Frauenemancipation wider Willen

Die pragmatische Politik des Lette-Vereins 1866-1876

  • »Was wir nicht wollen und niemals, auch nicht in noch so fernen Jahrhunderten wünschen und bezwecken, ist die politische Emancipation und Gleichberechtigung der Frauen.«[1]

Jener oft zitierte Satz Wilhelm Adolf Lettes hat sicherlich dazu beigetragen, daß einer der größten Vereine für weibliche Interessen im 19. Jahrhundert, der Berliner „Verein zur Förderung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts", genannt Lette-Verein, bislang kaum in den Blickwinkel der erst in den letzten Jahren einsetzenden Forschung zur Geschichte der Bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland geriet.[2] In der Tat erscheint dieser von Männern für Frauen geführte Verein durch seine explizite Negation emanzipatorischer Zielsetzungen auf den ersten Blick jenes hier konstatierte Desinteresse zu rechtfertigen.
Ausgehend von der Darstellung der Vereinskonzeption, der Entwicklung des Vereins von einer liberalen sozialreformerischen Maßnahme zum gemäßigten Flügel der Bürgerlichen Frauenbewegung, soll hier die Frage zur Diskussion gestellt werden, inwieweit der Lette-Verein durch seine theoretisch und vor allen Dingen praktisch geleistete Arbeit nicht doch eine Entwicklung förderte, welche als eine wesentliche Voraussetzung der Emanzipation der Frauen gelten kann.[3]

I. Die Konstituierung des Lette-Vereins

In der Mitte der 1860er Jahre kulminierte eine Entwicklung, die der Öffentlichkeit als 'Jungfrauenfrage', 'Brotfrage' oder als die 'materielle Seite der Frauenfrage' bekannt wurde: die Frauenerwerbsfrage. Als Folge und Begleiterscheinung der Industrialisierung ist ein ökonomischsozial bedingter Strukturwandel der bürgerlichen Familienverfassung zu verzeichnen, als dessen Resultat die auf Konsumtions und
Sozialisationsfunktionen reduzierte bürgerliche Kleinfamilie entstand. Dieser von der Familiensoziologie als „Funktionsverlust", korrekter als „Funktionsentlastung der Familie"[4] etikettierte Prozeß bedeutete in erster Linie eine Funktionsentlastung der Frau,[5] hatte sie doch wichtige Produktionsfunktionen an einen außerhäuslichen Bereich der Erzeugung ökonomischer Güter abgeben müssen, wurde ihr Wirkungsradius zunehmend auf eine ideologisch verklärte Häuslichkeit beschränkt, was zudem die totale Abhängigkeit von dem immer noch patriarchalisch denkenden Hausherrn implizierte. Die unverheirateten oder verwitweten weiblichen Familienmitglieder, die in den vorindustriellen bürgerlichen Familienformen sinnvolle Beschäftigung und materielle Absicherung gefunden hatten, wurden durch den hier nur skizzierten Transformationsprozeß existentiell bedroht. Von der zur Kleinform geschrumpften  Familie  freigesetzt,  „auf den   Markt  des   Lebens  gedrängt",[6] waren sie gezwungen, einem außerhäuslichen Erwerb nachzugehen. Die seit Anfang des Jahrhunderts sinkende Heiratsfrequenz des Bürgertums [7] steigerte die Zuwachsrate der auf Erwerbstätigkeit angewiesenen Frauen kontinuierlich. So spricht Louise Otto Peters von ca. 2,5 Millionen betroffener Frauen in Preußen;[8] wenngleich die Zahlenangaben der zeitgenössischen Literatur zur Frauenfrage der Korrektur bedürfen, muß jedoch davon ausgegangen werden, daß 1865/66 in Preußen für mehr als 400 000 bürgerliche Frauen allein der mittleren Altersgruppe von 30-65 Jahre kaum Aussicht auf Verehelichung bestand.[9] Die Chance, als bürgerliche Frau eine nur annähernd qualifizierte Tätigkeit außerhalb des Hauses auszuüben, war in den 1860er Jahren ausgesprochen gering; die durch die Höhere Töchterschule vermittelte 'allgemeine Bildung' wies deutliche Defizite auf; ein Berufs, Fachoder Fortbildungsschulwesen für Frauen fehlte nahezu vollständig; schließlich mangelte es an standesgemäßen Berufen. Einer Erwerbstätigkeit der ledigen bürgerlichen Frau  bis dahin ein Zeichen äußerster Not und Unglücks  standen überdies manifeste ideologische Hindernisse und Hemmnisse entgegen.[10] In einer Zeit, in der der von Campe so eindrucksvoll formulierte Satz: „ihr seyd vielmehr geschaffen  o vernimm deinen ehrwürdigen Beruf mit dankbarer Freude über die Würde desselben! um beglückende Gattinnen, bildende Mütter und weise Vorsteherinnen des inneren Hauswesens zu werden"[11] keineswegs an Gültigkeit eingebüßt hatte; in einer Zeit, in der in jenem von Rene König als „Patriarchalismus im Gegenstoß"[12] gekennzeichneten Prozeß die Geschlechtscharaktere [13] definiert wurden, verfestigte sich ein zuerst nur auf bürgerliche Kreise bezogenes Frauenbild. Dieser herrschenden Ideologie zufolge hatte die ledige Frau ihre natürliche und gottgewollte Bestimmung verfehlt. Ledige Frauen wurden als arme, bedauernswerte und unglückliche Geschöpfe bemitleidet, die, unselbständig erzogen und rechtlos, keine Existenzberechtigung innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft fanden.
Es erscheint als unzureichende Reduktion, die Frauenerwerbsfrage lediglich als die 'materielle Seite der Frauenfrage' zu definieren, denn ihrer Lösung stand jenes ideologisierende Frauenbild entgegen, obgleich dies der gesellschaftlichen Wirklichkeit widersprach. Das Bekanntwerden des hier skizzierten Notstandes der ledigen Frau veranlaßte Wilhelm Adolf Lette,[14] den Vorsitzenden des „Centralvereins in Preußen für das Wohl der arbeitenden Classen",[15] eine seit 1844 bestehende Vereinigung führender preußischer Sozialreformer, die bereits eingangs zitierte „Denkschrift über die Eröffnung neuer und die
Verbesserung bisheriger Erwerbsquellen für das weibliche Geschlecht" zu veröffentlichen.[16]
In der sinkenden Heiratsrate des mittleren und höheren Bürgertums erblickt Lette die tiefere Ursache des Problems, klammert konsequenterweise die Arbeiterinnenfrage aus der Untersuchung aus, da die Proletarierin von der Ehelosigkeit weitgehend verschont  bleibe.[17]   Lette definiert die dreifache Bestimmung des Weibes als Hausfrau, Gattin und Mutter als die vorzüglichste aller Aufgaben;[18] so gelte es nun, den ledigen Frauen einen Ersatz, eine Ausweichmöglichkeit anzubieten. Hierzu sei es erforderlich, über die bereits vorhandenen hinaus, neue Erwerbsquellen im kaufmännisch-gewerblichen Bereich zu schaffen, die nicht nur standesgemäß seien, sondern dem „weiblichen Geist, der zu tiefen, abstrakten Forschungen im Gebiete des Wissen, wie zu mühsamen gelehrten Arbeiten oder zu neuen großartigen  Erfindungen nicht geschaffen"[19] sei, entsprächen. Hätten die Frauen erst einmal Gelegenheit, Fleiß und Tüchtigkeit bei der Ausübung solcher Tätigkeiten zu zeigen, so würde die volle äußere Achtung des weiblichen Geschlechts anstelle der einer Erwerbstätigkeit entgegenstehenden Vorurteile treten. Schließlich versäumt Lette nicht, auf den volkswirtschaftlichen Nutzen dieser Maßnahmen hinzuweisen.[20]
Zur Ermittlung geeigneter Erwerbsquellen - Lette präsentiert bereits einen Katalog passender Tätigkeiten - [21] empfiehlt der Verfasser die Konstituierung eines Vereines „edler Frauen", die  mit männlichem Beistande in „thätiger Fürsorge" nicht nur „für das materielle Wohl ihres Geschlechts, sondern auch für Erhaltung und Hebung der Sittlichkeit, der Ehre und Würde desselben"[22] eintreten. Es handelt sich also hier, wie schon der eher auf christliche Sozialreform im Sinne eines Bischof Kettlers verweisende Begriff „thätige Fürsorge" nahelegt, um eine vornehmlich karitative Maßnahme, welche die eigentlich Betroffenen von einer aktiven Mitarbeit ausschloß. Im Februar 1866 wurde unter reger Beteiligung des Berliner Publikums der unter dem Protektoriat Ihrer Majestät, der Kronprinzessin Victoria stehende „Verein zur Förderung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts" gegründet. Erwartungsgemäß wurde Lette zum 1. Vorsitzenden des neuen, streng hierarchisch organisierten Vereins bestellt, ein fünfköpfiger Ausschuß, in dem Jenny Hirsch als Schriftführerin das weibliche Geschlecht repräsentierte, unterstützte seine Arbeit. Das aus zwanzig Berliner Honoratioren bestehende Komitee war befugt, zusätzlich noch vier stimmberechtigte Damen zu kooptieren.[23] Gegründet wurde demnach ein Frauenverein, in dem die eigentlich Betroffenen ausgeschlossen waren, einige Damen der Gesellschaft jedoch als 'Dekorationsobjekte' fungierten, zumal die Vertreter liberaler Prinzipien dem Dogma der Selbsthilfe verpflichtet waren. Der § 1 des Statuts umfaßt die Grundzüge des Programms:

„Zweck des Vereins ist die Förderung der Erwerbsfähigkeit der auf eigenen Unterhalt angewiesenen Frauen und Jungfrauen.  Zur Erreichung dieses Zieles werden vorzugsweise ins Auge gefaßt:

  1. Beseitigung der der Erwerbstätigkeit der Frauen entgegenstehenden Vorurtheile und Hindernisse;
  2. Beförderung von Lehranstalten zur Heranbildung derselben für einen gewerblichen oder kommerziellen Beruf;
  3. Nachweisung gewerblicher Lehrangelegenheiten und Vermittlung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen, soweit nicht durch bestehende Anstalten bereits genügende Vorsorge dafür getroffen ist;
  4. Begründung von Verkaufs und Ausstellungslokalen für weibliche Handarbeiten und künstlerische Erzeugnisse;
  5. Schutz selbständig beschäftigter Personen weiblichen Geschlechts gegen Benachtheiligung in sittlicher und wirthschaftlicher Beziehung, vorzugsweise durch Nachweisung geeigneter Gelegenheiten für Wohnung und Beköstigung".[24]

In der praktischen Arbeit übernahm der Lette-Verein den Grundsatz des Centralvereins: „anregend und fördernd".[25] Der Centralverein, personell eng mit dem neuen Verein verflochten, stellte sein Organ „Der Arbeiterfreund" zur Publikation der vereinsoffiziellen Nachrichten zur Verfügung. Der Lette-Verein definierte somit seine Aufgabe als moralische und materielle Unterstützung bestehender und noch zu gründender Institute. Auch ohne eigene Schulgründungen vorzusehen, war der Berliner Verein von vornherein auf die wohlwollende Anteilnahme eines zahlungskräftigen Publikums angewiesen. Dies allein vermag jedoch nicht eine Konzeption zu erklären, die ein Teilgebiet der Frauenfrage auf ein statistisch nachprüfbares Phänomen reduzierte, welches auch den zutiefst patriarchalisch denkenden deutschen Männern einsichtig sein mußte.
Obgleich der Verein, der eine in Großbritannien erprobte Organisation („The society for promoting the employment of women", gegr. 1860 in London [26]) kopierte, seine Initiative als Pioniertätigkeit darstellt, sei an dieser Stelle auf den in vereinsoffiziellen Schriften tunlichst verschwiegenen Allgemeinen Deutschen Frauenverein (ADF) in Leipzig verwiesen. Der 1865 von Louise OttoPeters und Auguste Schmidt gegründete ADF war  auf den liberaldemokratischen Traditionen der Revolution von 1848/49 basierend  um die Lösung der Frauenfrage insgesamt bemüht und stand am Anfang der organisierten Frauenbewegung in Deutschland.[27]
Nicht nur die Tatsache, daß Lettes berühmte Denkschrift nur wenige Tage nach Konstituierung des ADF verfaßt wurde, weitere Indizien28 stützen die These, daß jene Denkschrift sowie die Gründung des Lette-Vereins als unmittelbare Reaktion auf die Existenz des ADF verstanden werden muß.
Der Lette-Verein fungierte zumindest in den ersten Jahren als bewußte Gegenorganisation; sei es, um die Bewegung zu kanalisieren und somit die Frauenfrage aus Angst vor „Emancipation" auf ein neutrales und unpolitisches Gebiet zu transformieren, oder um die Frauenwelt durch Zugeständnisse von einem bewußten politischen Engagement abzulenken. Getreu der Devise 'anregend und fördernd' zeigte sich Lette in der ersten Phase der Vereinstätigkeit bemüht, das Berliner Büro zu dem Zentrum der Frauenerwerbsbewegung zu machen, hier sollten betroffene Frauen Anteilnahme und konkrete Hilfeleistung finden, von hier sollte agiert, aufgeklärt und entsprechende Maßnahmen initiert werden. Als vorerst einzige selbständige Institution wurde ein Arbeitsnachweisungsbüro eingerichtet.

Weitere Aktivitäten seien nur kurz genannt:

  • Der Verein übernahm das Patronat über die ,Real, Handels und Gewerbeschule für Töchter der gebildeten Klassen' des Prof. Clement. Er beteiligte sich an der Gründung des ,Institutes für weiblichen Zeichenunterricht' der Herren Scholz und Troschel, ebenso an einer ähnlichen Veranstaltung des Berliner Gewerbemuseums.
  • Auf Wunsch der Kronprinzessin verwaltete der Verein seit 1868 das VictoriaStift, ein Wohnheim für stellungslose Gouvernanten, dem ein Damenrestaurant angeschlossen war.
  • Schließlich schloß der Verein einen Vertrag mit dem Berliner Kaufmann Weiß, der ein Lokal zur Ausstellung und zum Verkauf weiblicher Handarbeiten  VictoriaBasar  errichtete.[29]

II. Der Lette-Verein 1866-1869 
Eine liberale sozialreformerische Maßnahme

Ein Vergleich der im Untersuchungszeitraum im „Arbeiterfreund" veröffentlichten Stellungnahmen des Centralvereins und des Lette-Vereins zeigt gewisse Parallelitäten der Argumentation, offenbart, daß beide Vereine  ohnedies personellorganisatorisch verzahnt  eine gemeinsame Grundkonzeption verfolgten. Die Schlußfolgerung liegt nahe, daß das von Mitgliedern des Centralvereins entwickelte Modell der liberalen Sozialreform auch auf das Problem der Frauenerwerbsfrage übertragen worden ist. Unter liberaler Sozialreform sei hier jene Konzeption verstanden, die die liberale Vorstellung einer harmonischen prästabilisierten bürgerlichen Gesellschaft mittels gezielter Eingriffe in eine  dies wurde nach der Entstehung der Sozialen Frage offensichtlich  disharmonische von „beginnender gesellschaftlicher Desintegration"[30] gekennzeichnete Gesellschaft verwirklichen wollte.[31] Die zur Lösung der Sozialen Frage  als Problem der Massenverelendung großer Teile der Bevölkerung  erforderlichen Korrekturen des angeblich natürlichen gesellschaftlichen Verlaufs sollten, getreu dem liberalen Prinzip der Negation jeglichen  Staatsinterventionalismus, nicht als staatliche Sozialpolitik erfolgen.[32] Da sich die Gesellschaft selbst von innen heraus reformieren und damit harmonisieren sollte, sahen die liberalen Sozialreformer in Vereinsgründungen,[33] welche wiederum die Assoziationsbildung der unmittelbar Betroffenen anregen sollten, ein geeignetes Heilmittel der diagnostizierten gesellschaftlichen Fehlentwicklung. Ziel der Reform  so der Centralverein  war die Integration der Arbeiterklasse in die bürgerliche Gesellschaft, somit die „Entproletarisierung des Proletariates"[34] durch wirtschaftliche und geistige Hebung,[35] denn Bildung und Besitz galten als Grundvoraussetzung der Zugehörigkeit zur bürgerlichen Gesellschaft. Da die Arbeiter diese „Entreebillets"[36] durch Selbsthilfe [37] erwerben sollten, definierte der Centralverein seine Funktion als Hilfe zur Selbsthilfe38. Dies setzte jedoch voraus, daß die Arbeiterklasse das ihr aufoktroyierte bürgerliche Werte und Normensystem akzeptierte. Die Konzeption einer liberalen Sozialreform degradierte den Arbeiter zum Objekt einer bürgerlichen Wohltätigkeits und Erziehungsmaßnahme, trotz aller idealistischen Ansätze.
Diese Skizze des Grundmodells der liberalen Sozialreform mag genügen, um die nur entsprechend modifizierte Lösungsstrategie des Lette-Vereins zur Frauenerwerbsfrage wiederzuerkennen.
Auch in Artikeln des Lette-Vereins begegnet uns eine die harmonisch-organische Gesellschaftsauffassung des Liberalismus typisierende Metaphorik, die Tatsache, daß nicht mehr alle Frauen ihren 'natürlichen' Beruf erfüllen können, wird als Krankheit, als 'Krebsschaden'[39] der Gesellschaft charakterisiert.
Mit besonderer Besorgnis konstatieren die Vertreter des Liberalismus, daß das Bürgertum weniger Neigung zeige, sich zu verehelichen, daß
die Ehe als 'höchste Erfüllung' zu einem bloßen Versorgungsinstitut abgesunken sei,[40] zumal Ehe und Familie als Lebensnerv, als Keimzelle der bürgerlichen Gesellschaft galten.[41]
Die Zahl der außerhalb der Familie stehenden bürgerlichen Frauen, die Angst vor einer möglichen Verselbständigung des weiblichen Geschlechts, jenes „Attentat auf die Grundsäulen der menschlichen und bürgerlichen Gesellschaft"[42]  dies legitimierte einen Eingriff in die gesellschaftliche Entwicklung.
War bei liberaler Sozialreform eigentlich der unterhalb der bürgerlichen Gesellschaft stehende proletarische Mann Objekt der Initiative,
so handelte es sich in diesem spezifischen Fall um Frauen, die der bürgerlichen Gesellschaft bereits angehörten, eine Integration schien somit nicht erforderlich,  allerdings der Sachverhalt ist komplizierter, berücksichtigt man die Stellung der Frau innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft.
Wie bereits erwähnt, existierten bestimmte Kriterien, die die Zugehörigkeit zur bürgerlichen Gesellschaft regulierten: Bildung, Besitz, anfänglich sogar Selbständigkeit. Die bürgerliche Frau konnte dem herrschenden Frauenbild entsprechend diese Zugehörigkeitskriterien nicht aufweisen. Insbesondere, da Selbständigkeit als Grundbedingung für den Erhalt der politischen Mitbestimmungsrechte innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft galt,[43] war die von ihrem Ehemann oder ihrem Vater abhängige bürgerliche Frau kein vollwertiges, tätiges Mitglied dieser Gesellschaft. In diesem Sinne auch Kant:

„. .. alles Frauenzimmer, und überhaupt jedermann, der nicht nach eigenem Betrieb, sondern der Verfügung anderer (außer der des Staates), genötigt ist, seine Existenz (Nahrung und Schutz) zu erhalten, entbehrt der bürgerlichen Persönlichkeit, und seine Existenz ist gleichsam nur Inhärenz".[44]

Nach dieser Definition gehörten Frauen „nicht zur Gesellschaft der Bürger, d.h. der sich im politischen Stande befindlichen Männer",[45] ihre Bindung an diese Gesellschaft war deshalb nur vermittelt, und zwar durch ihre Familie. Die Familie als Grundbaustein der bürgerlichen Gesellschaft wurde jedoch politisch repräsentiert von dem Familienoberhaupt;[46] dies ist gemeint, wenn von der bürgerlichen Gesellschaft als der 'politischen Gemeinschaft der Hausväter' gesprochen wird. Das heißt, die bürgerliche Frau war nur insofern Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, als ihr Vater, Bruder oder Ehemann deren Mitglied war. Für die ledige Frau bedeutete dies, daß neben ihrer materiellen auch ihre bürgerliche Existenz potentiell gefährdet war, zumal, wenn ihr Vater als der natürliche Repräsentant ihrer bürgerlichen Interessen verstorben war.
Für die liberalen Sozialreformer kam es also darauf an, nicht nur den Lebensunterhalt dieser Frauen zu sichern, sondern auch ihre bürgerliche Existenz zu erhalten. Im Unterschied zu der auf die Arbeiterklasse bezogenen Sozialreform handelte es sich nicht um den Versuch der Integration, sondern um die Sicherung der mittelbaren Zugehörigkeit der bürgerlichen ledigen Frau zur bürgerlichen Gesellschaft. So urteilt eine Zeitgenossin:

„Nicht Philosophie, nicht Philanthropie, nicht die Absicht, das Weib rechtlich neben den Mann zu stellen, sondern die Erhaltung seiner leiblichen Existenz ... zu ermöglichen und es vor dem Abgrund des Lasters und der Schmach zu schützen, ist die Grundlage der gegenwärtigen Bewegung auf dem Gebiete der Frauen".[47]

Aus dem unterschiedlichen Objekt  bürgerliche Frau/proletarischer Mann  ergeben sich zwangsläufig alle weiteren Differenzierungen der beiden Modelle der liberalen Sozialreform.
Zur Bewältigung der gestellten Aufgabe boten sich dem Lette-Verein prinzipiell zwei Lösungsstrategien an: 1. Wiederherstellung des überkommenen Ideals, nach dem jede Frau die Möglichkeit erhält, ihren natürlichen Beruf zu erfüllen, durch gezielte Förderung der Heiratschancen etc. 2. Gewährung von Besitz und Bildung an Frauen, um ihnen den Status eines selbständigen, vollwertigen Mitglieds der Gesellschaft zu sichern; dies hätte jedoch konsequenterweise eine Aufnahme der Frau in die 'politische Gemeinschaft der Hausväter' erfordert. Der erste Lösungsweg schied aus, wollte man in Anbetracht des liberalen Ideals der eigenständigen Persönlichkeit rigorose Eingriffe des Staates (z. B. Steuererschwernisse für Junggesellen) vermeiden. Die zweite Alternative erschien besonders problematisch. Einerseits sollten der liberalen Lehre zufolge nur diejenigen politisch mitbestimmen, die (in der Regel) eine vollständige Familie vertraten. Stimmrecht sollte nicht von „Vereinzelten"[48] ausgeübt werden. (Trotzdem kam niemand auf die Idee, unverheirateten Männern politische Rechte zu verwehren.) Andererseits hätte eine Aufnahme der ledigen Frau in die bürgerliche Gesellschaft zwangsläufig zu einer Ausweitung dieses Privilegs auf alle Frauen geführt, was wiederum dem erwähnten Repräsentationsgrundsatz zuwidergelaufen wäre.
Da die bürgerliche Gesellschaft eine patriarchalische Gesellschaft [49] war, fand der Lette-Verein einen Kompromiß: Erwerbstätigkeit der ledigen bürgerlichen Frau sollte nur eine Übergangslösung sein; so brauchten die Konsequenzen (politische Rechte) nicht berücksichtigt zu werden.[50] Ziel dieser Sozialreform war die Rettung des Ideals der bürgerlichen Gesellschaft durch Wiederherstellung des tradierten Zustandes: Die Frau hatte auch in Zukunft den Bestand der bürgerlichen Familie zu garantieren.
Von der Übergangslösung Erwerbstätigkeit versprach sich der Lette-Verein zweierlei: Zum einen konkrete Hilfe, da durch Erwerbstätigkeit die materielle und seelische Not gelindert würde; Arbeit sollte auch der ledigen Frau gesellschaftliche Anerkennung sichern: „Nicht das Objekt der Arbeit allein adelt, sondern die Arbeit an sich."[51] Zum andern wird eine indirekte positive Einflußnahme auf das Heiratsverhalten des männlichen Geschlechts erhofft:

„Die jungen Männer aller Stände werden wieder mehr Lust zum Heiraten bekommen, wenn sie die Mädchen nicht bloß als Salondamen mit immer höher geschraubten Ansprüchen, sondern als geschäftskundige Wirtschaftlerinnen im zierlichen Hauskleide ... beobachten und schätzen lernen."[52]

Bei der Durchführung der Konzeption greift der Lette-Verein in leicht modifizierter Form auf die bekannten Prinzipien liberaler Sozialreform zurück: geistige und wirtschaftliche Hebung durch Selbsthilfe. In diesem Sinne: „Es handelt sich vorzugsweise um eine Verbesserung der Stellung der Frau in wirtschaftlicher Hinsicht, um eine Reform auf dem Gebiete der Erziehung."[53] Aussagen wie z.B. „geistige Bildung und Erhebung"[54] oder „wirthschaftliche und gesellschaftliche Hebung des weiblichen Geschlechts"[55] verifizieren die hier vertretene These, daß das anhand der Sozialen Frage in den 1850er Jahren entwickelte Grundmodell liberaler Sozialreform auch zur Lösung der Frauenerwerbsfrage verwandt wurde. Auch die typische liberale Leistungsideologie ist nachweisbar:

„Ich will, daß jeder Mensch, also auch jedes Weib, das in der Gesellschaft gelte, was es für die Gesellschaft werth ist. Diese Geltung in der Gesellschaft kann man durch keine Satzungen, keine Bestimmungen, keine Versammlung  und wäre es eine gesetzgebende Versammlung  dekretiren: diesen Werth bestimmt sich jeder selbst durch seine Leistung."[56]

Und schließlich: Selbsthilfe, das zur Hebung der Arbeiterklasse aufgestellte Konzept des selbsttätigen Individuums wird  handelt es sich um Frauen  relativiert:

„Das Prinzip der Selbsthilfe ist geknüpft an gewisse Vorbedingungen, und diese gehen der Gesamtheit unserer Frauen noch ab. Um sich selbst zu helfen, müssen die Frauen erst noch erzogen werden zum Selbstdenken, Selbsthandeln und dazu bedürfen wir... sehr dringend des Beistandes der Männer."[57]

Die Vereinsorganisation  so an anderer Stelle [58] biete schließlich genügend Raum für die Qualifikation zur Selbsthilfe. Eine recht zweifelhafte These, bedenkt man, daß im Vorstand nur ein Vertreter des weiblichen Geschlechts  Jenny Hirsch als Sekretärin  amtierte. Die Frau, das inferiore Wesen, bedarf dieser Konzeption zufolge offenbar der Leitung und Führung durch das 'starke Geschlecht'!

III. Der Lette-Verein 1869-1876.
Von der liberalen Sozialreform zur bürgerlichen Frauenbewegung

Nach dem Tode Lettes begann eine neue Epoche des gleichnamigen Vereins. Mit dem Juristen Prof. Holzendorff übernahm ein Mann die Vereinsleitung, dessen Ansichten zur Frauenfrage im allgemeinen und speziell zur Frauenerwerbsfrage nicht mehr mit den zuvor charakterisierten Intentionen seines Vorgängers übereinstimmten. Dies verdeutlicht Holzendorffs Kommentar zum bürgerlichen Frauenbild:

„Unter den inhaltsleeren Redensarten der neusten Zeit giebt es kaum eine, die mehr Verwirrung oder Schaden angerichtet hätte, als diejenige vom natürlichen Beruf ...Die Redensart vom natürlichen Beruf auch der unverheirathet Bleibenden ist die kennzeichnende Schwachköpfigkeit und Gedankenlosigkeit, die sich der Betrachtung der Gegenwart verschließt."[59]

Im Gegensatz zur herrschenden Zeitauffassung denkt Holzendorff die liberalen Postulate von Freiheit und Gleichheit konsequent zu Ende. Auch für die Frau gilt das Recht, als eigenverantwortliche Persönlichkeit zu denken und zu handeln. Aus der Anerkennung der Frau als selbsttätiges Individuum folgert Holzendorff:

  1. volle Rechtsgleichheit,[60]
  2. Gewährung der politischen Mitbestimmungsrechte,
    »Wer dem Stimmrecht der Frauen grundsätzlich entgegentreten will, müßte auch in der Tat das Prinzip der Volksvertretung auf ein anderes Fundament stellen .. . Sobald man die Wahlberechtigung an die individuelle Natur der Menschen anknüpft, wird auch der Unterschied der Geschlechter bedeutungslos ...«[61]
  3. Zugang zu allen Bildungsinstitutionen,[62]
  4. Anerkennung jeder Frau, die ihre Pflicht nicht in der Familie, sondern in der Gesellschaft erfüllt.

Schließlich sieht Holzendorff die Frauenfrage als letzte 'Bastion', die erobert werden müsse, um den liberalen Prinzipien der Freiheit und Rechtsgleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen Geltung zu verschaffen. Erst die Überwindung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung vollendet in der Konzeption Holzendorffs den Realisationsprozeß der bürgerlichen Gesellschaft. Nur diejenigen, „welche in Staat und Kirche die letzten Reste der mittelalterlichen Gesellschaftsbildung" bewahren wollen, sehen das Verhältnis der Geschlechter als sakrosankt, als „ein geheiligtes Stück der göttlichen Weltordnung" an.[63] Gerade Wilhelm Adolf Lette hatte sich auf jene ominöse göttliche Weltordnung berufen,[64] um seine Frontstellung gegen Emanzipation zu legitimieren. Der Vergleich zu Lette verweist auf einen immanenten Widerspruch: Das Engagement dieses im Kontext der Zeitverhältnisse so fortschrittlich denkenden Mannes bei einem Verein, der die Wiederherstellung der tradierten Familienverfassung initiiert, erscheint unverständlich. Holzendorff aber argumentiert: Der Weg „einer langsamen und sicher fortschreitenden Entwicklung"[65] sei den deutschen Verhältnissen allein angemessen, obgleich er auch die Suffragettenbewegung akzeptiere. Und so knüpft Holzendorff trotz seiner progressiven theoretischen Positionen doch wieder an die vergleichsweise pragmatische Praxis der liberalen Sozialreformer an.
Im November 1869 stellte der neue Vorsitzende des Lette-Vereins, der in Jenny Hirsch die entscheidende Mitstreiterin fand, den Antrag, den bisherigen Namen des Vereins in „Lette-Verein zur Förderung höherer Bildung und Erwerbstätigkeit des weiblichen Geschlechts" umzuwandeln. Die Änderung des Namens war in erster Linie programmatisch. Allein aus der Aufnahme des Begriffs 'höhere Bildung' folgt zweierlei: 1. die Absicht des Vereins, die einseitige Fixierung auf die Frauenerwerbsfrage aufzugeben, 2. werden mit der Forderung nach höherer Bildung nicht nur die unverheirateten, sondern prinzipiell alle bürgerlichen Frauen angesprochen. Der Lette-Verein hätte demnach eine umfangreiche bildungspolitische Gesamtkonzeption vorlegen müssen. Die Ausweitung der Zielsetzung machte sich in der Periode Holzendorff jedoch kaum bemerkbar.
Der vom 4.6. 11. 1869 tagenden „Konferenz deutscher Frauenbildungs und Erwerbsvereine" folgte die Konstituierung eines deutschen Dachverbandes, dem 17 Institutionen unter Leitung des Lette-Vereins angeschlossen waren. Jenny Hirsch redigierte das ab 1870 erscheinende Organ des Verbandes: „Der Frauen-Anwalt". Die Hoffnung Holzendorffs auf eine Eingliederung des ADF in die Dachorganisation erfüllte sich aus verständlichen Gründen nicht.
Die Generalversammlung des Lette-Vereins beschloß Ende 1869 eine wichtige Korrektur des Statuts: Statt bisher zwanzig Männern sollte der Ausschuß des Vereins künftig aus je zehn Männern und Frauen bestehen. Daran anknüpfend beschloß die Generalversammlung vom 2. 12. 1871: Künftig sollten alle weiblichen Ausschußmitglieder zu allen Ämtern des Vorstandes zugelassen werden.
Damit schuf Holzendorff zu Ende seiner Amtszeit die wesentlichen formalorganisatorischen Vorbedingungen zu einer prinzipiellen Neuorientierung des Vereins.
Nach dem Ausscheiden Holzendorffs aus der Vereinsleitung  - er folgte einem Ruf an die Universität München  - wurde zum ersten Male einer Frau  Anna Schepeler-Lette, der ältesten Tochter Lettes der Vorsitz übertragen.
Unter Anna SchepelerLette erlebte der Verein seine Blütezeit, denn sie überwand den Grundsatz 'anregend und fördernd', der sich bislang einer Expansion des Vereins entgegengestellt hatte. Der Lette-Verein erhielt den Status eines eigenständigen Schulträgers. Die bis 1876 realisierten Projekte seien hier nur aufgelistet:

  • 1872 Übernahme der Handels und Gewerbeschule; 1873 Kauf eines eigenen Schulhauses; 1874 Ausbildung von Kochschülerinnen; Gründung der Druckerei-Aktiengesellschaft  Setzerinnenschule des Lette-Vereins; Ausbildungsmöglichkeit im Post und Telegraphendienst; 1875 Ausbildung von Handarbeitslehrerinnen; staatliche Seminarkurse für Zeichenlehrerinnen; Errichtung der Bibliothek. Der für 1876 gefaßte Vorsatz, abiturvorbereitende Kurse für Mädchen einzurichten, scheiterte an finanziellen und institutionellen Schwierigkeiten.[66]

Das Jahrzehnt von 1866-1876 war nur ein bescheidender Anfang, weitere Schulgründungen folgten:

  • 1878 Fortbildungsanstalt; 1879 Kunsthandarbeitsschule; 1886 Ausbildungsinstitut für Industrielehrerinnen; Haushaltungsschule; Mädchenheim und Kochschule; 1890 Photographische Lehranstalt; 1896 Institut für Röntgenographie (später MTASchule); Institut für Hauswirtschaftslehrerinnen; 1897 Ausbildung zur Kanzeleibeamtin; 1902 Ausbildungsmöglichkeit zur Buchbinderin; 1905 Ausbildung zur Metallographin; 1907 Institut für Gewerbelehrerinnen; 1909 Fachschule für Schneiderei; Wirtschaftliche Frauenschule; 1910 Höhere Handelsschule; Technische Mittelschule; Fachklasse für Putz; 1911 Kursus für spanische Handelskorrespondenz.[67]

Die Auflistung der bis zum Ersten Weltkrieg gegründeten Institute vermittelt einen Eindruck über Ausmaß und Bedeutung des Lette-Vereins als eigenständiger Schulträger im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. [68]
Frauen in der Geschichte III
Über die praktische Arbeit hinaus wirkten sich seit Beginn der 1870erJahre die theoretischen Positionen Holzendorffs zur Frauenfrage in der Vereinskonzeption aus. Eine Analyse der im >FrauenAnwalt< veröffentlichten Stellungnahmen und Berichte des Vereins bestätigt dies:

  • »Es ist überhaupt eine ernste Forderung des Zeitgeistes, daß sich das Weib eine selbständige, rein menschliche, von dem Verhältniß zum männlichen Geschlecht unabhängige Geltung erstrebe und daß es demnach nicht mehr für die Gesellschaft als vermählt oder unvermählt im vornherein rangiert und klassifiziert werde.  Für das Weib soll in Zukunft die Liebe und Ehe eine heilige und unantastbare Herzens und Privatangelegenheit sein, keine gesellschaftliche Lebensfrage, und Frauen, d.h. vollbürtige Gesellschaftsglieder, denen man in Form und Wesen gleichermaßen Achtung und Berücksichtigung zollt, das sollen alle sein, auch die Unverheirateten.«[69]

Erstrebt wird nun eine vollkommene Eingliederung der Frau in die bürgerliche Gesellschaft, die Frau soll künftig als vollwertiges Mitglied dieser Gesellschaft gelten. Dem zugrunde liegt ein modifiziertes Frauenbild: Die Ideologie von der dreifachen Bestimmung des Weibes wird zwar nicht im mindesten angezweifelt; grundsätzlich neu in der Vereinsgeschichte ist jedoch, daß der Totalitätsanspruch der geschlechtsspezifischen Aufgabenverteilung nun auch in einer offiziellen Publikation negiert wird. Denn die Frau soll künftig nicht nur daran gemessen werden, inwieweit sie die ihr aufoktroyierte Aufgabe erfüllt, für die Frau soll künftig auch das Kriterium der Individualität gelten. Als Mensch hat sie den Anspruch einer alternativen Möglichkeit der Lebenserfüllung.

  • »Der Beruf der Gattin und Mutter... kann nicht der einzige sein, wir sind in erster Linie Menschen ...«[70]

Die hier formulierten Positionen erinnern an die von Holzendorff Mitte der 1860er Jahren vertretenen Ansichten. Obwohl Holzendorff partiell radikaler formulierte, scheinen sich seine Ansichten im wesentlichen im offiziellen Sprachgebrauch durchgesetzt zu haben. So fordert der „FrauenAnwalt" die Zulassung der Frauen zu allen Bildungsinstitutionen:

  • „Ist ein Mädchen hochbegabt, zeigt sie für besondere Wissenschaften entschiedene Neigung, so hat sie so gewiß ein Recht auf praktische Ausbildung als der unfähige Knabe."[71]

Gefordert wird nun auch die Gewährung der politischen Mitbestimmungsrechte an die Frauen:

  • „Die Ichheit ist weder männlich noch weiblich, und ist die öffentliche Ordnung nichts weiter als der Ausdruck des Collektivwillens der Bevölkerung, so folgt eben daraus ganz von selbst das allgemeine Stimmrecht, also auch das der Frauen."[72]

Holzendorff hatte die Forderung nach Stimmrecht logisch deduziert, insofern war Stimmrecht als menschliches Grundrecht eine Sofortforderung  ohne Bedingung oder besondere Qualifikation. Im „Frauen-Anwalt" findet sich jedoch eine andere Argumentation:

  • „Wir hingegen gehen von dem Grundsatz aus, durch eine bessere, gründlichere Erziehung des weiblichen Geschlechts, durch eine Ausbreitung der Berufstätigkeit und eine Vertiefung der weiblichen Bildung schrittweise den Boden zu bereiten und das Gebäude aufzuführen, für das alsdann das Frauenstimmrecht gleichsam die Krönung bilden würde."[73]

Frauenstimmrecht, die Aufnahme der Frau in die >politische Gemeinschaft der Hausväter<  dies wird in eine ferne Zukunft verwiesen, fällt als Kampfziel aus dem Forderungskatalog aus. Denn erst muß die Frau dazu qualifiziert und erzogen werden; die Frau, die dieser Auffassung zufolge gegenwärtig zu unreif ist, politische Entscheidungen zu treffen, soll erst durch Leistung politische Ansprüche demonstrieren, wobei der Zeitpunkt der Reife der Frau und der Grad der Qualifikation vom männlichen Geschlecht festzulegen ist. Der Lette-Verein hat sich zwar seit 1869 konzeptionell weiterentwikkelt, doch Momente der Anfangszeit scheinen noch nicht überwunden zu sein. Die Kontinuität liegt in einer spezifischen Arbeits und Bildungsideologie, die vor allem in den Schriften Jenny Hirschs dominiert. Durch Arbeit und Bildung soll die Frau in die bürgerliche Gesellschaft >hineingehoben< werden,[74] gesellschaftliche Hebung, das war das Schlagwort der Sozialreform.

  • „Das neunzehnte Jahrhundert predigt ein neues Evangelium, das Evangelium der Arbeit".[75]  „Das A und O aller unserer Bestrebungen liegt in dem Wort Erziehung".[76] „In diesen zwei einfachen Sätzen concentriert sich zunächst Alles, was zur Lösung der 'Frauenfrage' zu tun ist."[77]

In einem derart überhöhten Arbeitsethos und der Vorstellung vom gebildeten Bürger artikulieren sich, gemäß der liberalen Ideologie, die Leitwerte, die den vollendeten, quasi bereits emanzipierten Menschen konstituieren; eine Illusion, solange diese Zentralkategorien nicht politisch und sozial spezifiziert und konkretisiert werden. Dieser Illusion bleibt der Lette-Verein, auch wenn tendenziell politische Forderungen und Ziele verfolgt werden, verhaftet. „Emancipation der Arbeit",[78] d.h. die Lösung der Frauenerwerbsfrage, blieb das konkrete Ziel der Bestrebungen. „Emancipation" der Frau in rechtlicher und politischer Beziehung war nur ein unbestimmtes Fernziel. Immer noch lautete die Devise: eine Strategie der kleinen Schritte, eine langsame und allmähliche Reform, eine Transformation der Frauenproblematik auf ein neutrales, unpolitisches Gebiet, die Behandlung der Frauenfrage als ökonomische Frage und Bildungsfrage.
Mit einer gewissen gesellschaftspolitischen Naivität wird dabei davon ausgegangen, daß automatisch mit der Lösung einer Teilfrage das komplexe Problem der Gleichberechtigung in toto bewältigt werden könnte.
Der Lette-Verein war auch im zweiten Stadium seiner Entwicklung pragmatisch, ein Verein, dem der Beifall des Publikums viel galt, der die politische Konfrontation scheute. Doch der Verein wurde jetzt von Frauen geleitet, hatte das karitative Element seiner Konzeption überwunden. Die Frauen waren zu Subjekten der Vereinswirksamkeit avanciert.
Nach Twellmann sind alle jene Organisationen der Frauenbewegung zuzurechnen, die die Realisation folgender Endziele erstreben:

  • a) „die Emanzipation der Frau mit dem Ziel der Gewinnung gleicher Rechte und Pflichten für beide Geschlechter auf allen Gebieten des menschlichen Lebens  als Ausgangspunkt für das weitere Wirken der beiden Geschlechter;
     
  • b) die Realisierung dieser Rechte und Pflichten in der gleichberechtigten Teilnahme beider Geschlechter auf allen Gebieten des menschlichen Lebens als Mittel zu einer von beiden Geschlechtern gleichmäßig getragenen Ausgestaltung aller menschlichen Lebensbereiche."[79]

Zu ergänzen wäre, daß nur diejenigen Vereine als Frauenbewegung zu kategorisieren sind, die auch faktisch von Frauen getragen und inhaltlich präzisiert werden.
Twellmann relativiert im folgenden ihre Definition, der wir uns hier anschließen, und ordnet auch jene Bestrebungen der Frauenbewegung zu, die nur eine „partielle Emanzipation und eine partielle Teilnahme des weiblichen Geschlechts auf einigen Gebieten des menschlichen Lebens erstreben, wenn jene partiellen Ziele als Etappe auf dem Weg zum Endziel gewertet werden können."[80]
Dieser weiten Definition entsprechend kann der Lette-Verein ab 1872 dem Terminus bürgerliche Frauenbewegung' subsumiert werden. Schließlich zeigt ein Vergleich mit dem Allgemeinen deutschen Frauenverein in Leipzig,[81] daß der Lette-Verein in fast allen Programmpunkten eine prinzipielle Nähe zu den Positionen des ADF wahrte. Auf die 1870er Jahre bezogen, kann der Lette-Verein als gemäßigter Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung bezeichnet werden. Es erscheint angemessen, den Standort von ADF und Lette-Verein im Spektrum der Frauenbewegung mit den Schlagworten 'Idealpolitik' und Realpolitik' zu charakterisieren. Der Tradition der Revolution von 1848/49 verhaftet, erstrebte der ADF die Durchsetzung idealer menschlicher Werte, während sich der Lette-Verein in erster Linie an materiellen Zielen orientierte. 1876 wurde die Zusammenarbeit beider Vereine durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Als 1894 der 'Bund deutscher Frauenvereine' gegründet wurde, stellte der ADF mit Auguste Schmidt die erste und der Lette-Verein mit Anna Schepeler-Lette die stellvertretende Vorsitzende. ADF und Lette-Verein bildeten künftig gemeinsam den gemäßigten Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland.

IV. Frauenemancipation wider Willen 
Eine Bestandsaufnahme

Das erste Jahrzehnt der Wirksamkeit des Lette-Vereins war geprägt von einer kontinuierlichen konzeptionellen Weiterentwicklung, die 1876 in dem Kooperationsvertrag mit dem Allgemeinen deutschen Frauenverein ihren Höhe und Endpunkt fand. Im Verlauf der untersuchten Entwicklung entfernte sich der Lette-Verein zwar nur in wenigen, dennoch zentralen Fragen von seinen in der Gründungszeit vertretenen ideologischen Grundprinzipien. Der Verein fühlte sich während der behandelten Epoche der liberalen Ideenwelt verpflichtet und strebte fortwährend die Realisierung des Ideals einer harmonischen bürgerlichen Gesellschaft an.
Lette intendierte als Endziel die Wiederherstellung der überkommenen bürgerlichen Familienverfassung als Grundelement der bürgerlichen Gesellschaft, eine moralische Regeneration der Ehe, die Wiedereinsetzung der Frau an den ihr traditionell zugewiesenen Platz in der Familie. Insofern konnte Erwerbstätigkeit nur eine Übergangslösung sein, die mit der Realisierung des Idealzustandes überflüssig wird. Lettes Konzeption bleibt letztlich wenig stringent, da er nicht reflektiert, inwieweit seine Lösungsstrategie geeignet erscheint, diesen Endzustand herbeizuführen, zumal er in der praktischen Arbeit ein Nahziel verfolgte, welches diesem Ideal eigentlich zuwiderlief. Lette lehnte Gleichberechtigung und Emanzipation vehement ab; er schuf jedoch Voraussetzungen, indem er objektiv eine Entwicklung förderte, deren mögliche Folgen er negierte.
Erwerbstätigkeit als Übergangslösung!  mit der Integration der Frau in die Arbeitswelt wird das überkommene Ideal der Hausfrau und Mutter relativiert, eine Wiederherstellung der der industriellen Gesellschaft nicht mehr adäquaten Rollenfixierung  das war beinahe schon zu Lettes Zeiten ein Anachronismus.
Dies ist der Widerspruch, die Inkonsequenz in Lettes Denken. Lette, der von Zeitgenossen als Philantroph und Altruist geschildert wird, bietet  betroffen von der Not der ledigen Frau  eine Lösungsstrategie an, ist aber noch zu sehr in patriarchalischtraditionellem Gedankengut befangen, um den einmal beschrittenen Weg vollenden zu können. Seine Maßnahme weist Züge einer Wohltätigkeitsveranstaltung auf. Auch Jenny Hirsch, Franz von Holzendorff und Anna SchepelerLette waren dem Ideal einer harmonischen Zukunftsgesellschaft verpflichtet, auch sie konnten sich von dem im 19. Jahrhundert gültigen Frauenbild nicht lösen. Doch befreit von jenem entschiedenen Patriarchalismus, waren sie in der Lage, die von Lette entworfene Lösungsmöglichkeit konsequent weiterzudenken. Für sie war ein konstitutiver Bestandteil jener gesellschaftlichen Zukunftsvision, daß die Frau als vollwertiges politisches Individuum akzeptiert werde. Wenngleich die Emanzipation auf die „Emancipation der Arbeit"82 reduziert blieb, so bedeutete doch Erwerbstätigkeit eine Alternative zur überkommenen Form der Lebensgestaltung.
Die hier aufgezeigte Entwicklung, die sich in den Zeitschriften „Der Arbeiterfreund" und „Der FrauenAnwalt" widerspiegelt, hat allerdings relativ wenig Einfluß auf die praktische Arbeit des Lette-Vereins ausgeübt. Die Diskussion über mögliche Fernziele der Arbeit beschäftigte sicherlich nicht das Gros der Vereinsmitglieder und hat vor allem nie die Ebene der Theorie verlassen.
Der Lette-Verein war aber primär eine Bewegung der Praxis. Dieser eigene Anspruch muß bei einer Beurteilung der Realisierungschancen einer solch pragmatischen Politik zugrundegelegt werden. Die kontinuierlich anwachsenden Schülerinnenzahlen83, das Ausmaß der Schulgründungen und vereinseigenen Institutionen  dies belegt, daß der Verein offenbar ein dringliches gesellschaftliches Bedürfnis abdeckte. Trotz finanzieller Schwierigkeiten entwickelte sich der Berliner Lette-Verein zu einer anerkannten, bis auf den heutigen Tag existenten Musteranstalt. Die Expansion des Vereins ist folgendermaßen zu erklären:

  • Anknüpfungspunkt blieb die Frauenerwerbsfrage als ein unbestreitbares, statistisch belegbares Problem.
  • Der Lette-Verein taktierte von Anfang an vorsichtig und pragmatisch. Der Verdacht, die verruchte ,Frauenemancipation' befördern zu wollen, konnte nicht erweckt werden. Als geschickter Schachzug erwies sich überdies, daß Victoria, Gemahlin des späteren Kaisers Friedrich III., das Protektorat des Vereins übernahm; dies beeinflußte sicherlich die Spendenbereitschaft der Berliner Honoratioren.
  • Der Verein konzentrierte seine Kräfte auf die Durchsetzung eines Teilzieles und propagierte ausschließlich realisierbare Forderungen. Zumindest in der Anfangszeit wurden lediglich Institutionen kopiert, die sich bereits in Großbritannien bewährt hatten.
  • Schließlich förderte der Lette-Verein eine Entwicklung, die im Interesse eines Systems lag, welches zuvor schon die Proletarierin ausgebeutet hatte. Auch die bürgerliche Frau wurde zunehmend durch die Industrie als Teil der industriellen Reservearmee' erfaßt. Die volle Durchsetzung der Industrialisierung, die Entstehung neuer expansiver Wirtschaftszweige führte seit den 1880er Jahren zu einem Anwachsen des tertiären Sektors; Bürokratie und Dienstleistungsgewerbe benötigten zunehmend qualifizierte Arbeitskräfte  ein neues Berufsfeld war geschaffen, für welches bürgerliche Frauen geradezu prädestiniert erschienen. Erst der industrielle Aufschwung ermöglichte die Integration auch der bürgerlichen Frau in das Erwerbsleben, war somit ein entscheidender Faktor zur Lösung der Frauenerwerbsfrage. Der Vorstand des Lette-Vereins hatte von vornherein den Zusammenhang von Industrialisierung und weiblicher Erwerbstätigkeit erkannt. Schon Lette akzentuierte den volkswirtschaftlichen Nutzen seiner Maßnahmen. Der Verein berücksichtigte somit auch die Interessen von Handel und Gewerbe bei der Auswahl der angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten: Bürogehilfinnen, Stenographinnen, Verkäuferinnen, Fremdsprachenkorrespondentinnen, Röntgenassistentinnen, in der Mehrzahl Tätigkeiten, die unselbständig ausgeübt, weisungsgebunden waren, aber trotzdem mit einem wesentlich höheren Sozialprestige verbunden blieben als Fabrikarbeit. Zu diesen Berufen wurden bevorzugt Frauen herangezogen, konnten sie doch geringer entlohnt werden als männliche Berufskollegen. Bezeichnend für die Konformität des Berliner Vereins ist die Tatsache, daß die 1865 erhobene Forderung  gleicher Lohn für gleiche Arbeit [84]  ab 1866 in den offiziellen Publikationen nicht mehr erwähnt wird. Der Lette-Verein qualifizierte dann auch Frauen für die Berufe, die bis heute als typisch weiblich gelten und sich in der Mehrzahl aus Frauen rekrutieren.
    Der Verein konnte zwar keine neuen Arbeitsplätze schaffen, dies blieb der Industrie überlassen, aber er entlastete die Infrastruktur, indem er Qualifikationswege für die Frau eröffnete, für die in Wirtschaft und Verwaltung eine rege Nachfrage bestand.

Der Lette-Verein arbeitete also unbestritten im Interesse eines kapitalistischen Wirtschaftssystems. Gerade diese Systemkonformität, gerade die immer wieder zu Tage tretende Pragmatik der Vereinskonzeption erklärt den erstaunlichen, an der praktischen Arbeit meßbaren Erfolg dieser Institution. Denn angesichts der Vorurteile, der Verankerung traditioneller Normen und Werte bezüglich der weiblichen Rollenfixierung, hätte ein nur ansatzweise sozialrevolutionäres Programm kaum Rückhalt bei den überwiegend konservativ denkenden deutschen Frauen gefunden.

„Die Frage, ob die Frauen möglicherweise eine Chance, die sich in der Vergangenheit bot, aus Feigheit vergeudet haben, muß in Anbetracht der Macht der Verhältnisse und der Verhinderungen verneint werden . . ."[85]

In bezug zum Lette-Verein muß diese Aussage allerdings relativiert
werden.
Obwohl der Verein im „Frauen-Anwalt" weitreichende Forderungen (der bürgerlichen Frauenbewegung) vortrug, blieb dies ein theoretisches Lippenbekenntnis, das keinerlei Einfluß auf die praktische Arbeit hatte. Die Vermittlung von Theorie und Praxis  besonders auffällig in der Ära Holzendorffs  gelang nicht; Aktivitäten, die über die Förderung der Erwerbstätigkeit hinausgingen, sind nicht bekannt; hier hinkte der Verein beträchtlich dem Allgemeinen deutschen Frauenverein nach.
Vielleicht war dies die 'vergeudete Chance'. Der Lette-Verein war mittlerweile ein einflußreicher Faktor im öffentlichen Leben  zumindest in Berlin. Die Initiatoren hätten die Solidität und Bekanntheit des Vereins ausnutzen müssen, um für ihre weiterreichenden Forderungen aktiv einzutreten, etwa für die Verbesserung des höheren Mädchenschulwesens, Abiturzulassungen für Frauen etc. Aber ein Einspruch des Kultusministeriums genügte offenbar, den Verein zu veranlassen, den Plan zur Erstellung einer bildungspolitischen Gesamtkonzeption sofort ad acta zu legen.
Darüber hinaus ist ab Mitte der 1870er Jahre eine konzeptionelle Stagnation feststellbar. Schon 1870 war ein Punkt in der theoretischen Diskussion erreicht, der in der Folgezeit nicht mehr überschritten wurde. Vergegenwärtigt man sich Holzendorffs vergleichsweise radikalen Ansichten zum Frauenstimmrecht, die sich im Verein allerdings nie so recht durchsetzen konnten, so waren die politischen Forderungen seit 1872 ein Rückschritt.
Trotz aller Bedenken gegen eine derart reformistische Konzeption können die Erfolge dieses primär auf die praktische Arbeit orientierten Vereins nicht geleugnet werden.
Da der Frau die Möglichkeit geboten wurde, als qualifizierte Kraft in der Arbeitswelt zu bestehen, hat der Berliner Verein objektiv die Frauenfrage ihrer Lösung ein Stück näher gebracht, hat er die Frauenemanzipation  wenngleich widerstrebend  gefördert und die Voraussetzungen für ihre weitere Entfaltung geliefert.
Diese These mag erstaunen, doch es gilt zu bedenken, daß erst Bildung und Erwerbstätigkeit und damit der erste Schritt der Frau aus Abhängigkeit und Unmündigkeit die Chance eröffneten, die einseitige Fixierung auf die ihr zugewiesene Rolle zu überwinden und im Gegenzug ein neues weibliches Selbstbewußtsein zu definieren. Der Lette-Verein, als Prototyp einer bürgerlichgemäßigten Reformbewegung, hat, indem er den Boden bereitete, wider Willen die politische Gleichberechtigung und Emancipation der Frauen befördert, eine Entwicklung also, die sie „nicht wollten und niemals, auch nicht in noch so fernen Jahrhunderten" wünschten und bezweckten!

V. Statistisches

1. Zur Frauenerwerbsfrage

Tabelle 1:   Familienstand der weiblichen Personen über 16 Jahre in Preußen (Stand 1864)

Frauen in der Geschichte III
Das hier vorgestellte Zahlenmaterial sagt allerdings über die Anzahl der tatsächlich betroffenen Frauen relativ wenig aus, da 1. nicht nach Klassen und Schichtzugehörigkeit differenziert wird, d.h. die Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse sind hier mit aufgeführt; folglich muß  will man den Kreis der ledigen bürgerlichen Frauen bestimmen  die Anzahl um schätzungsweise 5060% reduziert werden.[86] 2. zählt die preußische Statistik ledige Frauen ab dem 17. Lebensjahr. Es muß aber davon ausgegangen werden, daß für einen beträchtlichen Teil der 17 bis 30jährigen noch konkrete Heiratschancen bestanden haben.

Tabelle 2:   Familienstand der weiblichen Personen in Preußen, differenziert nach Altersgruppen (Stand 1871)
Frauen in der Geschichte III
Aufschlußreich ist hierbei das Verhältnis von verheirateten zu ledigen Frauen in den mittleren Altersgruppen, die nur noch über geringe Heiratschancen verfügten, andererseits aber durchaus noch in einem erwerbsfähigen Alter standen, also diejenigen Frauen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren. Bei der Altersgruppe 3039 Jahren ergibt sich (auf der Grundlage der Zahlen von Tabelle 2) ein Verhältnis von 368 206 zu 1 291 706, d.h. ein prozentuales Verhältnis von 22,2 zu 77,8% von nicht verheirateten zu verheirateten Frauen. Bei den beiden anderen Altersgruppen ergeben sich folgende Zahlen:

Daß in dieser mittleren Altersgruppe der Anteil der nichtverheirateten Frauen von etwa einem Fünftel auf mehr als ein Drittel ansteigt, ist vor allem auf die wachsende Zahl verwitweter Frauen zurückzuführen, also jener Gruppe von Frauen, für die das Problem der Erwerbstätigkeit möglicherweise nicht so dringlich war.
Insgesamt gesehen macht die mittlere Altersgruppe ungefähr eine Million Frauen aus; berücksichtigt man bei diesem Wert die obige Schätzung, wonach der Anteil bürgerlicher Frauen an der Gesamtzahl der Frauen etwa 40% ausmachen dürfte, so gab es in Preußen in der Mitte der 1860er Jahre ca. 400 000 potentiell auf Erwerbstätigkeit angewiesene bürgerliche Frauen. Die Zahlenangaben der zeitgenössischen Literatur zur Frauenfrage sind folglich zu korrigieren. In der Literatur des 19. Jahrhunderts werden zwei Erklärungsmöglichkeiten für die vorhandene Anzahl unverheirateter Frauen genannt: der Frauenüberschuß und die sinkende Heiratsfrequenz im Bürgertum.[87] Der preußischen Statistik zufolge herrschte Ende 1864, absolut gesehen, ein Frauenüberschuß von ca. 3,26 %.[88] Hier ist zu differenzieren, da der Frauenüberschuß in einzelnen Jahrgängen extrem höher lag. So ist statistisch bis zum 17. Lebensjahr ein Überhang der männlichen Kinder feststellbar. Ab dem 18. Lebensjahr verschiebt sich die Gewichtung zugunsten der Frauen. Infolge der höheren Sterblichkeit des männlichen Geschlechts, der höheren Auswanderungsrate der Männer, Kriegseinflüssen und größerer Beanspruchung im Arbeitsprozeß liegt der Frauenüberschuß z.B. im 18./19. Lebensjahr bei 5,76% (die Zahl der Männer ist gleich 100 gesetzt), bei den 20/2 ljährigen schon 25%, bei den 22/23jährigen sogar 44,3% und im 24./25. Lebensjahr immer noch bei 18,5%![89] Das bedeutet: Gerade Frauen im Heiratsalter stand ein enorm geringer Kreis von ehefähigen Männern gegenüber; folglich wäre ein Absinken der Heiratsquote in den Jahren 1840/1870/80 zu erwarten. Die Statistik zeigt: Die Zahl der Eheschließungen fiel seit 1816 ab, stabilisierte sich jedoch seit Mitte der 1820er Jahren und war in der Folgezeit nur geringen Schwankungen unterworfen. Lag die Heiratshäufigkeit zwischen 1816 und 1820 noch im Durchschnitt bei 21,3 eheschließender Personen/1000 in Preußen, so sank diese Zahl im Zeitraum von 1820-1865 auf einen Durchschnittswert von 17,78 eheschließender Personen/1000.[90] Dies ist differenziert zu interpretieren: Berücksichtigt man nämlich, daß die Zahl der Eheschließungen in den Unterschichten aufgrund des Fortfalls der Heiratsbeschränkungen [91] überproportional anstieg, so bedeutet dies eo ipso einen relativen Rückgang der Heiratsquote, insbesondere des Bürgertums im Zuge der Industrialisierungsphase.[92]

2. Berufstätigkeit der bürgerlichen Frauen 1882

Tabelle 3:   Anteil der weiblichen Erwerbstätigen in Berlin 1867/1885 (in Prozentzahlen an den Gesamtbeschäftigten)

Die Zahlenangaben wurden entnommen: Hermann Aubin/Wolfgang Zorn, Handbuch der deutschen Wirtschafts und Sozialgeschichte, Bd. 2, Stuttgart 1976, S. 634.
Die einzige Angabe, die in diesem Zusammenhang aufschlußreich erscheint, ist die Zahl der weiblichen Berufstätigen außerhalb der Industrie und der Dienstverhältnisse, die in dem genannten Zeitraum von 0,2 auf 3,6% der Gesamtbeschäftigten anstieg. Es kann davon ausgegangen werden, daß dieser Zuwachs diejenigen Berufsfelder umfaßte, die für bürgerliche Frauen akzeptabel waren

Tabelle 4: Anteil der weiblichen rwerbstätigen an der Gesamtzahl der Beschäftigten im Deutschen Reich 1882:
Frauen in der Geschichte III
Der Anteil der bürgerlichen Frauen an der Gesamtzahl der in diesen Berufszweigen Beschäftigten stieg zwar an, im Vergleich zu der Zahl der Industrie und Lohnarbeiterinnen jedoch nur gering. Lediglich die Zunahme der Frauen im Handelsgewerbe kann als sprunghaft bezeichnet werden, da hier vor 1865 wohl nur wenige Frauen beschäftigt waren. Die überwiegende Mehrzahl der in diesen Gewerbearten beschäftigten Frauen war unverheiratet  Frauenarbeit im Bürgertum war während des ganzen 19. Jahrhunderts Ledigenarbeit. 1882 waren von 298 100 (= 100%) in Handel und Gewerbe beschäftigten Frauen 79%, von 115 272 in öffentlichen Diensten stehenden Frauen sogar 83% ledig.[93]
Aufschlußreicher ist jedoch eine nach Lebensalter der weiblichen Erwerbstätigen aufgeschlüsselte Statistik:

Tabelle 5: Altergliederung der erwerbstätigen Frauen in % 1882 (Deutsches Reich)
Frauen in der Geschichte III
Diese nach Alter differenzierte Tabelle ergibt:
Die Gruppe der 20 bis 30jährigen stellt mit 23,9% und 30,4% den höchsten Anteil an der Zahl der berufstätigen Frauen. Es kann geschlußfolgert werden, daß gegen Ende des 19. Jahrhunderts eine zeitweilige Erwerbstätigkeit vor der Eheschließung üblich wurde. Doch etwa die Hälfte der in Handel, Gewerbe, öffentlichen Diensten angestellten Frauen arbeiteten zu ihrer persönlichen Unterhaltssicherung, handelte es sich hier doch um die sog. mittlere Altersgruppe, die nur noch geringe Heiratschancen aufwies.

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Statistik