so versagte dieser sie niemals, lag dem Hilferuf eine weibliche Haarlocke bei. Wie Griechenland hatte Arabien auch seine »sieben Weisen«, nur daß sie hier-Frauen waren, und nichts fiel dem Islam so schwer, als die weibliche Priesterschaft der Kaaba in Mekka durch männliche zu ersetzen, ganz zu schweigen von den Himmelsfälschungen, die Mohammed ersinnen mußte, bis es ihm gelungen war, die »große arabische Mutter« AI-Uzza in Allahs Töchterlein zu verwandeln. Nun, von oben her widersprach ihm mindestens niemand direkt, bei den irdischen Genealogien aber, als die Stellung eines Mannes von seiner väterlichen Herkunft abhängen sollte, während die älteren arabischen Stämme alle metronym nach mütterlichem Adel zählten, ergaben sich schreiende Widersprüche und Ungerechtigkeiten. Um die Abstammung als patriarchal darzustellen, wurde in fast mytho.logischem Ausmaß geschwindelt, doch manchmal konnte man nicht umhin, Fakten anzuerkennen. So durfte in den frühen Tagen des Kalifats der Sohn einer Konkubine nie zum Thron berufen werden, war auch sein Vater Kalif, weil weiblicher Adel unerlässlich blieb. Bevor Mohammed die vaterrechtliche Baalsehe, von Baal = Herr, einführte, gab es zweierlei Ehen in Arabien, eine Beena-Ehe, bei der beide Teile das gleiche Recht auf Scheidung hatten, und neben dieser die Mota-Ehe mit dem Recht der Frau auf Polyandrie. Diese wollte der Prophet überhaupt nicht als korrekte Bindung gelten lassen und nannte sie einer arabischen Dame gegenüber »Hurerei«, worauf entgegnet wurde: Eine freie Frau begeht keine »Hurerei«.

JUDEN

Sogar in relativ später Zeit erkannten die rabbinischen Schriftgelehrten den vier Matriarchaten, Sara, Rebekka, Rakel, Lea, eine mächtigere Stellung zu als den drei Patriarchaten, Abraham, Isaak- und Jakob. Nach Robertson-Smith, einer der größten Autoritäten für archaisches Semitentum, war der Stamm Levi, also gerade der Priesterstamm, metronym. Es war der Stamm Lea, zu dem ein Gatte: Levi, erst gefunden werden mußte. Diese Spur einer weiblichen Vormacht gerade im Religiösen ist hier besonders interessant; sie ist nach der Zahlensymbolik auch noch an der weiblichen Zehn der mosaischen Gebote zu erkennen, im Gegensatz zur männlichen Zwölf. Die Einstellung zum gynaikokratischen Ägypten schwankt dagegen stark; wohl wird der Dienst am »goldnen Kalb« als Rückfall in den Apiskult, auch in den der »Baale«, gezüchtigt; das Schwein für unrein zu halten aber lernten die Juden am Nil. Das ägyptische Kastenwesen kennt ja lediglich eine Art Parias: die Sauhirten, »denn das Schwein ist Sonne und Mond zuwider«. Der Sabbat, natürlich reiner Mondfeiertag, folgt den Phasen des Weibersterns, was gewiß auf ursprüngliches Mutterrecht deutet.
Ganz rein erkennbar wird es an Abrahams Ehe mit seiner Stiefschwester Sara, wenn er dem König von Gerar auf seine Frage erwidert: »Übrigens ist sie wirklich meine Schwester, die Tochter meines Vaters - nur nicht die Tochter meiner Mutter - und sie wurde mein Weib.« Die väterliche Abstammung zählt blutmässig gar nicht mit, sonst träfe diese Ehe das Inzestverbot. Von Patriarchat kann somit hier die Rede noch nicht sein. Auch das bekannte Wort aus dem ersten Buch Mose: »Darum verlässt ein Mann Vater und Mutter, um seinem Weibe anzuhangen«, kann matrilokal gedeutet werden. Dafür spricht besonders die vierzehnjährige Dienstehe Jakobs im Hause seines Mutterbruders, um Lea und Rahel. Sein Erzeuger Isaak nimmt es gleichfalls für gegeben an, dass er nach der Heirat bei seiner Frau wohnt, »ihr anhangt«, statt sie in die Vaterfamilie zu verpflanzen; und Laban, sein Onkel mütterlicherseits, sagt: »Wohlan, du bist mein Bein und mein Fleisch«, was genau der  Blutnähe des uterinenNeffen nach mutterrechtlichem Empfinden entspricht.
Sobald sich die Juden in Kanaan angesiedelt hatten, schwand die matrilokale Sitte; die Gattin zog in des Mannes Haus. Gar als unabhänige Führerin der hebräischen Stämme wird nur eine Frau erwähnt: Debora, und das gerade im vielleicht ältesten Fragment jüdischer Literatur: dem Buch der Richter. Ob Lilith, die Urteufelin und Adams erste Frau, Erschafferin aller Dämonen, der deklassierte Restbestand einer »großen Mutter« sei, mag bezweifelt werden. Des öfteren wurde auch das Levirat: die Verpflichtung, des verstorbenen Bruders Witwe zu heiraten, »den Acker des Bruders fruchtbar zu machen«, als Beweis von Polyandrie betrachtet, wohl mit Unrecht. Hier liegt weit eher ein Rest der brüderlich-schwesterlichen Gruppenehe vor, der auch jene Jakobs mit Lea und Rahel angehört.

AFRIKANISCHE KÖNIGINNEN

Herrschen ist ursprünglich eine magische Berufung, oder es ist nichts. Auch kriegerische Eroberer legen zu ihrer höheren Beglaubigung später besonderen Wert auf sie. Magie aber war vor allen Göttern das Ältere und Ehrwürdigere. Wer erst einmal »von Gottes Gnaden« herrscht, ist bereits ein Parvenü, von Volkes Gnaden - eine Opportunitätsnull, aus eigenen Gnaden - ein turbulenter Feldwebel; beinahe eine contradictio in adjecto aber ist ein »aufgeklärter« Potentat, denn mit der ganzen Potestas wird er ja gerade um okktulter, nicht aufgeklärter oder aufklärbarer Gaben willen belehnt.
Priesterkönigtum, wie es Frazer überall als das Ursprüngliche nachgewiesen hat, bildet sich daher aus einem heiligen Clan, dessen Erbmasse solche Begabung verbürgt, und bleibt an ihn gebunden, soll die Monarchie von Dauer sein. Diese aristokratische Mitte belehnt Schößling nach Schößling mit dem höchsten Amt. Anfänglich drängt sich niemand besonders dazu, denn es ist unbequem, verantwortungsvoll und endet, auch wenn die Regierung tadellos verläuft, störend vorzeitig mit ritueller Schlachtung. Bei Naturvölkern musste der künftige Herrscher nicht selten aus dem Busch, wo er sich versteckt hielt, herausgejagt, eingefangen und gewaltsam gekrönt werden, worauf er nicht mehr viel zu lachen hatte.  Unausdenkbare »Tabus« beschränken sein Leben Tag und Nacht, kein freier Schritt bleibt ihm gestattet. Jeder Speiserest, alles, was er berührt hat, was von ihm stammt: jedes Haar, jeder Abfall seiner Nägel, jede Hautschuppe, selbst seine Fußstapfen sind »Tabus« von erschreckender, heilig-verdächtiger Macht; Missbrauch, mit ihnen getrieben, wäre nicht nur sein, sondern des ganzen  Volkes Untergang. Zu eines Priesterkönigs täglichem Arbeitspensum gehört:  Regen machen oder zum Aufhören bringen überhaupt die Jahreszeiten in Ordnung halten, Seuchen und Plagen vom Volk abwenden, die Geburten  (indirekt) regeln, Vieh und Acker fruchtbar erhalten. Damit verglichen scheint Krieg gegen äußere Feinde Erholung und Kinderspiel. Geht etwas schief, wird er keinesfalls mehr Gelegenheit bekommen, mit irgendeinem Vehikel und samt dem Kronschatz  zu einem neutralen Stamm hinüberzuwechseln und seine  Memoiren wie und warum es denn eigentlich schiefgegangen, dort gegen Sachwerte einzutauschen.
Doch auch wenn eitel Segen, reiche Ernten, Friede, Wohlstand, Fruchtbarkeit seine Regierung begleiten, erwartet ihn unausweichlich der rituelle Königsmord. Nach einer bestimmten Reihe von Mond- oder Sonnenjahren wird ihm entweder der Kopf abgeschlagen, oder seine  Königsfrauen erwürgen ihn eigenhändig, dies meist bei den ersten Anzeichen nachlassender Kraft, die ja nur ihm bekannt sein können. Er ist eben nichts als das ausübende  Werkzeug, entsandt aus einer Priestersippe, die fast  überall  auf eine  Ahnfrau zurückgeht, selbst bei den Sonnenreichen  von Peru, Chile, Mexiko und bei den Natchez, im präarischen Indien, in Tibet, bei den Kelten, bei prächinesischen wie chinesischen Stämmen, in den großen  früharabischen und westasiatischen Reichen, in den Bergen von  Assam, sogar in dem sonst gar nicht mutterrechtlichen Samoa. Auf Afrikas riesigem, dunklem Mondkörper zergeht soeben vor unseren Augen dieses Priesterkönigtum, wo es in allen seinen Phasen mit unerhörter Pracht bestand; und wo es schon zergangen ist, fühlt sich die Tradition noch blutwarm an. Was auf der übrigen Erde aus den verschiedenen Kulturen, bei jeder aus einem anderen Jahrtausend, erst mühsam zwischen Schutt herausgeklaubt werden muss, liegt hier ausgebreitet und in die gleiche Zeitschicht gehoben nebeneinander da. Nicht mehr für lange. Unsere Generation ist die letzte, die noch etwas davon zu schauen bekam.
Noch im XVI. und XVII. Jahrhundert bestanden weite Teile des Kontinents aus blühenden zusammenhängenden Reichen, wie das Kaiserreich Kongo unter den Mani-Kongo.  Durch die europäische Ausbeutung, das   Wegschleppen  ganzer Stämme in die Sklaverei, sind diese Reiche erst entvölkert und verarmt, dann auch bald zerfallen. Gewiss hat es auf den massigen Landkörper mit uralten städtisch-ritterlichen Kulturen verschiedenster Rassen auch die verschiedensten Staatsformen gegeben, deren Spuren   Frobenius nachgegangen ist. Das Königtum aber überall dort, wo es entweder in ursprünglich matriarchalen Kerngebieten, mit dem Westen, bodenständig ist oder von den mutterrechtlichen, hamitischen Eroberern aus dem Norden auch ostwärts eingeführt wurde, schöpft Kraft und  Legitimität aus einer priesterlich-magischen Weibersippe, muss doch in Afrika sogar ein gewöhnlicher Schamane eine Regenmacherin zur Mutter haben, um beglaubigt zu sein. Auch von der Ehefrau bleibt er zuweilen abhängig; wird sie gravid, verliert der Zuluregenmacher seine Fähigkeiten, weil Gravidität ihr vorübergehend die Zauberkräfte lähmt, er allein aber nichts über die Natur vermag.
In den meisten afrikanischen Reichen geht somit die Macht  ursprünglich von einem Hochplateau priesterlicher Prinzessinnen aus. Ob es dann eine Königin gibt oder ihrer zwei, wie Doppelsterne, ob eine Königinmutter als ruhender Zentralkörper mit einem Königinsohn und seinen Schwester-Gattinnen zu Trabanten, den Schwerpunkt des Systems bildet, ob ein königliches Geschwisterpaar regiert, das sind alles nur Spielarten über dem Grundschema heiliger Ordnung, gegründet auf heiligem Können weiblicher Provenienz. Königinnen selber aber unterliegen nie und nirgends rituellen Mord, sie verhängen ihn nur über den im ruhenden weiblichen Kraftfeld ewig wechselnden Mann, und zwar  wieder nach dem uralt eingeborenen Gesellz: sterblicher Sohn - unsterbliche Mutter, die schwarze Todesmutter  und mater dolorosa zugleich ist. Dieser »Sohn« der Frühlingsmensch ist, wie Tammuz, Attis, Adonis, erwähltes Opfer, das der Welt Bürde trägt und ihre Schuld der Vergänglichkeit begleichen muss. »In den ältesten  Zeiten«, sagt  Rehse, »gab es in Afrika keine regierenden Prinzen, doch hatten die Neger große Königreiche, von Göttinnen beherrscht. Diese Göttinnen hatten Priester und Priesterinnen, die alle Staatsgeschäfte im Namen ihrer heiligen Herrinnen besorgten.«
Da der Adel mütterlich bleibt, ohne dass ein männliches Prinzip ihn je verändern könnte, so nehmen die Prinzessinnen zu Geliebten oder zeitweiligen Gatten, wen sie wollen; der König aber, wiewohl aus dem innersten Frauenclan  herausgeboren, hält nur durch die Heirat mit einer Prinzessin-Schwester legitim den Thron; er regiert zwar äußerlich, ist für alles verantwortlich, sie aber herrscht. Bei den Banyoro, wie in vielen andern Monarchien, durfte gerade die  Königin-Schwester von ihrem Gatten keine Kinder haben und  abortierte im Fall einer Gravidität. Diese hätte sie nämlich zu lange von der Gemeinschaft mit dem König getrennt, der in seinem okkulten, Fähigkeiten als durchaus abhängig von ihr gilt; genau wie der Zuluregenmacher von seiner Ehefrau. Heute ist das Königreich Banyoro christianisiert und eine  Königin-Schwester nur dem Namen nach des Herrschers Gattin.
In allen Bantureichen gab es nur Königinnen, ganz ohne Prinzgemahl, die zu Liebhabern Gemeine und  Sklaven wählten. Sieben Königinnen herrschten nacheinander in Angola; die letzte, Singa N'Gola, verteidigte ihr Reich heldenmütig bis zum Äußersten gegen  die portugiesische Übermacht.
Als man ihr schließlich Titel und Krone lassen wollte unter der Bedingung, dass sie die fremde Souveränität anerkenne, was sie zu stolz dazu dankte zugunsten eines Scheinkönigs ab. Um zwei mächtige Königinnen von Mpororo in Ost- Zentralafrika hat sich bereits ein ganzer Sagenkreis gewoben. Sie sind Hohepriesterinnen, eigentlich Päpstinnen und regieren das Land  gemeinsam aus rein geistlicher Macht zum Entzücken des Volkes. So groß ist ihre Heiligkeit, dass es ihnen verwehrt bleiben muss, den Boden zu berühren; ihr Leben lang werden sie daher von ihrem Ministerium in Körben umhergetragen. In Latuka, dem nördlichsten Teil von Uganda, hatte eine alte  Königin viele Jahre lang den Thron ganz allein inne, weil, wie sie erklärte, niemand würdig sei, ihr Gatte zu heißen.
Ganz unabhängige Königinnen  herrschen an der Goldküste unter den  Fanti, einem Zentrum alten Mutterrechts, auch das Reich Ubemba im nördlichen Rhodesien wird von einer Königin ganz allein regiert. Der Ruhm einer alten Herrscherin von Angonna, ihr Mut und ihre Weisheit sind heute, nach  hundert   Jahren, noch  sprichwörtlich. Die Zahl der weiblichen Häuptlinge bei kleineren Stämmen ist Legion, denn Frauen werden, weil weniger grausam, lieber ewälilt. Bei vielen Dynastien kannten sich die  Ethnologen  anfangs  nicht recht aus, schlossen oft aus  männlichen Titeln auf männliche Herrscher, was sich später als schwerer Irrtum erwies, heißt doch die Loango die  Hauptprinzessin Mani-Lombo  König, und der gegenwärtige »Kazambe« ist gleichfalls eine Frau. Livingstone, Stanley, Wissmann trafen bei ihren Reisen auf eine Reihe weiblicher Potentaten; im ganzen  Sambesigebiet, im nördlichen Kongobecken, im  Zentralsudan gibt es herrschende Frauen, und  am unteren  Kassai scheint ein Zentrum weiblicher Häuptlinge und Regenten zu bestehen«. (H. Baumann) Selbst wo ein Mann herrscht, bleibt die Königinmutter eigentlicher Regent. Nicht immer ist sie seine leibliche Erzeugerin, ebensooft auch   Sippenälteste, wie die »Erd- und Feuermutter« in Loango. »Vielfach genießt sie große Freiheiten sexueIler Natur, hat mehrere Liebhaber, darf aber weder regelrecht verheiratet sein, noch Kinder von ihren Geliebten haben.« (H. Baumann)
Höchst sonderbar und unerklärlich bleibt der Brauch, dass eine Königinmutter, regiert sie mit ihrem Sohn zusammen, wie in Benin, Uganda  und Dahormey, ihm nach der Krönung nicht mehr begegnen darf; beide verkehren dann lediglich durch Abgesandte miteinander. In  Togo  werden der Frauenkönigin Häuptlinge beigegeben, die jedoch nur mit Zustimmung des  Weiberrates Beschlüsse fassen dürfen. Wo schließlich die profane weibliche Macht durch das vordrängende Männerrecht gebrochen ist, besteht immer noch die religiöse. Bei den Landuma wird der König von einer Priesterin: der Simo, gekrönt; auch den Herrscher des riesigen Lundareiches in Zentralafrika, den Muata-Jamwo, krönt seine Mutter, die nach Ansicht einiger Ethnologen die berühmte Lukokescha selber ist.
Dieser kolossale Lunda widersteht in seinem dynastischen Gefüge allen Versuchen des Königs, die hierarchische Frauensippe zu stürzen und sich selbst an deren Stelle durchzusetzen, wie es den Königen von Dahomey längst gelungen ist; in Lunda behauptet sich aber die Lukokescha neben und über ihm. Sie ist immer eine der königlichen Prinzessinnen, von der Frauensippe zur Mitregentschaft ernannt, und des Königs Vollschwester, wird aber »Mutter« genannt, »heilige Clanmutter«; als solche krönt sie ihn auch.
Sie selbst bleibt unverheiratet und kinderlos, hält sich jedoch so viele Sklavenliebhaber, wie es ihr passen mag. Des Königs legitime Frauen sind zwei andre Prinzessinnen, aus deren Kindern der Nachfolger gewählt wird; hier setzt sich also bereits eine direkte männliche Erbfolge durch, während in den ganz echten Frauenreichen kein Sohn des Königs kraft dieser Sohnschaft Herrscher werden kann. Doch davon abgesehen, behält die heilige Weibersippe, repräsentiert durch die Lukokescha, unverändert ihre Macht. Sie ist unverletzlich, hat einen eigenen Hofstaat, und nichts darf ohne ihre Zustimmung beschlossen werden. Sogar den MuataIamwo in Person abzusetzen und einen neuen zu ernennen, hat sie das Recht, übte es auch, soviel bekannt, im Jahre 1873 wirklich aus. Zu Audienzen und Ratsversammlungen reitet sie auf dem Rücken eines Mannes, wie im Plutarchischen Mythos Aphrodite auf dem Bock, den sie erschaffen, reitet. Diese repräsentativen Ritte auf Männerrücken sind auch für andre afrikanische Herrscherinnen üblich, wie die Königsschwester von Uganda. Diese darf, wiewohl Bruder-Gattin, auch nebenbei noch Sklavengeliebte, doch um der magischen Fähigkeiten willen keine Kinder haben. Sie und die Königinmutter sind dem Herrscher von Uganda nicht nur als Mitregenten beigegeben, sie führen auch selbst den Titel »König«. Stirbt aber die Königinmutter, so bemächtigt sich des Volkes - es ist das intelligenteste und kultivierteste Innerafrikas - jedesmal große Unruhe, und aus der Sippe der Verstorbenen muß sofort, ohne Interregnum, eine neue Königinmutter beschafft werden, während dem Tod des Königs viel weniger Bedeutung zukommt. Ganz ähnlich wie in Uganda steht es damit in 38 anderen afrikanischen Monarchien, die einzeln aufzuzählen wohl nicht nötig scheint.
Eine der Lukokescha ganz ähnliche Stellung mit allen Rechten und Pflichten nimmt die Nalolo bei den Marotse ein. Älteste Schwester des Herrschers, hält sie sich einen Prinzgemahl in recht bedauernswerter Rolle; beide Geschwister haben ihre eigenen Residenzen, Ratsversammlungen, Ministerien und Paläste. (Beguin)
Die Baganda- und Bakitara-Königinnen sind gleichfalls Schwestern ihres Gatten und aus den schon erwähnten Gründen kinderlos. Fast überall, wo Schwestern von der Clanmutter dem Herrscher zur Regentschaft mitgegeben werden, leben sie zwar sexuell in schrankenloser Freiheit, doch mit der Pflicht, zu abortieren, um jenes magische Doppelwesen, welches sie mit dem Bruder-König bilden Sollen, nicht zu stören, während das momentan nicht unmittelbar herrschende Hochplateau der andern Prinzessinnen dafür zu sorgen hat, dass der heilige Clan nicht aussterbe. Zu diesem Zweck halten sie sich Sklavenliebhaber, die nach Laune und Belieben gewechselt, enthauptet, jeder Erniedrigung ausgesetzt, gewöhnlich auch, wie mohammedanische Haremsfrauen, hinter Schloss und Riegel gehalten, bei dem geringsten Verdacht einer Untreue sofort gefoltert und hingerichtet werden. Dürfen sie ausnahmsweise einmal den Palast verlassen, so scheucht ein Glöckchen die Bevölkerung aus ihrem Weg, damit kein Frauenblick sie treffe. Am genauesten sind diese Zustände bei den Aschanti der Goldküste bekannt geworden. Die Zentralstellung nimmt oder nahm dort, denn seit 1896 steht das Land unter englischer Oberhoheit, eine Sippenälteste, »Königinmutter« genannt, ein. Der König bedarf ihrer Bestätigung und wird unter den Söhnen der Prinzessinnen gewählt; auch ihn abzusetzen, hatte sie das Recht und gebrauchte es reichlich. Die letzte Königinmutter soll nach britischen Berichten mehrere Dutzend Gatten haben hinrichten lassen, denn sie pflegte ihren männlichen Harem stets in toto abzuschaffen und wählte ihn von Grund aus neu. Sämtlichen Prinzessinnen stand es frei, zu heiraten, wen sie wollten, so gleichgültig blieb der Vater ihrer Kinder, nur schön sollte er sein. Starb die Prinzessin vor dem Gatten, so mußte dieser auf ihrem Grab Selbstmord begehen; wurde ein Kind geboren, musste sich der Vater vor ihm beugen, ihm Treue und Gehorsam schwören; starb aber das Kind, so starb der Vater mit ihm.
Abgesehen vom Schicksal der ranglosen Sklaven-Gatten, entscheidet die Frauensippe ursprünglich auch über Lebens- und Todesrhythmus des von ihr geborenen und ernannten Königs. Bei den Schilluk von Faschoda am weißen Nil bestimmen auch heute die Königsschwestergattinnen allein die Zeit der rituellen Hinrichtung; sie erwürgten den König früher sogar mit eigener Hand. Eine Abschwächung dieser als heilig empfundenen Macht und der erste Schritt zum Männerrecht ist es bereits, wenn an ihre Stelle der Mutterbruder tritt und, wie bei den Mundang, den Bestimmungen des rituellen Königsmordes nach im neunten Regierungsjahr den König enthauptet. Einst waren wohl allgemein diese dem lunaren Rhythmus folgenden Perioden weit kürzer bemessen, daran erinnert noch die Sitte, daß bei den Banyoro Ostafrikas, wenn der junge Mond erscheint, ein Bote dem König das Ereignis mit den Worten meldet.- »Herr, du hast den Mond überlebt.« Was bei den Schilluk, Mundang und einigen andern heute noch geschieht, zeigt das dynastische Mutterrecht Afrikas immer in Gestalt einer »heiligen Sippe«, an der das Männliche in einer Kette von Jünglingen vorüberzieht, deren Macht an ihre Blüte gebunden bleibt und einwelkt mit ihr. Frühlingsträger sind sie nur, ohne Persönlichkeitswert in den Augen der Frauen, und somit ohne Anspruch auf Alter; ihr ewiger Opfertod verbürgt die ewige Jugendfrische der Welt. Etwas Grundanderes muss ritueller Königsmord bei Vaterrecht bedeuten, Frobenius hält ihn dort für die »Darbringung des angesehensten Mannes«, doch ist es ja möglich, dass beide Formen, wiewohl in der Wurzel entzweit, sich oben in den feinsten Enden ihres Sinnes wieder irgendwo verzweigen. Frobenius erzählt von seiner Begegnung mit einem solchen vaterrechtlichen König, der Rasse »unsträflicher Aethiopen« angehörig, welcher, wie mehrere andre »Dakka«fürsten, im darauffolgenden Jahr den Opfertod erleiden sollte: »Er sprach sich selbst darüber aus fand es ganz natürlich, dass er im nächsten Jahr geopfert werden sollte; er sah dem Tag seines Lebensabschlusses mit uns unbegreiflicher Gelassenheit entgegen und äußerte sich sehr trocken: »In den letzten Jahren waren die Ernten nicht gut, die Regen waren schlecht, nach meinem Tod soll der Regen besser fallen.« Und später sagte er >Ich habe einen kleinen Enkel, den ich sehr liebe. Er soll eine Frau aus guter Sippe heiraten. Von diesem Enkel will ich mich, wenn ich aus dem Busch zurückkehre, wiedererzeugen lassen...< Er äußerte sich in einem Ton, in dem wir etwa von einer kleinen Reise reden würden. Es war keine Spur von Spannung zu vermerken, der wir unwillkürlich schon anheimfallen, wenn uns auch nur der Umzug von einer Wohnung in die andre bevorsteht.«
Nach Frobenius findet des Königs Opferung stets zur Periode der Knabenweihe statt, »auf dass er der gnädige Geist des >Busches< werde«. »Um die Gnade dieses Buschgeistes zu gewinnen, wird ihm das Blutopfer der Beschneidung dargebracht, damit haben aber alle, die in Zukunft den Busch zur Herstellung von Farmen roden, also ihn verwunden wollen, sich selbst schon eine Wunde geschlagen, die den Buschgeist (in Form des Panthers und toten Königs zugleich) gnädig stimmen soll.« Ein eigenartiger Zustand hat sich in Dahomey herausgebildet. Dort gelang es schon vor geraumer Zeit einem Potentaten, die Macht der Frauen insofern zu brechen, als er nur mehr die Mitregentschaft der Königinmutter zu dulden hat. Dem freien Treiben seiner Schwestergattinnen aber machte er ein Ende, indem er sie als Vestalinnen einsperrte und ihnen den männlichen Harem verbot. Nun ist ihre Tätigkeit nicht mehr administrativ oder politisch, vielmehr darauf »beschränkt«, den Kosmos in Ordnung zu halten, indem sie mit selbst verfertigten Gefäßen aus den heiligen Quellen Wasser für die Tempelriten des Regengottes schöpfen. Gleich ihren altrömischen Kolleginnen werden sie »Mütter« genannt. Ihnen beigegeben sind in gewissem Sinn die Amazonen von Dahomey, sie haben wie die Prinzessinnen priesterliche Funktion und sind auch die offiziellen Gattinnen des Königs, insofern er den Mondgott, den Herrn der Weibwelt, vertritt. Einer dieser Priesterkönige lehnte es in rührender Überschätzung europäischer Staatenlenker rundweg ab, seinen Namen unter ein offizielles Dokument, bestimmt für den französischen Präsidenten, damals Carnot, zu setzen, aus Angst, dieser treibe velleicht bösen Zauber mit der Unterschrift.
Seine Amazonen lassen sich, wenn es darauf ankommt, für ihn und das Volk buchstäblich in Stücke hacken. Ohne ihren Opfermut hätte Dahomey längst seinen Rang verloren. Ihnen verdankte es König Gueso, daß er bei der desaströsen Unternehmung gegen Abeokuta mit dem Leben davonkam. Sie hielten trotz grauenhaften Verlusten stand, während die Männerarmee ausriß. Bei einer anderen Gelegenheit, unter Guesos Nachfolger, ließen sie sich lieber niederhauen, als gleich dem restlichen Heer zu fliehen. (Briffault) Ihre Formel für Feigheit lautet: »Du bist ein Mann.« Werden Manöver abgehalten, so brechen die Stürmenden durch alle Hindernisse, durch Kakteen und Dorngestrüpp, ziehen dann nach solchen Übungen lächelnd im Lager ein, blutüberströmt, während ihnen die Haut in Streifen gefetzt vom Körper weht. Der militärischen Tüchtigkeit kommt die als Elefantenjägerinnen gleich. »Ihre Erscheinung«, sagt Captain Duncan von den »Life Cuards«, ist »martialischer als bei den meisten Männern; im Fall eines Feldzuges würde ich in diesem Land Frauen als Soldaten den Männern bei weitem vorziehen. Nach allem, was ich in Afrika gesehen habe, scheint mir der König von Dahomey eine Armee zu besitzen, die allen anderen westlich der großen Wüste überlegen ist.«
Weibliche Krieger nehmen in Afrika verschiedentlich die Stellung von »Schweizergarden« ein, doch gibt es auch weibliche Nationalarmeen, so die des Sultans von Zanzibar und die südostafrikanische im alten Reich Monomotapa. Dieser ist an den Grenzen des Königreiches Damut in der Nähe des Sambesigebietes eine eigene Provinz zugeteilt, auch fällt sie, als eine Art Prätorianergarde, die Entscheidung bei der Königswahl. (Dapper) Ein Frauenreich mit einer Herrscherin und weiblichem Heer ganz auf amazonischer Grundlage war das der Galla. Kaum ein anderer Kontinent findet die Frauen so verbündelt wie Afrika, teils als Prinzessinnen, teils als Kriegerinnen, in geheimen Gesellschaften oder ganz schlicht ihrer Muttersippe verhaftet, worüber die Missionare dauernd Klage führen, weil die Frauen nach der geringsten Provokation, einem unhöflichen Wort, einfach vom Mann weg wieder nach Hause laufen, dort, wo die Ehe nicht von Anfang an matrilokal war.
Bei manchen Stämmen, wie den Useguha, bestehen sie auf alle Fälle darauf, nach ein paar Jahren heimzukehren. Über die seelische Dünnhäutigkeit der Afrikanerinnen sind viele Berichte des Staunens voll; bei den Warega am Kongo ist Beleidigung einer Frau Kriegsgrund, Höflichkeit und Courtoisie etwas von selbst Verständliches. Ebenso ist ihr Einfluß überaus stark. Zur Frau des letzten Sultans von Nyangara kamen bei jeder Schwierigkeit die großen Häuptlinge des Landes und baten um ihren Rat. Wer bei den Manbuttos eine Kuriosität oder was immer kaufen will, erhält vom Mann die charakteristische Antwort: »Frage meine Frau, es gehört ihr.« (Schweinfurth) Und bei den Banyai sagt jeder Eingeborne, von dem etwas verlangt wird: »Ich werde meine Frau fragen.« Stimmt sie zu, so tut er es, wenn nicht, so kann ihn keine Überredung oder Belohnung dazu bringen, ihrer Entscheidung entgegen zu sein. »Unter den Bega herrschen die Frauen in einer Weise, die schwer mit dem hochfahrenden Wesen dieser stolzen und ungezähmten Nomaden zu vereinbaren ist.« (W. Junker) Die Hottentotten-Weiber gebärden sich als völlige Despoten, »der Mann hat überhaupt nichts zu sagen«. (F. Hahn) Von den Buschmännern gilt das gleiche. Diese leben nomadisch auf dem Plateau der Kalahari und dürfen sich nur mit Erlaubnis der führenden Matrone einem Clan auf Wanderungen anschließen, nachdem sie sich durch Jagdbeute eingekauft haben. Ist man unzufrieden mit ihnen, wird die Verbindung sofort gelöst, und sie haben zu gehen. Bei den Ovolierero besitzt der Mann überhaupt kein Heim, er wohnt als unbezahlter Arbeiter in den Häusern seiner Frauen zu Gast; so ist es ganz allgemein in Ostafrika. Oft hat, der Mann sechs bis sieben Frauen, die er abwechselnd besucht, um ihnen bei der Feldarbeit zu helfen, deren Ertrag aber nicht ihm gehört.
Bei den Beni-Amer in Nordostafrika ist der Mann direkt in einer bedauernswerten Situation. Er wird nicht nur ausgebeutet, sondern das zynisch offene Streben geht dahin, ihn zu ruinieren. Beim geringsten Verstoß setzt man ihn vor die Tür, das Weib hetzt ihm ihre Sippe auf den Hals, und erst nach langen Bitten durch Vermittlung der Nachbarn darf er sich ins Haus zurückkaufen gegen ein Kamel oder eine Kuh; auch für jede Entbindung muss ihr ein hoher Preis in Form eines Geschenkes bezahlt werden. besitzt der Gatte schließlich nichts mehr, wird er davon gejagt, um einem neuen Opfer Platz zu machen. So einem armen Tropf je eine Spur von Neigung oder Rücksicht zu zeigen, ihn gar bei einer Erkrankung zu pflegen, wäre unauslöschliche Schmach. Liebe und Zärtlichkeit gelten einzig dem Bruder. (Munzinger) Gleiche Zustände herrschen in Dongola.
Auch der in Afrika so verbreitete Brautkauf ist nicht notwendig ein Zeichen von Männerherrschaft, vielmehr nur dort, wo die Braut um den erlegten Betrag aus ihrer Sippe herausgekauft wird. Ein Preis, bei der Heirat bezahlt, kann dagegen auch Einkauf des Mannes ins Haus der Frau bedeuten; er ist dann jene »männliche Mitgift«, die in altägyptischen Heiratskontrakten eine so große Rolle spielt. Bei den Tuareg, den blonden Berbern Nordafrikas und der Sahara, beträgt sie vier »Meharis«, milchweiße Eilkamele, mit denen die Frau dann Handel treibt; denn auch nach der Scheidung verbleibt die Mitgift ihr Besitz, und da die Lösung der Ehe gleichfalls zu ihren Rechten gehört, vermag sie leicht so im Lauf der Zeit sich eine hübsche Anzahl Kameltiere als Karawanenbestandteile zu erehelichen.
Selbst die Aschanti-Prinzessinnen lassen sich unverschämt teuer von ihren Sklavengatten »kaufen«, was einem Einkaufen in den männlichen Harem gleichkommt, ob die Erwählten wollen oder nicht; denn dankend abzulehnen wäre unbekömmlich. Von den beiden starken Mutterrechtsgebieten Afrikas die zuweilen bis zur Gynaikokratie ansteigen, greift das westliche auf die atlantischen Inseln über.
Eine der Kanaren, Gomeira, war von einer Königin beherrscht, und eine gewählte Fürstin regiert heute die Insel Oranga-Grande im Bissagiosarchipel. Diese Frau hat einen Hofstaat eingerichtet mit einer Regierung, bestehend aus Premierminister, Rechnungsführer, Hafenwart und Dolmetscher. (Revue d'Ethnographie 1924) Von dieser seiner äußersten Grenze zieht das westafrikanische Mutterrecht in breitem Band über den Kontinent. Das zweite, dessen Träger hauptsächlich Hamiten sind, stammt aus dem Norden und dringt nach Ostafrika hinunter. Dass beide früher noch weiter verbreitet waren, zeigen deutliche Spuren und rein erhaltene Enklaven; im West- und Zentralsudan sind die Herrscherfamilien mutterrechtlich, die Unterworfenen vaterrechtlich organisiert, eine Zweischichtigkeit, wie sie die Kulturbahn der hamitischen Eroberer oft begleitet. Das Modewort »hamitisch« ist leider nicht ganz zu vermeiden, doch soll seine irreführende Vagheit nicht beschönigt werden, die, wenn seine Popularität so weiter wächst, dem alten »indogermanisch« an Verwirrungsmöglichkeiten bald ebenbürtig zu werden droht. Genau wie »indogermanisch«, bezeichnet nämlich auch »hamitisch« etwas Linguistisches. Es gibt keine hamitische Rasse, nur eine hamitische Sprachgruppe, zu der körperlich ganz verschiedene Völker gehören; es wäre somit verfehlt, sich unter »Hamiten« einen streng umrissenen Menschentypus vorzustellen, denn sie können äthiopisch dunkel oder schottisch hell sein, allerdings niemals das, was man Neger nennt.
Nach H. Baumann ist es auffallend, dass die stärksten Zentren des Matriarchats in Gebieten höherer politischer Ordnung liegen. Mit seinen Grenzen beginnt auch die westafrikanische Kultur »eine durchaus neue Welt, höhere Staatsformen, großartige bildende Kunst, zahlreichere Musikinstrumente, größere mythenbildende Phantasie...« In Südafrika kommt Mutterrecht dagegen wieder bei ganz tiefstehenden Jägervölkern der Urrassen vor. Im Sudan und Nordnigeria, auch sonst, wo regierende Frauen selten sind, haben sie dafür hohe Stellen und wichtige Verwaltungsposten in der Provinz inne. Frobenius hat eine Reihe von Erzählungen gesammelt, die von Stadtköniginnen handeln, denn auch in Afrika spielte bisweilen die »Polis« eine ähnliche Rolle wie in Griechenland; Timbuktu, Bokani, Raba, Gbatatschi, Omdurman stellen sich nunmehr als weibliche Gründungen heraus, und auch heute noch gehört den Frauen gerade in den Städten als hoch Beamteten die Führung; so gibt es eine »Herrin des Marktwesens, Mutter der Fremden genannt, dann eine Oberherrin aller Frauen und Mädchen und eine aller Jünglinge«.
Was im Norden vom Roten Meer bis zum Atlantik reicht, Marokko, die Sahara, den Atlas umfasst, all diese jetzt »Berber« genannten Stämme sind, abgesehen von etwas negroider und arabischer, also semitischer Beimischung aus dem VII. Jahrhundert n. Chr., ethnisch immer noch den alten Libyern der griechischen Berichte, den Numidiern der römischen gleich. Nach neuester Ansicht sollen sie einen nicht ausgewanderten Teil jener Mittelmeerrasse bilden, die als Minoer die kretische Kultur, als Pelasger die mykenische des griechischen Festlandes und der Ägäis geschaffen hat. Auch die außerordentlichen Bauten in Lylcien, Karien, Lydien an der kleinasiatischen Küste gehen dann auf sie zurück. Jene Wüstenbildung, die dem »glücklichen« Arabien dieses angenehme Adjektiv kostete, die grüne Weide der Sahara austrocknete und heute noch versandend auf Spanien übergreift, trieb offenbar diesen Teil der Libyer übers Meer zur Kolonisierung, und überall hinterließen sie eine Grundlage von Matriarchat: jenes ihrer Ahnen aus Nordafrika, bei deren Nachkommen, den heutigen Berbern, es wie einst besteht. Das »Berberproblem« selbst aber gehört gegenwärtig zu den ganz großen ethnischen und kulturellen Belangen, denn Berber oder Libyer sind eine weiße Rasse und erscheinen schon auf altägyptischen Reliefs helläugig und blond. Wo ihre, Tuareg genannten, Stämme zurückgezogen in der Bergregion des Atlas leben, daher ohne arabische Beimischung geblieben sind, können sie ganz leicht mit Schotten verwechselt werden. Zu dieser hellen Tönung der Berber oder alten Libyer hat, wie es scheint, nicht wenig ein nordafrikanischer Zweig der sogenannten steinzeitlichen Cro-Magnon-Rasse beigetragen, jener ersten Blondrasse Europas, lange vor der nordischen und im Gegensatz zu dieser von rundschädeligem Typus, den man zu Unrecht jetzt überall als »sächsisch« anzusprechen gewohnt ist. Äußerst zähe, macht sie den Grundstock des hellen Europäers von heute aus; an Kopf, Gesicht, Körperform, also auch physisch, von der zweiten lichten Rasse, der nordischen, wahrscheinlich eingewanderten, ganz verschieden, selbst in den Nuancen der Pigmentierung; denn wie diese aschblond und blauäugig, so ist die Cro-Magnon-Rasse gelbblond und grauäugig, nur die Lichtheit haben sie gemeinsam. Schon die »alten Germanen« des Tacitus sollen eine Mischung aus beiden gewesen sein. Paudlers Entdeckung, es gäbe in Europa zwei total getrennte Blondrassen, kommt als wahre Erleuchtung für Menschen, die noch Sinn haben für Blut, Zucht, also lebendigstes Leben, dort, wo »die Natur mit feinstem Stilgefühl nach einer Idee gebildet hat«, denn bisher waren die Ur-Unterschiede zwischen den blonden Typen weder durch slawischen noch durch »alpinen« Einschlag gefühlsmäßig irgendwie einzusehen.
Von allen hellen wie dunkeln Berberstämmen bewahren die Tuareg (Singular: Targi) libysche Art, vor allem Sprache und Literatur, am reinsten, und zwar ausschließlich die Frauen. Nur sie können jene altlibysche Schrift lesen, deren historische Dokumente vom Sinai bis zu den Kanaren reichen, mit Schriftzeichen, ähnlich den noch unentzifferten minoischen auf Kreta. Die Männer der Tuareg dagegen gelten für Analphabeten, sie hocken untätig herum und werden nur zur Fortpflanzung benutzt, damit die Rasse nicht aussterbe. Handel und fast aller Realitätenbesitz liegen in den Händen der hoch kultivierten Damen, von denen schon die alten arabischen Reisenden schwärmten, sie seien »wunderschön und ihr Wort Gesetz«. Das Haus der Gattin darf der Mann jedesmal erst betreten, nachdem er angefragt hat, ob sein Besuch genehm sei. Meist ist er bei jeder seiner Frauen nur ein paar Wochen zu Gast, während sie ihrerseits in seiner Abwesenheit ganz offen leben, mit wem sie wollen. Kinder folgen dem Rang der Mutter und erben nicht vom Vater, der eigenes Vermögen den Kindern seiner Schwester hinterläßt nach üblicher matriarchaler Ordnung. Auch die Tibbu-Damen der Ostsahara »sind alles und die Männer nichts«; während diese in manchen Gebieten sogar schwarz verschleiert gehen müssen, wie im »Sagenland« der amazonischen Königin Antinea, das bisher nur ganz wenige Europäer gesehen haben, tragen jene die Gesichter frei. Die Berber von Tunis und Algier sind durch den Islam patriarchalisch geworden, in Marokko aber heiratet ein vierzehnjähriges Mädchen, ohne jemand zu fragen, sie schickt höchstens eine Anzeige »N.N., Tochter von N. N., hat Soundso zum Mann genommen«, die typische Mutterrechtsformel, sie disponiert auch selbständig über ihr Vermögen oder erwirbt sich eines, falls sie noch keines besitzt.
Die Tuaregfrauen allein verwalten die uralte Kultur, kennen Dichtung und Philosophie und sind die Flamme historischer Tradition. Dort, wo sie heute leben, aber lagen bereits jene präantiken allerältesten Amazonenreiche, deren Geschick nach Griechenland und Kleinasien hinüberspielt.