181-10-16

Diese Forschungsrichtung befindet sich in ihren Anfängen, der Verfasserin dieses Artikels liegen noch keine dokumentierten Arbeiten vor, die referiert werden könnten. Die Aussagen beruhen auf Gesprächen mit in diesem Bereich arbeitenden Biologen

181-10-13

Der Diskussionsentwurf für ein Embryonenschutzgesetz des Bundesministers der Justiz vom 29. 4. 1986 sieht in § 2 vor, daß wer eine Eizelle zu einem anderen Zweck als zur Übertragung auf eine Frau befruchtet, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird. Ebenso beschloß der 56. Deutsche Juristentag, daß Embryonen nur mit dem Ziel der späteren Implantation und nicht zu Forschungszwecken erzeugt werden dürfen. Hingegen kritisiert die Bundesärztekammer am 25. 11.

181-10-12

Verlinsky, Y.; Zeunert, P.; Pergament, E.: Genetic analysis of abnormal human embryos. An approach to preimplantation genetic diagnosis. Am. j. Human Genetics, Supplement, 37, 4, A227, 1985, und Verlinsky, Y. and Pergament, P., Journal of in vitro Fertilisation and Embryo Transfer, 3, (2) 83, 1986

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