<p>Anm. d. V.: Louise Otto-Peters' Kraft wurde jedoch sicher auch durch die Pflege ihres 1864 verstorbenen Gatten, Dr. August Peters, absorbiert, der als 48er Revolutionär erst nach siebenjähriger Kerkerhaft, in seiner Gesundheit zerrüttet, wieder in Freiheit gesetzt wurde</p>
<p>Anm. d. V.: Für diesen Vorgang stehen als "gültig" zu bezeichnende Quellen nur zur Verfügung: Louise Otto-Peters, Das Recht der Frauen auf Erwerb, Hamburg 1866, S. 79 ff. Louise Otto-Peters, Das erste Vierteljahrhundert des Allgemeinen deutschen Frauenvereins. Leipzig 1890, S.2ff.</p>