159-1-14
Dazu gehörte die Gütertrennung bei Eigentum, das während der Ehe erworben wurde, damit die nicht verdienende Hausfrau, die immer noch in der Mehrheit war, für ihre Arbeit im Haus entschädigt wurde. Die registrierte Ehe, die die Feststellung der Vaterschaft und der Verantwortlichkeit für den Unterhalt wie auch statistische Zwecke erleichterte, blieb die vom Gesetz bevorzugte Form.