472-4-130

<p>Ähnlich sieht es in der FDP aus. Beide Parteien kennen keine organisatorisch einheitliche Frauenorganisation wie die CDU. Einfachheitshalber wird hier aber für alle Parteien von den Frauenorganisationen gesprochen. Zur Organisation der Frauen in der SPD vgl. Organisationsstatut der SPD von 1966, a.a.O., § 3 Ziffer 4, S. 3. Vgl. ferner die Jahrbücher der SPD 1947-1964/65. Vgl. auch Richtlinien für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften, in: Flechtheim, a.a.O., S. 459</p>

472-4-125

<p>Vgl. hierzu die Jahrbücher der SPD 1947-1964/65 und die Jahrbücher der SPD Berlin 1947/48-1963/64, insbesondere Jahrbuch der SPD Berlin 1957/58, S. 150-151. Vgl. ferner Frau und Politik, 12 (1966), H. 3, S. 3.</p>

472-4-121

<p>Satzung für die Vereinigung der Frauen der CDU Deutschlands, a.a.O., § I. Vgl. für die SPD Schanzenbach, Marta, Die Tätigkeit des Frauenbüros beim Parteivorstand. Tätigkeitsbericht im Rahmen der Bundesfrauenkonferenz der SPD vom 2. und 5. 11. 1963 in Frankfurt/M. (Tatsachen - Argumente. Sonderausgabe F 4), November 1963, S. 2. Dieses Ziel ist in der Frauenorganisation der SPD weniger ausgeprägt, da dort die statutarischen Bestimmungen weitreichender sind. Zum Vorschlagsrecht für Kandidatinnen vgl.

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