<p>Dem Parteiausschuß gehören als Mitglieder kraft Amtes an: die Bezirks- bzw. Landes Vorsitzenden, die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen, die Bundesminister und Ministerpräsidenten der SPD. Nach dem Krieg gab es bisher eine einzige Landesvorsitzende der SPD (1946 in Bayern). Eine Bezirksvorsitzende, eine Fraktionsvotsitzende in einem Landtag oder eine Ministerpräsidentin hat die SPD bisher nicht hervorgebracht. Seit 1966 gehört eine Bundesministerin dem Parteiausschuß an.