1889, am Ende der hier behandelten Epoche, war es der bürgerlichen Frauenbewegung noch nicht gelungen, ein einflußreicher Faktor im öffentlichen Leben zu werden; sie hatte jedoch im Laufe der Jahrzehnte dank ihrer "praktischen" Tätigkeit darin Fuß fassen können. Diese erstreckte sich auf die "Arena der Arbeit" (Einrichtungen zur Erwerbsertüchtigung einschließlich der Bemühungen um die Arbeiterinnen) und auf die "gemeinnützige Tätigkeit".
»Der Rechtszustand der Frauen ist noch heutigen Tages: benutzt und beschützt zu werden, so weit und so lange es die Männer für gut befinden«.
»Der Grundbegriff, der das Verhältnis der Geschlechter zueinander bestimmt, ist derselbe heute wie vor Tausenden von Jahren. Er ist derselbe in der Nacht der Barbarei unter den asiatischen Völkern und bei den erleuchtetsten Nationen Europas. Dieser Grundbegriff heißt: Gehorsam. Gehorsam des Weibes gegen den Mann«.
Hedwig Dohm (1876)[1]
Die weibliche Arbeitskraft muß nutzbar gemacht werden
»zur Tilgung sozialer Schäden, zur Förderung der Humanität
auf allen Gebieten«.[1]
Louise Otto-Peters (1869)
»Wir appellieren nicht an die Hilfe anderer mit der feigen Erklärung,
daß wir ja nicht versuchen wollten, uns selbst zu helfen - und das ist vielen Leuten nicht recht,
ebenso ist es ihnen nicht recht, daß wir unseren armen Schwestern nicht durch Almosen wohl tun wollen, sondern daß wir sie als unseresgleichen betrachten und ihren Geist nähren,
ihre Fähigkeiten zu erhöhen suchen, damit sie ihre eigene Kraft kennen und sie brauchen lernen«.[1]
Louise Otto-Peters (1868)
In dem folgenden Abschnitt steht das Wirken des Allgemeinen deutschen Frauenvereins sowie des Lette-Vereins und des ihm angeschlossenen Verbandes deutscher Frauenbildungs- und Erwerbsvereine im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Untergliederung, die in der Anordnung der Kapitel den »Haupt«- und »Nebenarbeitsgebieten« der Frauenbewegung zu folgen sucht, gestaltet sich schwierig durch die noch immer dominierende Bündelung und Verflechtung der Frauenbestrebungen.