481-4-214

Vgl. Gerhard Amendt, Drei Fragen zu den Rätseln der Abtreibungsdebatte, in: Levia-than - Zeitschrift für Sozialwissenschaften, 20 (1992) 2, S. 281-290, hier S. 289

481-4-212

Vgl. auch Dieter Rucht, Abtreibung oder ein Streit, an dem sich die Geister ... Konflikt um den Schwangerschaftsabbruch in USA, Frankreich und in der Bundesrepublik: Soziale Bewegung, Gegenbewegung und Staat, in: Frankfurter Rundschau vom 31. Oktober 1991

481-4-210

In der Erlanger Universitätsklinik wurde im Jahre 1992 versucht, eine im vierten Monat schwangere Frau, deren Gehirntätigkeit durch einen Verkehrsunfall irrversibel erloschen war, mit Maschinen und Medikamenten vegetativ am Leben zu erhalten, um den Fötus bis zur eigenen Lebensfähigkeit zu bringen. Nach einigen Wochen kam es jedoch von selbst zur Fehlgeburt. Das Vorgehen der Ärzte rief zahlreiche Proteste hervor und ließ die ethisch-rechtliche Debatte um derartige Experimente aufflammen

481-4-208

Vgl. die unterschiedlichen »Grundrechtsverortungen« von Ute Gerhard und Monika Frommel in: Feministische Studien extra, Sonderheft 1991, S. 11 ff. und 59ff.

481-4-207

Vgl. z.B. B. Büchner (Anm. 177); Kein Lebensschutz für ungeborene Kinder?, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, 11/1991, S.431ff.; Bernd Schünemann, Quo vadis §218 StGB?, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, 10/1991, S. 379ff. Besonders prekär wird der Bogen vom ungeborenen zum geborenen Leben geschlagen von Rudolf Schöttler, Von der Abtreibung zur Sterbehilfe - eine liberale Stellungnahme, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, 4/1992, S. 132 ff.

Seiten