Frauenarbeit und Wirtschaftslage:

Erwerbstätige Frauen nach dem Ersten Weltkrieg

Ein Staat, in dem der Grundsatz gilt: jedermann hat ein Recht auf Arbeit, hat auch die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Ausübung dieses Rechts allen Gliedern des Volkes - also auch den Frauen - möglich ist und daß die Ausübung ihnen keine Gefahren bringt.

Frauenarbeit nach dem Krieg (1919)

Durch den Krieg hat die Frauenfrage an allgemeinem Interesse gewonnen.  Die Zeit seit Abschluß des Waffenstillstandes hat sie zu einer brennenden gemacht. Während des Krieges waren es die Beschäftigung der Frauen an für sie ungeeigneten Plätzen, die lange Arbeitszeit und die daraus in Verbindung mit der Unterernährung entstehenden Gefahren für Leben und Gesundheit der Frauen und ihrer Kinder, und war es ferner die für die Verwendung von Frauen in verschiedenen Berufen erschwerend ins Gewicht fallende anders geartete berufliche und allgemeine Vorbildung der Frauen, als sie Männern zuteil wird, welche die Aufmerksamkeit und das Interesse weiter Kreise erregten, und die zu zahlreichen Besprechungen geführt und eine umfangreiche Literatur geschaffen haben.
In unmittelbarem Zusammenhange damit wurde das Problem der Kinderfürsorge für die Kinder der außerhalb des Hauses arbeitenden Frauen lebhaft erörtert. Die auf diesem Gebiete sich praktisch betätigenden Organisationen erfuhren durch die Arbeiten der Kriegswohlfahrtspflege und insbesondere der Frauenreferate beim Kriegsamt und an den Kriegsamtstellen der einzelnen Korpsbezirke starken Ausbau.
Die während des Krieges aufgerollten Probleme der Frauenarbeit harren auch jetzt noch der Lösung. Sie müssen augenblicklich aber etwas zurücktreten hinter der die Gegenwart beherrschenden Frage: wie können wir den auf Erwerbsarbeit angewiesenen Frauen Beschäftigung geben und wie können sie auf ihren Arbeitsplätzen gehalten werden, jetzt, wo Hunderttausende von Männern beschäftigungslos sind, und in der Zukunft, die voraussichtlich allen auf Erwerbsarbeit angewiesenen Personen keine ausreichende Gelegenheit dazu geben wird.

Freimachung von Arbeitsplätzen zur Unterbringung von Kriegsteilnehmern.

Die Rückführung der Kriegsteilnehmer in ihren früheren Beruf oder ihre Vermittlung an eine für sie passende Arbeitsstelle ist angesichts der Lage des Arbeitsmarkts nicht leicht. Schwierig, ja nahezu unmöglich ist auch die reibungslose Freimachung von Arbeitsplätzen für Kriegsteilnehmer, selbst wenn man dabei nach den von verschiedenen Stellen gemachten Vorschlägen verfahren würde. Diese Vorschläge sehen Entlassungen nach sozialen Gesichtspunkten vor, d. h. Entlassungen zunächst der nicht auf Erwerbsarbeit angewiesenen Frauen, dann solcher Frauen, deren Männer Arbeit haben, drittens von Frauen, die während des Krieges neu n die Erwerbsarbeit hinein gekommen sind, viertens die Entlassung solcher Frauen, die an die Stelle von Männern getreten sind, und endlich Entlassung nach der Länge der Beschäftigung.
Zu diesen Vorschlägen ist folgendes zu sagen:
Die Feststellung, ob jemand auf eigenen Verdienst angewiesen ist oder nicht, ist äußerst schwierig zu treffen. Die Tatsache, daß der Mann Arbeit hat, kann heutigentags, infolge der demoralisierenden Wirkungen des Krieges, weniger als je dafür ausschlaggebend sein. Bezüglich der weiblichen Arbeitskräfte, die erst während des Krieges zur Erwerbsarbeit gekommen sind, liegen die Dinge so, daß viele davon bei Beginn des Krieges noch Kinder waren, jetzt aber verdienen müssen. Bei anderen haben die wirtschaftlichen Verhältnisse während des Krieges eine derartige Änderung erfahren, daß auch sie jetzt auf eigenen Verdienst angewiesen sind.
Noch weniger glatt durchführbar ist aber die Forderung auf Entlassung der Frauen, die an Männerplätze getreten sind. Abgesehen davon, daß ja auch von diesen Frauen viele auf ihren Arbeitsverdienst angewiesen sind - und alle diese Frauen empfinden ihre Entlassung begreiflicherweise als ungerecht - ist die Entscheidung darüber durchaus nicht so einfach, wie vielfach angenommen wird. Selbst in solchen Betrieben, wo Frauenarbeit bis dahin unbekannt war, ist häufig vor Einstellung der Frauen eine völlige Umstellung der Betriebe auf den neuen Produktionszweig vorgenommen worden. Zum mindesten ist eine Arbeitsteilung erfolgt. Die Fälle, wo Frauen im vollen Umfange Männerarbeit verrichtet haben, sind verhältnismäßig selten, so daß ihre Entlassung nicht besonders auf den Arbeitsmarkt wirkt. In der Mehrzahl aller Fälle ist Arbeit, wie sie während des Krieges von den Frauen geleistet worden ist, jetzt nicht mehr zu machen.
Die Entlassung nach der Dauer der Beschäftigung war schon vor dem Kriege Praxis im Wirtschaftsleben; allerdings bleiben auch dabei Härten nicht aus.
Selbst bei Beachtung dieser Grundsätze lassen sich also Härten nicht vermeiden, und wo sich solche zeigen - und das kann bei Massenentlassungen nicht ausbleiben - entsteht begreifliche Mißstimmung, ohne daß man in Rücksicht auf die Gesamtlage die geführten Klagen als berechtigt anerkennen kann.
Die meisten Klagen kommen aus dem kaufmännischen Beruf, wo mehr als in anderen Berufen während des Krieges Frauen an die Stellen von Männern getreten sind. Fast ausnahmslos ist aber festzustellen, daß, soweit man ihnen eine Berechtigung nicht absprechen kann, sie verursacht sind nicht durch die alten erfahrenen Funktionäre der Berufsorganisationen, sondern durch Personen, die erst während der Zeit nach dem 9. November zu Einfluß gekommen sind und noch über keine gewerkschaftlichen Erfahrungen verfügen. So hat z. B. der Arbeiter- und Soldatenrat eines Ortes die Entlassung aller weiblichen kaufmännischen Angestellten verfügt. Der Bürgermeister mußte sich entschuldigen, weil er drei besonders tüchtige weibliche Kräfte behalten hatte.
Auch die Demobilmachungs-Ausschüsse zeigen manchmal nicht genügend Verständnis für die wirtschaftliche Notlage der auf Erwerbsarbeit angewiesenen Frauen. Einige verordneten unter Androhung von Geldstrafen bis zu 100 000 Mk. die Kündigung aller weiblichen Arbeitskräfte, die mit kaufmännischen und technischen Bureau- oder ähnlichen Dienstleistungen beschäftigt sind. Sie stellten es dann den Schlichtungsausschüssen anheim, darüber zu entscheiden, ob die Angestellten ihren Beruf zur Erwerbung des Lebensunterhalts nötig haben oder nicht.
Aehnlich verfährt man mit den Lehrerinnen. Auch ihnen wird häufig gekündigt, und keinesweg immer, um zurückgekehrten Kriegsteilnehmern Platz zu machen, sondern unter dem Gesichtspunkt, daß der Mann das erste Anrecht auf einen Arbeitsplatz habe.
Auch Studentinnen erheben ähnliche Klagen. So ist z. B. durch Erlaß des badischen Unterrichtsministers die Zulassung weiblicher Studierender während der nächsten beiden Semester im allgemeinen aufgehoben und nur für Ausnahmefälle zugelassen worden.
Solche Entlassungen aus frauenfeindlichen Gründen müssen mit aller Entschiedenheit bekämpft werden; nicht allein, weil sie ungerecht sind und unserer Auffassung von der Gleichberechtigung der Frau widersprechen, sondern auch deshalb, weil sie zu einer Gefahr für die berufliche und politische Organisation der Arbeiterschaft führen können und führen müssen. Die Frauen müßten das Vertrauen zu diesen Organisationen verlieren, wenn sie in einer Zeit, in der sie die höchsten politischen Rechte genießen, auf wirtschaftlichem Gebiete um den Arbeitsplatz kämpfen müssen. Auch der Frau gebührt Anrecht auf einen Arbeitsplatz, und er darf ihr aus frauenfeindlichen Gründen nicht streitig gemacht werden.
Trotz der Anerkennung dieses Grundsatzes ist die Lösung der Frauenfrage in der Gegenwart, die einen Ausnahmezustand darstellt, nicht so leicht. Das haben selbst Vertreter von Frauenberufsvereinen auf einer kürzlich stattgefundenen Besprechung anerkannt. Eine Vertreterin äußerte sich z. B. dahin, daß in der Gegenwart die Arbeitslosigkeit der Frauen abgesehen von Einzelfällen - immer noch das kleinere Übel sei. Diese Ansicht darf aber nicht zur Entlassung aller Frauen führen, auch darf sie nicht Anlaß geben, daß die gegenwärtigen Erscheinungen, die die Frauen nicht selten erst in zweiter Linie berücksichtigen, mehr als ein vorübergehender, durch die besonderen Verhältnisse bedingter Zustand ist.
Freilich wird es nicht so leicht sein, selbst dann die volle Gleichberechtigung der Frauen im Wirtschaftsleben wieder durchzusetzen, bzw. einzuführen. Deshalb ist es notwendig, daß alle Frauen sich der Folgen der gegenwärtigen Zustände bewußt werden und für ihre Beseitigung wirken. Zu einem Teil könnten die Folgen schon jetzt dadurch beseitigt werden, daß auf die Rückführung weiblicher Arbeitskräfte in Berufe, die vielfach jetzt gemieden werden, z. B. die Hauswirtschaft und die Landwirtschaft, hingewirkt wird, natürlich unter gleichzeitigem Streben nach Regelung und Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen dieser Berufe.

Vorschläge zur Lösung

Als Weg zur Überwindung des gegenwärtigen Zustandes seien folgende Vorschläge gemacht: Die Frauen müssen sich Einfluß verschaffen auf die Arbeitsbedingungen und auf die Verhältnisse in den Betrieben. Wo über ihren Kopf hinweg bestimmt wird, sind sie vielfach selber schuld daran, weil die übergroße Mehrzahl von ihnen alle diese Arbeiten bisher den Männern überlassen hat. Nicht immer ist es Schuld der Männer, wenn als Funktionäre in den Organisationen keine Frauen tätig sind. In den meisten Fällen finden sich eben keine Frauen, die diese Arbeiten machen wollen oder können.
Die Gründe hierfür sind bekannt. Sie liegen einmal in der besonderen Veranlagung der Frauen, dann aber auch darin, daß in einem Alter, wo die Männer erst anfangen, Interesse für ihre Organisation und an den dafür nötigen Arbeiten zu gewinnen, bei den Frauen die Möglichkeit der Zeitaufwendung dafür schon wieder aufhört, weil sie als verheiratete Frauen doppelte Pflichten zu erfüllen haben, als Arbeiterin und als Gattin, Hausfrau und Mutter. Das hier Gesagte trifft aber nicht auf alle Fälle zu.
Es bleiben noch immer zahlreiche weibliche Arbeitskräfte übrig, die sich in ihrer Organisation betätigen könnten, weil sie sowohl Zeit wie auch Fähigkeiten dafür besitzen. Um diese zu gewinnen, ist zunächst und hauptsächlich eins notwendig, nämlich: die Frauen müssen ihren Beruf ernster nehmen. Sie müssen erkennen lernen, daß mehr als jemals früher für eine sehr große Anzahl die Berufstätigkeit dauernder Zustand ist und nicht nur eine vorübergehende Erscheinung, die mit der baldigen Heirat ihr Ende erreicht. Bei den meisten Frauen ist der Gedanke an die nur vorübergehende Betätigung im Erwerbsleben so stark, daß er das Interesse an der Berufstätigkeit überwiegt und damit auch das Interesse an der Mitarbeit zur Verbesserung der beruflichen Verhältnisse. Ein bürgerliches Frauenblatt schrieb vor einigen Jahren einmal treffend: Der junge Bursche wählt si*ch nach seiner Schulentlassung einen Beruf, das Mädchen sucht sich einen Arbeitsplatz, und zwar in der Hoffnung, ihn recht schnell wieder aufgeben zu können. Diese in Arbeiterinnenkreisen weit verbreitete Auffassung von der Frauenerwerbsarbeit und ihrer Bedeutung für das Leben der Frauen ist schuld an vielen Erscheinungen in unserem Wirtschaftsleben und zum Teil auch an den geschilderten bedauerlichen Zuständen der Gegenwart.
Zur Beseitigung dieser Auffassung und damit zur Beseitigung mancher Schäden können die Mütter viel beitragen durch Einwirken auf ihre Töchter.
Es war immer recht bedrückend, zu erleben, daß in Versammlungen während des Krieges die jungen Mädchen den Hinweis auf die für die junge Generation erschwerte Heiratsmöglichkeit mit Lachen aufnahmen. Die Folgen dieser unbestreitbaren Tatsache wollten oder konnten sie nicht begreifen. Das ist zurückzuführen auf einen Mangel in der Erziehung, der so bald wie möglich beseitigt werden muß. Solange die weiblichen Arbeitskräfte die Erwerbsarbeit als nur vorübergehende Erscheinung ansehen, werden alle Bemühungen, sie für die Bestrebungen der Organisationen zu gewinnen, erfolglos sein. Solange werden wir uns aber auch vergeblich bemühen, eine Gleichberechtigung der weiblichen Arbeitskräfte im Wirtschaftsleben herbeizuführen.
Frauenarbeit wird auch nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse in erheblichem Umfange nötig sein, vielleicht sogar in höherem Maße als früher, weil die Lebensbedingungen für die besitzlose Bevölkerung schwierigere geworden sind. Die Gebiete, die nach bisheriger Gewohnheit für die Frauenarbeit in Frage kamen, werden in Zukunft kleiner sein. Frauenarbeit ist zu einem sehr erheblichen Teil in Beruf en anzutreffen, die auf Rohstofflieferung vom Auslande angewiesen sind.
Die Lieferung wird nach dem Kriege gegen früher stark beschränkt sein. Dazu kommt, daß wir voraussichtlich vom Auslande mit Fertigwaren mehr als bisher beliefert werden, besonders mit fertigen Kleidungsstücken und Stoffen, und die Regierung wird angesichts der Tatsache, daß in bezug auf Kleidungsstücke bei uns ein furchtbarer Mangel besteht, die Einfuhr nicht hindern können. Das schränkt die Arbeitsmöglichkeiten für die Frauen aber noch weiter ein.
So haben wir denn damit zu rechnen, daß die Arbeitsgebiete, auf denen sich Frauen bisher betätigt haben, in der Zukunft kleiner werden, als sie früher waren. Das legt uns die Verpflichtung auf, zu versuchen, den Frauen andere Arbeitsgebiete zu erschließen. Das wird nicht leicht sein. Dennoch muß es versucht werden. Frauen eignen sich in Rücksicht auf ihre körperliche Veranlagung nicht für alle Berufe. Aus manchen Berufen aber halten nicht die auf Grund sachgemäßer Erfahrungen getroffenen gesetzlichen Bestimmungen die Frauen fern, sondern die Gewohnheit. Zum größten Teil sind es solche Berufe, die eine längere Lehrzeit nötig machen. Seit einigen Jahren wird namentlich von bürgerlicher Seite versucht, auch für weibliche Arbeitskräfte die längere Lehrzeit durchzuführen. In der Regel handelt es sich aber auch hier nur um die sogenannten weiblichen Berufe, die den Frauen sowieso offenstanden.
Jetzt aber wird und muß man versuchen, mit Hilf e der Lehrzeit den auf Erwerbsarbeit angewiesenen Frauen andere Berufszweige zu erschließen. Das aber hat zur Folge und setzt voraus, daß die Bestimmungen über den Arbeiterschutz einer Nachprüfung unterzogen werden unter Berücksichtigung der Frage, ob die betr. Berufe sich für Frauen eignen oder nicht.
Ein Staat, in dem der Grundsatz gilt: jedermann hat ein Recht auf Arbeit, hat auch die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Ausübung dieses Rechts allen Gliedern des Volkes - also auch den Frauen möglich ist und daß die Ausübung ihnen keine Gefahren bringt. Die Verwirklichung dieses Gedankens schließt ein einen Ausbau des Arbeiter-, Mutter- und Kinderschutzes sowie der gesamten Wohlfahrtspflege. Vorarbeiten hierzu sind im Gange. Sie können erheblich gefördert werden durch praktische Vorschläge zur Besserung und den Hinweis auf vorhandene Schäden aus den Reihen der Frauen der arbeitenden Bevölkerung. Diese werden aber nur dann dazu in der Lage sein, wenn sie über die brennendsten Fragen des Wirtschaftslebens informiert sind und Erfahrungen auf diesem Gebiete besitzen. Im allgemeinen interessieren sich aber die Frauen für diese Dinge weniger als für die politischen Tagesfragen.
Um das Bild der Fragen, die ihrer Lösung harren, zu ergänzen, muß noch die Lohnfrage erwähnt werden, die noch keineswegs gesetzlich geregelt ist, und die daher auf absehbare Zeit Aufgabengebiet der Berufsorganisationen bleibt. Auch sie zeigt uns aber die Notwendigkeit intensiver Aufklärungsarbeit unter den weiblichen Arbeitskräften und unter den Frauen der Arbeiter, um die Berufsorganisationen in die Lage zu versetzen, ihre Auf gaben auch erfüllen zu können und um der Frauenarbeit eine ihrem Werte entsprechende Bezahlung zu verschaffen.
(...)

Frauen und Betriebsräte (1919)

Der Kampf um die Betriebsräte, der den fortgeschrittensten Teil der Arbeiter, der Ausgebeuteten in Atem hält, wird in entscheidender, tief eingreifender Weise das Schicksal von Millionen Frauen und Mädchen beeinflussen. Ist es da nicht selbstverständlich, daß diese Frauen und Mädchen an ihm teilnehmen und seine Schlachten schlagen müssen? In den beiden letzten Nummern der »Kommunistin« ist eingehend dargelegt worden, welches der Inhalt, das Ziel des Kampfes um die Betriebsräte ist. (...)
Das Wirken eines revolutionären Betriebsrats bedeutet für die Arbeiterin und Angestellte einen höheren Verdienst, mithin einen besseren, sorgenfreieren Lebensunterhalt. Es bedeutet eine kürzere, geregelte Arbeitszeit, also ein Mehr an freier Zeit, in der die Erwerbstätige Weib, Mutter, Mensch sein darf, sich erholen und bilden kann. Es bedeutet Schutz gegen Berufskrankheiten und Unfallgefahr, Rücksicht auf Gesundheit und Lebenskraft der Arbeitenden, achtungsvolle Behandlung aus der Überzeugung heraus, daß die Werktätigen mit Hand und Kopf nicht lebendiges Anhängsel der Maschinen, Rädchen im Betrieb sind, vielmehr fühlende, denkende, wollende Menschen und Schöpfer des Reichtums, der Kultur, der Gesellschaft. Denn die Rücksicht auf die Arbeitenden im Betrieb und auf das Wohl der ganzen Klasse der Arbeitenden in der Gesellschaft ist das oberste Gesetz für die Tätigkeit des revolutionären Betriebsrats und nicht der möglichst tote Gewinn des kapitalistischen Unternehmers.
Daß dabei die Interessen und Ansprüche der berufstätigen Frauen voll gewahrt werden, liegt in ihrer eigenen Hand. Auch ihnen steht das Recht zu, die revolutionären Betriebsräte zu wählen und in sie gewählt zu werden. Die Arbeiterinnen und Angestellten entscheiden also selbst darüber, wer sie im revolutionären Betriebsrat vertritt, sie vermögen selbst in ihm an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mitzuwirken, denn wenn sie mit der Tätigkeit ihrer Vertreter und Vertreterinnen nicht zufrieden sind, so können sie diese jederzeit von ihrem Posten abberufen. Im Betriebsrat können so viel Frauen Sitz und Stimme haben, als es der Zahl der im Betrieb, der Berufsgruppe beschäftigten weiblichen Erwerbstätigen, ihrem Verständnis, ihrem Willen entspricht. Mit dem allem eröffnet sich die Aussicht, daß zwei Hauptforderungen erfüllt werden, die den Arbeiterinnen und Angestellten besonders am Herzen liegen und zu deren Verwirklichung die Not der Zeit immer stärker drängt.
Die weiblichen Erwerbstätigen dürfen nicht rücksichtslos aus Arbeit und Brot geworfen werden, weil sie »nur« Frauen sind, weil dem Mann von vornherein ein Vorrecht auf Berufstätigkeit und Verdienst zuerkannt wird. Möglichst gleichmäßige Verteilung der Arbeitsgelegenheit für alle Erwerbsbedürftigen und eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung für alle ohne Unterschied, muß die Regel sein. Ebenso gleicher Lohn für gleiche Leistung, ohne Unterschied, ob die Leistenden Männer oder Frauen sind.
Während des Krieges wurden die Frauen als »Nothelferinnen« in die Fabriken und Ämter gerufen, und aus ihrer billigeren Arbeit preßten die kapitalistischen Unternehmungen Millionengewinne heraus. Heute fliegen die Frauen zuerst als Brotlose aufs Pflaster, weil Wandel und Handel augenblicklich nicht profitreich sind und weil letzten Endes die Besitzenden und Ausbeutenden die feiernden und darbenden weiblichen Erwerbslosen weniger fürchten als die Männer, die keinen Verdienst haben. Morgen aber - sobald es gelingen sollte die alte Ausbeutungswirtschaft wieder in Blüte zu bringen - werden die Herren Kapitalisten neuerlich weibliche Arbeitskräfte werben und verwenden, weil sie billig und willig sind, als Lohndrückerinnen gebraucht werden, kurz, weil ihre Ausnutzung den kapitalistischen Profit erhöht.
Die revolutionären Betriebsräte haben dagegen anzukämpfen, daß es nicht die kapitalistische Profitsucht ist, die selbstherrlich über diese Dinge bestimmt. Sie werden aber Arbeit und Brot der Frauen und Mädchen um so erfolgreicher verteidigen, je einsichtsvoller diese selbst an dem Kampf der revolutionären Betriebsräte teilnehmen.
Angesichts der Verhältnisse läßt sich mit Händen greifen, was Frauenpflicht ist. Fraueninteresse schreibt sie bestimmt, unzweideutig vor. Die weiblichen Erwerbstätigen müssen mit klarer Erkenntnis und starkem Willen dafür arbeiten und kämpfen, daß in allen Betrieben und Berufen revolutionäre Betriebsräte amtieren. Die Existenz und die Entwicklung der revolutionären Betriebsräte ist zur Stunde schwer bedroht, wie wir in den beiden letzten Nummern nachgewiesen haben. Wenn der Regierungsentwurf über die »gesetzlich verankerten« Betriebsräte Rechtskraft erlangt, sollen alle anderen bestehenden Betriebsräte und Arbeiterausschüsse zu existieren aufhören.
Der Sinn dieser Bestimmung ist klar. Die um ihren Profit zitternden Kapitalisten sollen von dem Alpdruck der revolutionären Betriebsräte befreit werden. Statt trotziger, zielbewußter Kämpfer gegen ihre Ausbeutungsmacht sollen ihnen sanfte, fügsame Knechte zur Seite stehen. Die regierenden Mehrheitssozialdemokraten und Gewerkschafter und die herrschenden Kapitalisten haben einen starken Bundesgenossen ihres Sinnens und Trachtens. Es ist »der Feind, den wir am tiefsten hassen, der uns umlagert schwarz und dicht.«
Es ist »Unverstand der Massen«, ihr Mangel an Einsicht, an Mut, an Vertrauen in die eigene Kraft, an Opferbereitschaft, an Willen, der Taten gebiert. Ohne diesen Bundesgenossen sind die Besitzenden und Ausbeutenden schwach, wenngleich die regierenden Bauer und David, wie die Erzberger und Bell ihre Schildhalter sind und alle Nücken und Tücken, alle brutalen Machtmittel der Staatsgewalt in den Dienst der kapitalistischen Ordnung stellen. Frauenpflicht ist es, mit festem Blick und Willen mitzuhelfen, den Feind auf der ganzen Linie niederzuringen.
(...)
Bei alledem aber können, müssen die erwerbstätigen Frauen erkenntnisklar, willensstark und opferbereit mitwirken. Mitwirken, indem sie selbst arbeiten und kämpfen, mitwirken, indem sie ihre Schwestern der Frohn und Not aus Gleichgültigkeit und Schwäche aufrütteln, sie aufklären und für Arbeit und Kampf sammeln und schulen. Keine der erwerbstätigen Frauen ist zu ungelehrt, um diese ihre Pflicht zu tun. Keine zu schwach, um die Lasten und Opfer der Arbeit und des Kampfes zu tragen. Keine zu gering, als daß die Gesamtheit der Arbeitenden und Kämpf enden auf ihre Kraft verzichten könnte. Die Frauen müssen mit Hirn, Herz und Hand dabei sein, damit der Kampf um die revolutionären Betriebsräte das wertvollste und wichtigste Ergebnis schafft. Die immer größere Vereinigung aller Ausgebeuteten zum Ansturm wider den Kapitalismus, zu seiner Niederringung, zum Siege des Sozialismus. Fraueninteresse gebeut es, Frauenpflicht schafft es. Wo ein Wille ist, da ist ein Weg.

Frauenentlohnung und Tarifvertrag in der Industrie 1928/29

Marianne Schiller

Zunächst die Tatsache: Frauen erhalten für die gleiche Arbeitskategorie in der Industrie geringere Entlohnung als Männer. Als Beweis ein paar Zahlen: männliche gelernte Arbeiter erhielten durchschnittlich in den Jahren 1913 beziehungsweise 24 und 27 in der Textilindustrie Stundenlöhne von 43,2 bzw. 42,0 und 66,3 Reichspfennig, weibliche gelernte Arbeiter von 31,1, 33,0 und 5 1,5; ungelernte männliche Arbeiter bekamen in denselben Jahren 33,3, 36,0 und 55,5, weibliche ungelernte Arbeiter 24,9, 2-5 und 41 Reichspfennig. Die Frauenlöhne betragen danach etwa 70% der Männerlöhne, in der Kartonnagenindustrie erhalten die Frauen rund 60% der Männerlöhne. In dem für den Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter für das Reich bis 31. Dezember geltenden Tarifvertrag wird festgesetzt, daß angelernte Arbeiter und gelernte Arbeiterinnen sowie ungelernte Arbeiter und angelernte Arbeiterinnen in bezug auf Löhne gleichgestellt sind. Der Gehalt für männliche Angestellte nach dem Tarifvertrag des Verbands für Einzelhandel in Mannheim stellt sich um etwa 6% höher als für weibliche Angestellte. Die schlechtere Bezahlung der Frau wird im allgemeinen auf folgende Ursachen zurückgeführt:

  1. Frauen bieten ihre Arbeit zu einem niedrigeren Lohn an als Männer, weil Frauen nur in seltenen Fällen Familienerhalter sind.
  2. Frauen heiraten im allgemeinen, bevor sie in eine hohe Verdienstgruppe avanziert sind, und geben dann vielfach ihre Arbeit auf [1]
  3. 3.Frauen sind schlechter organisiert, sie zeigen weniger Interesse für die Tätigkeit der Gewerkschaft und sind daher im Kampf um höhere Löhne schlechter vertreten.
  4. 4.Frauen sind im allgemeinen schlechter vorgebildet als Männer, da sie wegen der durch die Heirat zu erwartenden Befreiung von der Berufsarbeit weniger Zeit und Geld für ihre Vorbildung investieren.

Um die Bedeutung dieser Tatsachen in der heutigen Wirtschaftsverfassung würdigen zu können, müssen wir uns zunächst über die Form informieren, in der heute der Arbeitsvertrag, abgeschlossen wird. Das Charakteristikum ist die Verdrängung des Einzelvertrages durch den Tarifvertrag. Während noch zu Beginn des Jahrhunderts die Großindustrie sich weigerte, die Gewerkschaften als Vertragspartner anzuerkennen und mit Gewerkschaften Verträge abzuschließen, bewirkte die Zunahme der Streiks im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts eine gründliche Änderung ihrer Haltung, da sie mit gutem Grund vom Abschluß von Tarifverträgen eine Verminderung der Streikziffer erhoffte.
Schon im Jahre 1914 wird die Zahl der in Deutschland geltenden Tarifverträge auf 13 000, die Zahl der durch sie erfaßten Betriebe auf 20 000 mit insgesamt 2 Millionen Arbeitern geschätzt. Bis zum Jahre 1918 nimmt dann die Zahl der Tarifverträge um etwa 25% ab, umfaßt jedoch 1922 bereits 8goooo Betriebe mit 14,5 Millionen Arbeitnehmern.[2]
Für den Inhalt jedes Tarifvertrages ist nebst der Regelung der Arbeitszeit, seines Geltungsbereiches, der Errichtung von Schiedstellen, die Festsetzung der Entlohnung wesentlich. Dies geschieht, indem für verschiedene Gruppen oder Klassen von Arbeitern verschiedene Bezüge festgesetzt werden. Eine Gehaltstabelle für kaufmännische (K 1, K 2 ...) und technische (T 1, T 2.. ) Angestellte (die des Tarifvertrages der Mannheimer Arbeitgeberverbände) sei hier auszugsweise wiedergegeben:
und so fort bis zu K 5 und K 6, die nur mehr Männern erreichbar sind. Ähnliche Unterschiede wie zwischen Männlichen und weiblichen Angestellten werden auch für Jugendliche und Lehrlinge gemacht. Eine Familienzulage von 12 und Kinderzulagen von 10 Mark im Monat werden festgesetzt.
Untersuchen wir nun, wie es heute mit dem Einfluß der vier oben angegebenen Tatsachen auf die Gehälter und Löhne der Frauen steht!
Ad 1. Der Bedarf des Familienerhalters besteht zwar auch heute noch zu Recht, die Häufigkeit der Eheschließungen hat trotz der vielfach behaupteten Änderung der Sexualethik nicht abgenommen. Sie beträgt in Deutschland mit Ausnahme der vier Kriegsjahre, die einen besonderen Tiefstand und der vier Nachkriegsjahre, die einen besonderen Hochstand aufweisen, ebenso wie in den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts und den ersten 15 Jahren des 20. Jahrhunderts etwa 8 Eheschließungen auf 1000 Köpfe. Der höhere Bedarf des Mannes als Familienerhalter kann jedoch bei der Regelung der Bezüge durch Tarifverträge nicht zum Ausdruck kommen, da ja Familien und Kinderzulage diesen Bedarf berücksichtigen. Genügen diese Zulagen, wie es tatsächlich der Fall ist, den Anforderungen nicht, so müssen die Zulagen erhöht, nicht aber eine Differenz zwischen der Bezahlung unverheirateter männlicher und weiblicher Arbeiter geschaffen werden.
Ad 2. Auch diese Ursache wäre wohl noch wirksam, wenn sich nicht die Art des Vertragsabschlusses geändert hätte. Das beste Heiratsalter hat sich gegenüber 1910 und den folgenden Jahren nicht wesentlich verschoben, es liegt heute zwischen 23 und 24 statt wie früher zwischen 22 und 23 Jahren. Frauen über 25 Jahren stellten in den Kriegsjahren, in denen die jungen Männer im Hinterlande fehlten, einen besonders hohen Prozentsatz der heiratenden Frauen (40 bis 47%) und ihre Chancen haben sich seither nicht wieder völlig auf das Vorkriegsniveau gesenkt (1922-26: 42,8, 40,7, 41,9 und 43% gegen 37,9, 37,8, 37,5 und 37,6 in den Jahren 1910-13). Wie weit sich diese leichte Verschiebung des Heiratsalters im Zeitalter der Einzelverträge auf die Bezüge der vereinbarten Frauen ausgewirkt hätte, ist eine müßige Frage, im Zeitalter der Tarifverträge kann sie nur bewirken, daß eine größere Menge von Frauen in die höhere Alters- und somit Verdienstgruppe aufsteigen. Verläßt die Frau schon in jungen Jahren das Erwerbsleben, so steigt sie in diese besser arbeitende und besser gezahlte Gruppe nicht auf. Ein Grund aber für eine Schlechterstellung der Frau gegenüber dem gleichaltrigen Mann ist nicht ersichtlich.
Ad 3. Ein geringeres Interesse der Frau an der Gewerkschaftsbewegung kann zumindest, was die streitbarste unter den drei Gewerkschaftsgruppen anlangt, die freie Gewerkschaft heute nicht mehr behauptet werden. Der Anteil der Frau am Mitgliederstand ist von 7,92% im Jahre 1907 auf 16,60% im Jahre 1925 gestiegen, während ihr Anteil am Erwerbsleben in demselben Zeitabschnitt nur von 30 auf 35,8% - und an der Gruppe der industriellen Angestellten und Arbeiter von 17,5 auf 20,5 gestiegen ist. Obwohl die Frauen heute also etwa in dem Verhältnis organisiert sind, das ihrem Anteil an der Arbeitnehmerschaft entspricht, bilden sie die Minorität in der Gewerkschaft. Doch stehen sich in diesem Fall die Interessen von Minderheit und Mehrheit nicht feindlich gegenüber; beide Gruppen, organisierte Männer und organisierte Frauen sind an der Hebung der Frauenlöhne interessiert. Die Tatsache, daß die Frauen eine Minorität in der Gewerkschaft bilden, kann demnach, obwohl die meisten Tarifverträge durch Gewerkschaften abgeschlossen werden, keine Rolle bei der schlechteren Bezahlung spielen.
Ad 4. Die arbeitenden Frauen sind noch heute schlechter vorgebildet als die arbeitenden Männer, wie es die nachfolgende Statistik andeutet:
 

  von 100 gelernten Arbeitern von 100 ungelernten Arbeitern
  sind Frauen
Steingut- und Porzellanindustrie 24 45
Juweliere, Gold- und Silberarbeiter 29 56
Spielwaren und Metallarbeiter 35 68
Tabakfabrik 60 69
Buchdrucker 2 63
Farbdrucker 40 81
Nahrungsmittel 59

Dieser schlechteren Vorbildung wird jedoch schon durch die Gruppierung des Tarifvertrages Rechnung getragen und es ist durchaus nicht einzusehen, warum die schlecht vorgebildete Frau einen anderen Lohn beziehen soll als der schlecht vorgebildete Mann.
Während also bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen durch Einzelverträge eine statistische Zusammenstellung ergab und ergeben mußte, daß die Frau in Folge verschiedener Umstände schlechter gezahlt war als der Mann, fallen alle diese Gründe bei Festsetzung der Löhne im Tarifvertrag fort, da der Tarifvertrag schon in seinem Aufbau Rücksicht auf mindere Qualifikation durch Alter und Vorbildung sowie auf den höheren Bedarf des Mannes als Familienerhalter nimmt.
Die heute noch in allen Tarifverträgen durchgeführte Schlechterstellung der Frau hat demnach keinerlei rationelle sondern nur noch traditionelle Ursachen.
Es bleibt nun noch die Frage zu untersuchen, ob die unmotivierte schlechtere Bezahlung der Frau pro Arbeitsstunde durch seltenere Arbeitslosigkeit der Frau ausgeglichen wird, so daß die Frauen schließlich pro Jahr ein eben so hohes Einkommen beziehen würden wie die Männer. Die Arbeitslosigkeit hat in den wenigen Jahren, die sie beobachtet wird (die Verordnung über die Arbeitslosenversicherung stammt aus dem Jahre 1920) betragen:

  bei Männern bei Frauen
in Prozenten der Mitglieder der Fachverbände der Angestellten und Arbeiter
1922 1,4 1,7
1923 10,2 10,1
1924 14,2 9,1
1925 7,1 5,5
1926 18,27 16,66
1927 9,47 6,78

Diese Zusammenstellung enthält nur scheinbar einen gewissen Trost für die Frauen; ihre Arbeitslosigkeit verhält sich zu der der Männer etwa wie 5:6. Selbst wenn sich aber die Arbeitslosigkeit der Frau zu der des Mannes so wie die Bezahlung ihrer Arbeitsstunde zu der der seinen also etwa wie 6:10 verhielte, läge hierin keine wirkliche Gleichstellung, da ja dann der Mann in weniger Arbeitstagen also mit geringerer Abnützung seiner Kräfte dasselbe Einkommen erzielen würde wie die Frau bei stärkerer Abnützung.
Die Frau hat demnach trotz der geringeren Arbeitslosigkeit das lebhafte Interesse und infolge der Schematisierung der Tarifverträge ein unleugbares Recht auf gleiche Entlohnung wie der Mann. Die völlig unberechtigte schlechtere Entlohnung der Frauenarbeit muß fallen.

Die weiblichen Angestellten (1930)

Susanne Suhr

»Nicht als Priester oder Soldat oder Richter
sucht die heutige Jugend Ehre zu erringen,
sondern als Büromensch. Höfe von Kaufhäusern
statt von Palästen - das ist die Staffage des
Dramas von heute. Nicht durch Wälder, in
denen die Wölfe hausen, sondern durch Korridore
und Aufzugschächte bewegen sich
unsere heutigen Helden. Und unsere Heldin
ist nicht deshalb bedeutend, weil sie eine
Amazone, sondern weil sie eine der Millionen
weiblicher Büroarbeiterinnen ist, eine, die
unsicher, aber unentmutigt immer weiter
danach forscht, was Frauen im Erwerb tun
können, um ihr von liebeleerer Routine erfülltes
Dasein menschenwürdiger zu gestalten.«
(SINCLAIR LEWIS. »Der Erwerb«)

Die soziale Lage der weiblichen Angestellten

In den Krisen der letzten Jahre sind die Fragen der Frauenerwerbsarbeit erneut in die öffentliche Diskussion gezogen worden. Verschiedene Gründe haben dazu Veranlassung gegeben. Das Anschwellen der Arbeitslosigkeit hat nach Ursachen und Auswegen suchen lassen - es lag nahe, die Frauenarbeit, einen der markantesten Züge der modernen Entwicklung der Wirtschaft, mit der Arbeitslosigkeit zu verquicken. Der große Frauenüberschuß hat sich im Erwerbsleben erst in den letzten fünf Jahren geltend gemacht. Die Rationalisierung hat dabei neue Verschiebungen in der Männer- und Frauenarbeit hervorgerufen. Keine Schicht der erwerbstätigen Frauen ist an diesem großen Umstellungsprozeß so stark beteiligt wie die weiblichen Angestellten.
Das außergewöhnliche Anwachsen der Angestelltenschaft hat in letzter Zeit das öffentliche Interesse auf sich gelenkt. Hinter dem rapiden Wachstum der Zahl der Angestellten bleibt die Vermehrung aller übrigen Erwerbstätigen im Verhältnis weit zurück. An diesem Wachstum hat die weibliche Angestellte den allergrößten Anteil.
Während sich die Zahl der männlichen Angestellten in den Jahren zwischen den Berufszählungen 1907 bis 1925 verdoppelt hat, hat sich die Zahl der weiblichen Angestellten verdreifacht, und diese Entwicklung setzt sich weiter fort. Die Bedeutung der Angestelltenschaft beruht zu einem wesentlichen Teil auf der Funktion der weiblichen Angestellten.
Wer morgens kurz vor 8 Uhr oder abends nach Büro- oder Geschäftsschluß durch das Geschäftsviertel einer Großstadt geht, dem begegnet als charakteristischer Eindruck ein Heer von jungen Mädchen und Frauen, die eilig zur Arbeit in die großen Geschäftshäuser streben oder müde von der Arbeit kommen - es sind die Massen der weiblichen Angestellten. Sie geben der Großstadtstraße das beherrschende Bild, sie geben dem Warenhaus, dem Schreibbüro des Betriebes die charakteristische Prägung - mehr noch: sie sind heute eigentlich zum Typus der berufstätigen Frau geworden; die weibliche Angestellte ist die typische erwerbstätige Frau der Masse.
Es scheint in Widerspruch damit zu stehen, daß die weiblichen Angestellten innerhalb der Gesamtheit der erwerbstätigen Frauen zahlenmäßig keineswegs an erster Stelle stehen. Von den 11 1/2 Millionen Frauen, die die Berufszählung 1925 als erwerbstätig gezählt hat, waren die größte Anzahl mithelfende Familienangehörige, ihnen folgten die Massen der Arbeiterinnen und die Hausangestellten. Erst an vierter Stelle standen die weiblichen Angestellten mit 1,2 Millionen. Aber während alle andern Gruppen nur im Maße der Bevölkerungszunahme gewachsen oder wie die Hausangestellten - sogar gesunken waren, hatten die weiblichen Angestellten sich weit über dieses Maß hinaus vermehrt.
Der außerordentliche Zustrom zu den Angestelltenberufen hat auch in den letzten fünf Jahren seit der Berufszählung angehalten. Die Statistik der Berufsberatung zeigt, daß der Angestelltenberuf alle andern begehrten Berufe weit übertrifft. Nach der Berufsberatungsstatistik 1928/29 strebten von 167 000 Mädchen, die die Berufsberatung der Arbeitsämter in Anspruch nahmen, allein 40 Proz. in die Angestelltenberufe (während bei der Berufszählung die Angestellten nur 20 Proz. der weiblichen Arbeitnehmerschaft darstellten).
Erst in weitem Abstand folgen die häuslichen Berufe, das Bekleidungsgewerbe und die Gesundheitspflege in den Wünschen der ratsuchenden Mädchen. Die Zahl der Hausangestellten, die bereits in der Berufszählung eine Abnahme zeigte, ist weiter zurückgegangen. Es strömen heute ganz offenbar die weiblichen jugendlichen von den früheren typischen weiblichen Berufen wie Hausarbeit und Bekleidungsgewerbe fort und den Angestelltenberuf en zu. Aber auch aus den Scharen gewerblicher Arbeiterinnen erfolgt ein Zuzug zu den Angestelltenberuf en, den wir in unserer Erhebung zeigen können. Hier zeigt sich deutlich eine Umschichtung in der Struktur der Frauenarbeit, die für die Lage der weiblichen Angestellten aufmerksame Beobachtung erfordert.
Ähnlich wie in früheren Jahren der Strom der Frauenarbeit von der Hausarbeit zur Fabrikarbeit trieb, geht er heute von der gewerblichen zur Angestelltentätigkeit. Die besondere heutige Situation mag darin begründet sein, daß die früheren Frauenberufe, wie Hausarbeit und Bekleidungsgewerbe, mit schlechten Arbeitsbedingungen, oft in unkontrollierbaren Kleinbetrieben und mit reaktionärer Arbeitsgestaltung weniger anlocken als die scheinbar besser bezahlte und freiere Angestelltentätigkeit.
In der gewerblichen Fabrikarbeit der Frauen scheint sich aber, soweit Unterlagen vorliegen, die Rationalisierung ebenso stark gegen die Frauenarbeit auszuwirken wie gegen die Männerarbeit und hier Kräfte freizusetzen, die in den anscheinend noch aufnahmefähigen Angestelltenberufen ihr Unterkommen zu finden glauben.
Dazu erhält die weibliche Angestelltenschaft auch von der andern Seite einen neuen Zufluß: Die Frauen des verarmten Mittelstandes aus der Inflation wie auch die junge weibliche Generation des Bürgertums, die einen aus Not, die andern aus Neigung zum Beruf getrieben, suchen in den Angestelltenberufen ein Tätigkeitsfeld. Von beiden Seiten mit Zustrom neuer Kräfte gespeist, wächst die weibliche Angestelltenschaft von einer kleineren Truppe zu einer typischen Berufsschicht der Frauen heran.
Diese Entwicklung der letzten fünf Jahre läßt sich zahlenmäßig noch nicht genau nachweisen. Das Institut für Konjunkturforschung hat zwar auf Grund des Bevölkerungszuwachses Berechnungen über die Zunahme der Erwerbstätigen seit 1925 aufgestellt. Vorausgesetzt, daß das Verhältnis von Bevölkerung und Erwerbstätigkeit gleich geblieben ist, würde in dem Jahrfünft von 1925 bis 1930 die Zahl der Erwerbstätigen um 2 Millionen gestiegen sein, von denen 700 000 Frauen sein sollen. Wieviel entfällt von diesem Zuwachs auf die weiblichen Angestellten? 1925 waren 30 Proz. aller Angestellten Frauen.
Nach Untersuchungen des AfA-Bundes hat sich die Angestelltenschaft in den letzten fünf Jahren um fast eine halbe Million vermehrt, davon müßten nach dem alten Verhältnis mindestens 150 000 Frauen sein. Aber es ist nach der aufgezeigten Tendenz mit Sicherheit anzunehmen, daß die Zahl der weiblichen Angestellten seit 1925 erheblich stärker angewachsen ist. Von den 700 000 Frauen,  die in den letzten fünf Jahren neu ins Erwerbsleben eingetreten sind, werden mindestens ein Viertel weibliche Angestellte sein. Jedenfalls wird man heute die Zahl der weiblichen Angestellten mit rund 1,4 MiIlionen annehmen müssen.
Dieser anhaltende Zustrom gibt zu ernsten Besorgnissen Anlaß, denn er bedroht die Existenz der weiblichen Angestelltenschaft, er wächst auch über die Aufnahmefähigkeit der Wirtschaft hin aus. Die Arbeitslosigkeit, die im letzten Jahr die weiblichen Angestellten sogar stärker ergriffen hat als ihre männlichen Kollegen, beweist, daß diese Aufnahmefähigkeiten begrenzt sind. Die Existenzunsicherheit wächst damit für die weibliche Angestellte an, der Kampf um die Besserung ihrer sozialen Lage wird verschärft. Denn obwohl die Wirtschaft heute die weibliche Angestellte nicht mehr entbehren kann, stellt sie ihre Arbeit noch immer unter Sonderbedingungen.
Veraltete Vorstellungen und unterbewußte Wünsche von der Minderwertigkeit der Frau hemmen noch immer die Lebensmöglichkeiten der Frau im Beruf. Eine rücksichtslose Gehaltspolitik benutzt sie, um die Geschlechter gegeneinander auszuspielen und den Mann gegen die »Konkurrentin« aufzuhetzen. Eine stichhaltige Begründung ist für diese Unterbewertung der Frau, besonders der weiblichen Angestellten, nicht zu finden. Ihre wirtschaftliche und soziale Lage - doppelt und dreifach schwierig in dem doppelten Umschichtungsprozeß der Gesellschaft im allgemeinen und der Frauenarbeit im besonderen - kann nicht mehr von Ausnahmebestimmungen abhängig gemacht werden.
Für diesen Kampf der weiblichen Angestellten um das Niveau ihrer Arbeits- und Lebensverhältnisse galt es, genauere Unterlagen zu schaffen. Gewiß ist der Kreis unserer Umfrage im Verhältnis zur weiblichen Angestelltenschaft nicht groß. Aber der Ausschnitt aus dem Bild ist groß genug, um das Charakteristikum des Gesamtbildes zu geben. Denn es handelt sich nicht um einen zufälligen Ausschnitt: Wir glauben den Beweis zu bringen, daß sich in der Verkleinerungslinse das typische Bild der weiblichen Angestellten widerspiegelt.
Diese Umfrage hat aber nicht zuerst den Zweck, einen interessanten Einblick in die Soziologie der weiblichen Angestellten zu geben, sondern an Hand des statistischen Materials die Auf merksamkeit auf die tatsächlichen Arbeits- und Lebensbedingungen einer Schicht hinzulenken, die an Bedeutung noch mehr als an Zahl gewachsen ist. Wir wollen nicht nur zeigen, was die weibliche Angestellte verdient und wofür sie ihr Gehalt im einzelnen ausgibt, sondern unter welchen Bedingungen sie es erarbeitet, wie sie sich ihr Leben einrichten kann, wie sie wohnt, und wie sie ihre freie Zeit verbringt, wie  sie sich für ihren Beruf vorgebildet hat, und wie sie in ihm fortkommt - kurz, wir wollen zeigen, wie sie arbeitet und wie sie lebt. Dabei haben wir auf jede agitatorische Auswertung verzichtet; die Tatsachen sprechen für sich selbst!
Eine Einschränkung mußten wir in unserer Umfrage machen: Die Erhebung erfaßt nur die im Arbeitsverhältnis stehenden Angestellten. Der Umfang der Arbeitslosigkeit, das Bild des Stellenmarktes ist nicht widergespiegelt. Wir haben deshalb zur Vervollständigung im Anhang eine zahlenmäßige übersicht über die Entwicklung des Arbeitsmarktes der weiblichen Angestellten in den letzten fünf Jahren beigefügt. (...)

Beruf und Stellung

a) Aufstiegsmöglichkeiten

Die Frage nach den Aufstiegsmöglichkeiten wurde in den allermeisten Fällen von den Angestellten verneint, oft mit einem pessimistischen Zusatz. »Ich finde es bedauerlich«, schreibt eine 31 jährige Stenotypistin, »daß man in meinem Beruf für gewöhnlich keine Aufstiegsmöglichkeiten hat. Man bleibt dadurch nicht nur im Gehalt stecken, man sieht auch, daß dieser Beruf zuletzt  in einer Sackgasse endet.« Gerade dieses »In-einer-Sackgasse-enden« ist für viele ältere weibliche Angestellte die typische Situation. Die Aufstiegsmöglichkeiten der weiblichen Angestellten sind erschwert, weil sie eine Frau ist. Auch hier wird das Schicksal der älteren weiblichen Angestellten tragisch beleuchtet. So schreibt z.B. eine 36jährige Stenotypistin: »Um in der Gruppe bleiben zu können, wo ich jetzt bin, muß ich eine Prüfung machen, die ich heute nach 22jähriger Bürotätigkeit zu machen nicht mehr in der Lage bin - da meine Nerven das nicht zulassen - sonst muß ich eine Gruppe tiefer.« (...)

b) Altersverteilung in den Berufen

In den erfaßten Betrieben waren nun rund 50 Proz. der befragten Angestellten mit der reinen Verkaufstätigkeit, dem Bedienen der Kundschaft, beschäftigt, und ebenfalls rund 50 Proz. mit Büroarbeiten (die knapp 2 Prozent ausmachenden sozialen Berufe sind bei dieser runden Rechnung unberücksichtigt). Aber bei diesen beiden gleich großen Angestelltengruppen lassen sich doch zwischen den im Verkauf und den im Büro tätigen Angestellten, schon im Zusammenhang mit ihrem verschiedenen Bildungsgang, charakteristische Merkmale unterscheiden, die zunächst in der Altersverteilung hervortreten. Die einzelnen Berufe verteilen sich nach dem Alter folgendermaßen:

Verkaufspersonal Zahl unter 20 J.
Prozent
20-25 J.
Prozent
25-30 J.
Prozent
30-40 J.
Prozent
über 40 J.
Prozent
Prozent
Verkäuferinnenund
Verkaufspersonal
2 588 53 30 8 7 2 = 100
Lagerhalterinnen
Abtlg. Leiterinnen
167 3 40 16 25 16 = 100
Zusammen 2755 50 30 9 8 3 = 100
Büropersonal              
Stenotyp-,
Korrespondent
911 22 41 23 12 2 = 100
Kontoristinnen u.a. 1355 36 33 15 11 5 = 100
Buchhalterinnen 300 8 29 28 25 10 = 100
Kassier, Lager-
istinnen u.a.
207 18 34 16 16 16 = 100
Zusammen 2773 26 35 18 15 6 = 100
soziale Berufe,
Arbeitsvermittlg. Fürsorgerinnen
97 10 13 14 41 22 = 100
Insgesamt 5625 37 32 15 11 5 = 100

Das Verkaufspersonal ist also wesentlich jünger als das Büropersonal. Das Schwergewicht liegt bei den Verkäuferinnen bei den jungen Angestellten unter 20 Jahren. Über 30 Jahre ist nur ein Zehntel des Verkaufspersonals. Vergleicht man damit, daß in den einzelnen Berufen beim Büropersonal, etwa bei den Buchhalterinnen, den Kassiererinnen usw. die über 3o Jahre alten noch mehr als ein Drittel ausmachen, so zeigt sich, daß bei der Einstellung von jugendlichem Verkaufspersonal das Bestreben der Unternehmer, nicht nur mit billigen - sondern auch mit jugendlichen und hübsch aussehenden Verkäuferinnen zu arbeiten, eine Rolle spielt.
Es werden zwar für Vertrauensposten wie Kassiererinnen usw. eher erfahrene ältere Angestellte Berücksichtigung finden, aber auch bei den Stenotypistinnen liegt in unserer Umfrage das Hauptgewicht nicht in so jugendlichen Altersklassen wie bei den Verkäuferinnen. Die Heiratsmöglichkeiten können bei der Verkäuferin aber nicht so viel günstiger sein, daß sie so viel eher aus dem Beruf ausscheiden kann, als ihre Kollegin im Büro vielleicht desselben Betriebes. Das jugendfrische Aussehen der Verkäuferin ist ein Werbemittel für das Geschäft. Die über 30 Jahre »alte« Verkäuferin zählt schon zur älteren Angestellten. Das spiegelt sich auch im Stellenmarkt wider. Die Sorgfalt, die die Verkäuferin daher auf ihr Äußeres wenden muß, läßt sich schwer damit vereinen, daß gerade der Handel die schlechtesten Gehälter zahlt. Über dieses Kapitel wird später noch mehr zu sagen sein. (...)

c) Wirkung der Rationalisierung

Im übrigen ist es interessant, daß in der Zeit, wo die Maschine ihren siegreichen Einzug auch in die Büros gehalten hat, in der Zeit, wo das Wort »Rationalisierung« unsichtbar auch über den Bürotüren steht, 60 Proz. aller im Büro tätigen Angestellten mit handschriftlichen und nur 40 Proz. mit maschinellen Arbeiten einschließlich Schreibmaschinenarbeit beschäftigt waren! Die Maschinenarbeit herrscht in unserer Umfrage nur in den Fachgruppen Privatversicherung, Sozialversicherung, Expedition und Schiffahrt vor, in allen andern Fachgruppen waren die Angestellten unserer Untersuchung weitaus mehr mit handschriftlichen Büroarbeiten beschäftigt. Die Vermutung, daß es sich hier etwa um eine unzeitgemäße Bürogestaltung der Kleinbetriebe handelt, ist durch die vorhergehende Übersicht über die Betriebsgrößen keineswegs bestätigt. Die Rationalisierung geht in den Büros offenbar langsamer vorwärts, als es die Diskussion darüber erscheinen läßt.
Allerdings scheint auch ohne Einführung von Büromaschinen das Tempo der Arbeit gesteigert zu sein. Eine große Zahl von Einsenderinnen klagt darüber, das überhastete und angespannte Arbeitstempo gesundheitlich nicht aushalten zu können. Vor allen gesundheitsschädlichen Einwirkungen wird der Nervenverbrauch des modernen Betriebes immer wieder betont. »Achtzig Personen in einem Raum und Maschinen«, schreibt eine Kontoristin aus einer großen Schallplattenfabrik, »da ist die Arbeit an der Maschine nervenzerstörend«. »Seit 7 Jahren Schreibmaschine geschrieben«, schreibt eine andere Stenotypistin aus einem Werk der IG. Farbenindustrie, »mußte wegen Zerrüttung der Nerven aufhören«. »Leider werde ich meinen Beruf nur noch eine gewisse Zeit ausführen können«, heißt es in der Antwort einer Redaktionssekretärin, »da bei dem ganz und gar überhasteten Arbeitstempo die Nervosität immer stärker wird« - Oder eine andere:
»Ich bin in dieser Stellung zum erstenmal ausschließlich als Stenotypistin tätig und der Überzeugung, daß eine derartige nervenaufreibende Tätigkeit keine 8 1/2 Stunden täglich ausgehalten werden kann, noch dazu in so unzulänglichen Räumen«. Auch die staatliche Gewerbeaufsicht hatte 1925 in einer Sonderumfrage festgestellt, daß die Arbeit einer Stenotypistin im Durchschnitt nicht länger als zehn Jahre ausgehalten werden könne - aber ein praktischer Erfolg dieser Untersuchung, ein gesetzlich geregelter Arbeitsschutz der weiblichen Angestellten ist noch nicht erreicht. »Auf diesem Gebiete Wandel zu schaffen, läge gewiß auch im Interesse der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte«, schreibt eine Behördenangestellte sehr richtig.
Die auffallende Zunahme von nervösen Erkrankungen, besonders bei Frauen, in der Krankenkassenstatistik der letzten Jahre geht sicher zu einem sehr großen Teil auf Kosten der weiblichen Angestellten. über andere gesundheitliche Auswirkungen der Arbeit, Kopf- und Augenschmerzen, Unterleibsbeschwerden, Fuß- und Beinleiden durch das viele Stehen usw. wird in geringerem Maße geklagt, doch heben auch hier wieder gerade die Stenotypistinnen schädliche Wirkungen der Schreibmaschinenarbeit, wie Gehörstörungen, Handschwellungen usw. ganz besonders stark hervor. (...)

Das Einkommen der weiblichen Angestellten

a) Tarifliche Regelung der Gehälter

Die Einkommensverhältnisse der weiblichen Angestellten sind die Kernfrage ihrer besonderen Berufslage. Nicht nur, daß von ihnen die wirtschaftliche Gestaltung ihrer Existenz abhängt - sie sind der Gradmesser, an denen ihnen ihr Geschlecht gewissermaßen vorgeworfen wird. Die alte Forderung » Gleicher Lohn für gleiche Leistung,<, die besonders der ZdA mit Nachdruck vertritt, ist durch die Rationalisierung in ein neues Stadium getreten und wieder außerordentlich akut.
Die übliche Minderbezahlung der weiblichen Angestellten ist im Zusammenhang mit der Umstellung durch Einführung von Büromaschinen für die Unternehmerpolitik ein besonderer Anreiz, männliche Angestellte durch billigere weibliche zu ersetzen. Es ist nur die natürliche Folge, daß der männliche Angestellte sich gegen seine Kollegin wendet, die ihm als Konkurrentin erscheinen muß. Die Tarifpolitik des ZdA für seine weiblichen Mitglieder geht daher schon aus doppelten Gründen den Weg zur Erkämpfung gleicher Gehälter.
Es ist nicht nur eine Ungerechtigkeit, Arbeit nicht nach ihrem Wert, sondern nach dem Geschlecht des Arbeitenden zu bezahlen; es ist nicht nur eine soziale Notwendigkeit, die Lebenslage der Frauen nicht noch unter das Existenzminimum der Männer zu drängen, es ist auch für den Arbeitskampf, der mit der Rationalisierung auch die Angestelltenberufe so heftig ergriffen hat, nötig, eine gleiche Basis, eine einheitliche Kampffront für männliche und weibliche Angestellte herzustellen. Wie schwer allerdings gerade in Zeiten schlechter Konjunktur dieser Tarifkampf ist, zeigt eine Zusammenstellung der Tarifverträge des ZdA aus den letzten zwei Jahren, die in der Mehrzahl eine Minderbezahlung der weiblichen Angestellten vorsehen:
Tarifliche Bezahlung der weiblichen Angestellten in Handel und Industrie in Tarifverträgen des ZdA

  1928 1929
Gleiche Bezahlung in 57 Tarifen = 10% in 73 Tarifen = 11%
Mit Abzug von weniger als 10% in 53 Tarifen = 9% in 50 Tarifen = 8%
Mit Abzug von 10% in 384 Tarifen = 65% in 449 Tarifen = 67%
Mit Abzug v. mehr als 10% in  97 Tarifen= 16% in  97 Tarifen= 14%

Im allgemeinen ist also die Arbeit der weiblichen Angestellten 10 bis 15 Proz. weniger wert als die des männlichen Angestellten! übrigens sehen die Behördentarif e nur in wenigen Ausnahmefällen die Minderbezahlung der Frauen vor - allerdings werden, vielleicht auch deshalb, weniger Frauen beschäftigt.
Viel schlimmer ist es freilich, daß es trotz dieses tariflich festgelegten Abschlags den Unternehmern noch immer gelingt, weibliche Angestellte untertariflich zu bezahlen (s. nächste).
Nach dieser Tabelle werden nur 83 Proz. der erfaßten Angestellten nach Tarif bezahlt, bei 14 Proz. bleibt die Bezahlung unter Tarif (denn man wird ohne weiteres annehmen können, daß bei denen »ohne Tarif« das Gehalt nicht über Tarif liegt). Es läßt sich nicht feststellen, wieviel Furcht vor Entlassung, wieviel rücksichtslose Energie der Unternehmer sich hinter diesen Zahlen verbirgt. Denn niemand wird behaupten, daß die untertariflich bezahlten Angestellten ohne weiteres mit diesem Gehalt einverstanden gewesen wären. So schreibt z. B. eine in tariflosem Verhältnis stehende 29jährige Kontoristin:
»Wenn wir uns beklagen, sagt man uns, daß es genug Leute gäbe, wir sollten nur ruhig gehen«. Eine 47ährige Buchhalterin schreibt: »Mein Gehalt wird in der nächsten Zeit um 100 Mark gekürzt«. Oder eine Verkäuferin fragt: »Ist es zulässig, daß bei 48stündiger Arbeitszeit der Lohn gekürzt wird?« Oder eine andere: »Ich bin lungenkrank und soll in eine Heilstätte, wage aber nicht, das zu beantragen, da ich sonst entlassen werde«. Dabei handelt es sich hier um straff organisierte weibliche Angestellte, wie anders mag das Bild erst bei den Nichtorganisierten aussehen. Was nützt es, wenn gegenüber dieser verhältnismäßig hohen Zahl derer, die unter oder ohne Tarif arbeiten, 3 Proz. der befragten Angestellten über Tarif bezahlt werden. Es sind immer nur die wenigen, die in seltenen Fällen mehr als das Tarifgehalt bekommen.
Die tarifliche Bezahlung der weiblichen Angestellten nach Fachgruppen
(Ausgewertete Fragebogen 5639)

  Zahl d. Fragebogen
jeweils 100
Hiervon
nach Tarif
in Proz.
wurden
unter Tarif
in Proz
bezahlt
über Tarif
in Proz.
ohne Tarifvertrag tarifliche
Eingruppierung
fraglich in Proz.
Einzelhandel 1297 79 13 4 3 1
Genossenschaften 1980 98 1 -- -- 1
Großhandel 490 56 14 12 14 4
Industrien aller Art 599 72 11 8 8 1
Private Versicherg. 82 92 -- 1 7 --
Behörden 358 97 -- -- 3 --
Sozialversicherung 217 94 2 -- 3 1
Angest. b. Rechtsanwälten 54 21 2 14 63 --
Sonstige Betriebe 532 65 -- 1 34 --

Es ist natürlich wichtig, festzustellen, welche Branchen sich am wenigsten an Tarifverträge halten. Die schlechtesten Tarifverhältnisse finden sich, wie die Tabelle zeigt, bei den Angestellten der Rechtsanwälte. Wenn diese Gruppe in unserer Erhebung auch nur verhältnismäßig wenig Angestellte umfaßt, so kann es doch kein Zufall sein, wenn fast zwei Drittel aller erfaßten Anwaltsangestellten ohne Tarif arbeiten. Es ist bekannt, daß sich gerade die Anwaltsvereine sträuben, Tarifverträge abzuschließen.
Dabei fühlen sich die Rechtsanwälte, die keinen Tarif in ihrem Büro dulden wollen, immer wieder berufen, als Vertreter des kollektiven Arbeitsrechts vor den Gerichten aufzutreten! Das Gegenstück zu den Tarifverhältnissen bei den Anwälten bilden die Bedingungen bei den Genossenschaften, wo die Regelung der Arbeit fast hundertprozentig durch den Tarifvertrag erfolgt. Hier erweisen sich die Genossenschaften als Schrittmacher des kollektiven Arbeitsrechts, denn nirgendwo in Handel und Industrie wird dieses Verhältnis in gleicher Weise erreicht. Nur in den Behörden und bei den Sozialversicherungsanstalten ist der Tarifgedanke in ähnlicher Weise vorgedrungen, hier werden mehr als 90 Proz. der befragten Angestellten nach Tarif bezahlt. Bei diesen Fachgruppen ist der kapitalistische Geist auch am meisten ausgeschaltet.
Innerhalb von Industrie und Handel sind die Gehälter der weiblichen Angestellten am häufigsten im Versicherungsgewerbe tariflich gebunden, hier hat allerdings der Zentralverband der Angestellten besonders festen Fuß gefaßt. Verhältnismäßig hoch ist die Zahl der nicht tarifmäßig geregelten Arbeitsverhältnisse im Großhandel, der dagegen freilich auch am häufigsten Übertarife bezahlt.
Von den Genossenschaftsangestellten abgesehen, gehören die meisten der Befragten dem Einzelhandel an. Bei der großen Bedeutung, die im Einzelhandel der weiblichen Arbeitskraft zukommt, lohnt es sich, die Verhältnisse im Einzelhandel genauer zu betrachten. Nur ungefähr drei Viertel der weiblichen Angestellten im Einzelhandel werden nach Tarif bezahlt. Dagegen werden Proz. oder, wenn man die »ohne Tariftrag« hinzurechnet, nicht weniger als 13 gar 18 Proz. unter Tarif bezahlt. Demgegenüber fallen die 4 Proz., die ein Gehalt über Tarif erhalten, nicht ins Gewicht. Ein Grund dafür liegt vielleicht auch darin, daß gerade ein Teil der Verkäuferinnen häufiger in kleinen Geschäften arbeitet, mit denen erfahrungsgemäß der Abschluß von Tarifverträgen am schwersten zu erreichen und noch mehr durchzuführen ist.

Die Frauenarbeit der Gegenwart (1930)

Käthe Leichter

Kennzeichnend für die Frauenarbeit ist in der Gegenwart noch stärker als in früherer Zeit die ständige Fluktuation. Früher war der Wechsel zwischen Berufsarbeit und Berufslosigkeit häufiger. Die Frau ging in Zeiten der Not einem Erwerb nach, um in Zeiten besserer häuslicher Wirtschaftslage oder im Falle der Verheiratung, Mutterschaft usw. aus dem Erwerb auszuscheiden. Sie war abwechselnd Berufsarbeiterin, Hausfrau, Mutter. Heute muß sie diese Funktion viel öfter dauernd vereinigen. Die fortwährende wirtschaftliche Existenzunsicherheit, die abschreckenden Beispiele erschütternder Notlage, die durch zu frühes Ausscheiden aus dem Beruf überall entstanden sind, halten die Frau fest bei der Berufsarbeit - oft gerade dann, wenn sie einen Hausstand gründet oder die Kinderzahl wächst.
Die Gewerbeinspektorinnen haben in ihrer letzten Sondererhebung bezeichnenderweise festgestellt, daß von den Arbeiterinnen, die in der Umgebung Wiens in den Jahren 1927 und 1928 entbunden haben, 77% zur Berufsarbeit zurückkehrten, während nur ein kleiner Teil im Hause verblieb.
Wohl aber findet ein weit häufigerer Berufswechsel statt als früher. Das Verschwindender Facharbeiterin, die Verminderung der qualifizierten Angestellten schafft weibliche Arbeitskräfte, die heute zu dieser, morgen zu jener Arbeit verwendet werden können, einer Konjunkturschwankung zuerst zum Opfer fallen. Wo aber Spezialisierung stattfindet, ist sie meist Spezialisierung auf Teilarbeit, die die weibliche Arbeitskraft erst recht zum Opfer jeder technischen Veränderung werden läßt, die gerade diese Teilarbeit überflüssig macht. So ist die arbeitende Frau zu häufigerem Berufswechsel gezwungen. Nicht wenig tragt dazu eine Arbeitsmarktpolitik bei, die gerade die weiblichen Arbeitskräfte so bald als möglich von den Facharbeitsnachweisen zu denen für ungelernte Arbeiter abdrängt, wo die Frauen, zur Übernahme jeder, auch der schlechtest gestellten Arbeit, verpflichtet, kaum mehr Aussicht auf Rückkehr in ihren Beruf haben.
So tritt an die Stelle der Facharbeiterin immer mehr ein Arbeiterinnentypus, der wohl ständig im Berufe, doch in keinem Berufe zuhause ist: vor kurzem noch qualifizierte Arbeiterin in einer Glühlampenfabrik, steht die Arbeiterin, durch die Automatisierung überflüssig geworden, bald als Hilfsarbeiterin am laufenden Band einer Wäschewarenfabrik, lebt dann wohl eine Zeitlang von der Arbeitslosenunterstützung, versucht, wenn sie - nur zu bald! - ausgesteuert wird, ihr GIück bei der Heimarbeit, wird durch die schlechten Arbeitsbedingungen wieder in eine andere Fabrik getrieben, bis sie, von der angespannten Arbeit frühzeitig verbraucht, ihr Berufsleben mit Gelegenheitsarbeit oder als Bedienerin abschließt. Wenn auch nicht allgemein gültig, so wird dieses Arbeiterinnenschicksal doch immer kennzeichnender für die Stellung der Frau in der gegenwärtigen Wirtschaft, und immer häufiger wird auch die Angestellte in diesen Kreislauf einbezogen. Denn für die arbeitenden Frauen gilt in noch stärkerem Maße als für die Männer der rapide Verbrauch der Arbeitskraft durch die Intensivierung des Arbeitsprozesses.
Die Frau wird vor allem zu mechanischer, seelenloser, ermüdender und nervenzermürbender Arbeit bei immer rascherem Tempo verwendet. An die Frau, die Arbeiterin, die Verkäuferin, die Stenotypistin, werden die meisten Anforderungen, was Jugendfrische und angenehmes Äußere betrifft, gestellt. So mehren sich in erschreckender Weise die Fälle, in denen dreißigjährige, ja fünfundzwanzigjährige und noch jüngere weibliche Arbeitslose wegen »fortgeschrittenen Alters« nicht vermittelt werden können. Von den im Dezember 1929 in Wien gezählten arbeitslosen Frauen, die länger als eineinhalb Jahre arbeitslos waren, waren 48,1%, also fast die Hälfte, über 40 Jahre alt. Mit 30 Jahren setzt oft schon die Degradierung im Berufsleben der Frau ein; von der Arbeit, in der sie es durch Eignung und Geschicklichkeit zu etwas gebracht hat, zur berufsfremden, schlechter gestellten Arbeit.
Dazu kommen die erschwerten Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf Nicht nur der Arbeitsprozeß, auch der Aufstieg im Beruf wird mechanisiert, von den besonderen Fähigkeiten der Arbeitskraft unabhängiger. Für die im Berufsleben jüngeren Frauen hat immer gegolten, daß sie besonderes leisten müssen, um die gleiche Aufstiegsmöglichkeit zu haben wie der durchschnittliche männliche Berufsarbeiter. Prof. Schiff hat aus den Ergebnissen der Berufszählung von 1923 in Wien errechnet1, daß für jeden dritten im Beruf stehenden Mann die Aussicht auf einen gehobenen Posten (Selbständiger, Werkmeister, Beamter, Vorarbeiter) gegeben ist, aber nur etwa für jede fünfzigste Frau.
In derselben Richtung wirkt die Berufsnot der Mädchen, die durch die vielfältigeren Verwendungsmöglichkeiten von weiblichen Arbeitskräften nicht geringer geworden ist. Die durch die Kriegsfolgen bedingte Abnahme des Nachwuchses macht sich bei der weiblichen Jugend auf dem Arbeitsmarkte darum viel weniger fühlbar als bei der männlichen, weil der Anteil der ins Berufsleben strömenden schulentlassenen Mädchen gegenüber der Vorkriegszeit in unaufhaltsamem, stetem Wachstum begriffen ist.
Diesen berufsuchenden Mädchen stehen etwa 17 Berufe zur Auswahl (den Knaben 136!), in denen die Frauenarbeit eine Selbstverständlichkeit ist, der Weg zur gelernten Arbeit offen steht. Das sind aber gerade die Berufe, in denen das weibliche Überangebot die Löhne am tiefsten gesenkt, die Arbeitslosigkeit nach der Auslehre am wahrscheinlichsten gemacht hat. Die meisten gelernten Berufe verschließen sich noch immer der Zulassung der Mädchen, die dann freilich zur Hilfsarbeit in der Fabrik gedrängt werden und die kaufmännischen Berufe überfluten. Und wie wenigen eröffnen sich die vielersehnten sozialen Berufe!
Das alles aber wirkt zusammen, um das Lohnniveau der arbeitenden Frauen ständig unter Druck zu halten. Das gilt vor allem für die Industriearbeiterin. Die letzte Lohnerhebung der Wiener Arbeiterkammer hat nachgewiesen, daß im Jahre 1926 der Durchschnittslohn des Wiener Arbeiters 58,80 S, der der Wiener Arbeiterin aber 30,55 S betragen hat, kaum mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Männerlohnes also. Aber auch diese Durchschnittslöhne setzen sich bei den Arbeiterinnen viel stärker als bei den Arbeitern aus wenigen hohen und sehr vielen niedrigen Löhnen zusammen. In Wirklichkeit ist die Spanne eher noch größer. 50 S, das ist glücklicherweise in der Regel doch die untere Grenze der Männerlöhne. 68% haben höhere Löhne. 40 S, das ist leider fast durchwegs die obere Grenze der Frauenlöhne. 87% der Arbeiterinnen haben Löhne unter 40 S, ein Zehntel sogar unter 20 S. Die Durchschnittsverdienste gliedern sich folgendermaßen:

  Männer Frauen
Qualifizierter Arbeiter 63,22S 30,43S
Qualifizierte Hilfsarbeiter 56,80S 33,31S
Hilfsarbeiter 47,42S 29,04S

Es ist eine interessante Erscheinung, daß die große Lohnspanne, die bei den männlichen Arbeitern zwischen qualifizierten Arbeitern (63,22 S Durchschnittslohn) und Hilfsarbeitern (47,42S) besteht, bei den Arbeiterinnen nicht existiert. Der Durchschnittslohn der qualifizierten Arbeiterin ist kaum höher als der der Hilfsarbeiterin, auf jeden Fall viel niedriger als der des männlichen Hilfsarbeiters, ja sogar niedriger als der der qualifizierten Hilfsarbeiterin. Das hängt wiederum damit zusammen, daß qualifizierte Frauenarbeit fast ausschließlich in der Textil- und Bekleidungsindustrie zu finden ist, die schon durch ihre Überfüllung mit weiblichen Arbeitskräften niedrigere Löhne zahlen, während bei der angelernten Hilfsarbeiterin in der Metall- oder chemischen Industrie die wesentlich höheren Männerlöhne lohnsteigernd auch auf die Frauen wirken.
Der ständige Druck auf das Lohnniveau gilt aber auch für die weibliche Angestellte. Noch im Oktober 1929 haben nach der Feststellung des Industriellenverbandes, der gewiß nicht schwarz malt, mehr als ein Drittel, 37%, der weiblichen Industrieangestellten das schon vor Jahren als Existenzminimum errechnete, inzwischen längst als solches überholte Monatsgehalt von 200 S nicht erreicht. Von den durch die Dezemberzählung 1929 erfaßten arbeitslosen Männern sind 85 %, von den arbeitslosen Frauen kaum die Hälfte in der X. Lohnklasse, die einem Tagesverdienst von 6 S entspricht. Diese Beispiele könnten beliebig vermehrt werden. Sicher ist, daß die so erfreuliche lohnpolitische Tendenz der Gewerkschaften, durch die Angleichung der Frauen an die Männerlöhne den Lohndruck zu beheben, der das allgemeine Niveau der Lebenshaltung senkt, durch die Wirtschaftskrise in den letzten Jahren fast zum Stillstand gelangt ist.
Gelten demnach die im Gefolge der heutigen technischen Umgestaltung beobachteten strukturellen Umwandlungen innerhalb der arbeitenden Menschen auch für die Frauen? Die Wirkung der Rationalisierung auf die Struktur der Arbeitnehmer wird gerne dahin charakterisiert, daß sie Arbeiter und Angestellte in ihrem Arbeitsprozeß und dadurch auch in ihrer Lebensführung und ihrer Einstellung einander näherbringt. Die Bürorationalisierung macht den Angestellten zum Arbeiter an der Büromaschine, die Rationalisierung des Arbeitsprozesses erzeugt neben der Masse der Hilfsarbeiter doch auch Aufstiegsmöglichkeiten für den technisch interessierten Arbeiter, den »Arbeiteringenieur«, der dem Angestellten bald näher steht als dem Arbeiter.
Diese durch die Gestaltung des Arbeitsprozesses bedingte Angleichung von Arbeitern und Angestellten findet zweifellos auch bei den arbeitenden Frauen statt. Aber sie vollzieht sich auf einer niedrigeren Ebene. Von der Mechanisierung der Büroarbeit, von der Degradierung zur bloßen Bedienung der Büromaschine wird allerdings die weibliche Angestellte zuerst erfaßt, und sie nähert sich damit gewiß am raschesten dem Typus der Arbeiterin, die ihrerseits zu mechanischer Arbeit eingespannt ist. Aber es fehlt fast vollkommen die bei den männlichen Arbeitern als Gegengewicht vorhandene Aufstiegsmöglichkeit für die Arbeiterin. Gewiß:
die Rationalisierung stellt sie nicht nur an das laufende Band, sondern auch an Maschinen, zu Präzisionsarbeiten, die bis dahin den gelernten Arbeitern vorbehalten waren und die ihrer Intelligenz, ihrem technischen Können größeren Spielraum bieten. Aber zu Vorarbeiterinnen oder zu Abteilungsleiterinnen bringen es die Frauen in der Regel doch nur in den traditionell den Frauen vorbehaltenen Berufen (Textil-, Bekleidungs-, Tabak-, Glühlampenindustrie, Post, Telegraph, Warenhandel).
Früher zum Berufswechsel gezwungen, durch Tradition und Vorurteile behindert, zur Vorgesetzten in »Männerbetrieben« zu werden, fehlt bei den Frauen noch fast vollständig jener bei den Männern immer häufiger zu findende zukunftverheißende Typus des sich durch eigene Kraft emporarbeitenden Arbeiters. Häufiger Berufswechsel, rascher Verbrauch der Arbeitskraft, erschwerte Aufstiegsmöglichkeiten, Berufsnot, schlechte Entlohnung, durchgängige Mechanisierung der Arbeit - ist diese Kennzeichnung der Bedingungen, unter denen die Masse der Frauen heute arbeitet, zu pessimistisch? Man wird ihr vielleicht entgegenhalten, daß gerade in der Gegenwart der Frau neue Möglichkeiten auf dem Gebiete der sozialen, der akademischen und Lehrberufe geschaffen wurden, daß sich da und dort doch arbeitende Frauen durchsetzen, zu leitenden Posten gelangen. Das soll gewiß nicht bestritten werden, und gerade dieses Buch (Handbuch der Frauenarbeit in Ästerreich, Wen 1930) legt an vielen Stellen dafür Zeugnis ab.
Aber es wäre ein Fehler, der von der bürgerlichen Frauenbewegung oft begangen wurde, jene verschwindenden Ausnahmen als »Auf stieg der arbeitenden Frau« zu werten und darüber zu vergessen, daß für die große Masse der arbeitenden Frauen ein ganz anderes Berufsschicksal gilt. Und da ist es wichtig, zu erkennen, daß die Frauenarbeit wohl unaufhaltsam im Zunehmen begriffen ist, daß aber in der Jetztzeit mehr als je zwei Tendenzen in ihr ringen: Die technische Umgestaltung der Wirtschaft und deren in Ästerreich ständig krisenhafte Gestaltung drücken immer wieder das Niveau der Frauenarbeit, während eine neue, selbstbewußtere, dieses Schicksal nicht als selbstverständlich hinnehmende Generation von Frauen und Mädchen dagegen anstürmt, im Beruf mehr sehen will als bloßen Erwerb, mit ihrer Eingliederung in die Arbeiterbewegung auch gelernt hat, höhere kulturelle Ansprüche zu stellen.
Hier allein liegt aber auch die Gefahr dafür, daß auch dieser heutige Zustand der Frauenarbeit nicht mehr als ein Übergangsstadium sein kann. Letzten Endes wirken doch die wirtschaftlichen und geistigen Strömungen nicht gegeneinander, sondern zusammen. Die Tendenz zum Großbetrieb, die Loslösung aus der patriarchalischen Enge des Kleingewerbes und des häuslichen Dienstes, die Gewöhnung an Kollektivarbeit, die engere Verbundenheit von weiblichen Angestellten und Arbeitern führt zu Klassenbewußtsein und zur Organisation, die die Frauen mit Selbstbewußtsein und Kulturhunger erfüllt, ihrem Leben einen neuen Inhalt gibt. In dieser Bewegung, in der tätigen Mitarbeit der Frauen, die es immer widerspruchsvoller erscheinen läßt, daß die im Organisationsleben gleichberechtigten Mitkämpfer im Wirtschaftsleben ungleich gewertet werden, in dieser wirtschaftlichen Umgestaltung, die auch die arbeitenden Frauen zur Massenauflehnung führen muß, liegt allein die Gewähr für den wahren Aufstieg der arbeitenden Frau.

Der weibliche »Doppelverdiener« in der Wirtschaft (1927)

Frieda Glass

AM 24. September 1926 erließ der Reichsarbeitsminister an die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände einen Aufruf, bei notwendig werdenden Entlassungen in erster Linie die sogenannten Doppelverdiener abzustoßen und für die Dauer der Depression des Arbeitsmarktes keine weiteren Doppelverdiener neu einzustellen, solange unter den Erwerbslosen geeignete Kräfte zur Verfügung ständen. Als Doppelverdiener bezeichnet der Aufruf solche Personen, die sich im Genuß einer auskömmlichen Pension oder Rente befinden und zugleich einer bezahlten Beschäftigung nachgehen, ferner »andere Personen, die an sich nicht auf Erwerb angewiesen sind«.
Diese Anweisung, die angesichts der heutigen großen Erwerbslosigkeit unbedingt gerechtfertigt ist, schneidet amtlich eine Frage an, die seit Jahresfrist wie früher schon - Gegenstand erbitterter Kleinkämpfe in Form von Berufsorganisations-Eingaben an Magistrate, Stadtverordnetenversammlungen, Arbeitsämter, an örtliche Arbeitgebervereinigungen und in Form von Forderungen innerhalb politischer Parteien gewesen ist. Und zwar richtet sich dieser Kampf von Arbeitgeber- und männlicher Arbeitnehmerseite aus vorwiegend gegen die verheiratete berufstätige Frau als kaufmännische oder Büroangestellte und darüber hinaus gegen die weibliche Angestellte überhaupt. Einen Anklang hieran finden wir in der gleichzeitig vom Arbeitsminister herausgegebenen Pressenotiz, in der es u. a. heißt: »Oft genug raubt der in normalen Zeiten vielleicht begreifliche Wille von Töchtern besser gestellter Eltern, sich ein Taschengeld zu verdienen, jetzt einem Familienvater Brot und Lebenshoffnung.«
Man wird nicht umhin können, neben den weiblichen auch die männlichen Doppelverdiener, falls sie es tatsächlich sind, für Entlassungen in Betracht zu ziehen. Männliche Doppelverdiener können sein pensionierte Beamte, Rentenempfänger, die ihren Lebensstandard verbessern oder erneut Sparrücklagen machen wollen. Ihr Rückhalt an Pension oder Rente ermöglicht ihnen Gehaltsunterbietungen, die den regulären Angestellten nicht nur um einen freien Arbeitsposten, sondern auch um erträgliche Einkommensverhältnisse bringen. Doppelverdiener können ebenfalls die Männer solcher Frauen sein, die selbständig ein Ladengeschäft, Schneideratelier usw. führen ferner das Gegenbeispiel zur Tochter besser gestellter Eltern - die Söhne reicher Väter. Aber, um es gleich vorwegzusagen, diese Söhne werden genau wie jene Töchter eines Tages allein stehen und für ihren Unterhalt sorgen müssen. Haben sie nicht beizeiten etwas gelernt und sich an die Disziplin der Berufsarbeit gewöhnt, werden sie für die Wirtschaft untauglich bleiben.
Was die weiblichen Doppelverdiener anbetrifft, so findet man vielfach, zumal bei männlichen Berufskollegen, die Ansicht vertreten, als ob die weiblichen Berufstätigen an sich in der Wirtschaft Doppelverdiener seien. Die unverheiratete Frau, so meinen sie, wohnt überwiegend bei den Eltern, wird von diesen versorgt, verplämpert das Arbeitseinkommen als Taschengeld. Heiratet sie, dann ist sie durch das Einkommen des Mannes sichergestellt, Berufsarbeit ist wiederum unnötig. Demgegenüber sei für die weiblichen kaufmännischen und Büroangestellten gesagt, daß sie gemäß einer vom Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten durchgeführten Erhebung im Jahre 1925 überwiegend aus dem kleinen Mittelstand oder aus Arbeiterkreisen stammen und daß sie dementsprechend und gemäß den Gepflogenheiten dieser Kreise durchweg für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen, meistens aber auch noch gegenüber alten Eltern oder sonstigen mittellosen Angehörigen Unterstützungsverpflichtungen zu tragen haben.
Diese Angestellten heiraten meist wieder in die Kreise von Arbeitern, Kleinhandwerkern, Klein- und Mittelbeamten, kaufmännischen Angestellten hinein und sind daher in vielen Fällen keine »versorgten« Frauen, vielmehr auf Mitarbeit zur Existenzsicherung ihrer Familie angewiesen. Soweit die weibliche Angestellte aus höheren Ständen in das kaufmännische Leben einströmt - die wirtschaftlichen und sozialen Verschiebungen infolge der Inflation führten naturgemäß dazu - liegt für sie dieselbe Notwendigkeit der Unterhaltsbeschaffung für sich selbst wie für Angehörige vor. Ein fernerer Umstand, der die Frauenarbeit als notwendige und nicht als Doppelverdienerarbeit rechtfertigt, ist das Mißverhältnis von männlicher und weiblicher Bevölkerung in Deutschland zuungunsten der Frauen. Die Volkszählung von 1925 stellte für das Deutsche Reich (ausschließlich Saargebiet) einen Frauenüberschuß von 2,05 Millionen fest. 30,15 Millionen Männer stehen 32,20 Millionen Frauen gegenüber. Auf 1000 Männer kommen jetzt 1068 Frauen (1919 sogar 1099), gegenüber 1026 im Jahre 1910. Dementsprechend ist es nicht so sehr verwunderlich, daß durch die Berufszählung 1925 eine ungemein starke Zunahme der Frauenarbeit gegenüber 1907 zutage tritt.
Die Vermehrung der Frauenarbeit im Angestelltenberuf ist nicht nur durch die persönliche Lage der deutschen Frau bedingt, sondern andererseits durch die Bedürfnisse der Wirtschaft selbst. Während des Krieges wurden die Frauen in das Wirtschaftsleben hineingezogen, um die im Krieg befindlichen Männer zu ersetzen.
Abgesehen von der kurzen Zeit der militärischen Demobilmachung im Jahre 1919, die zum Teil auf radikale Weise die Frauen aus den Betrieben hinauswarf, brauchte die Inflationszeit mit ihrem großen behördlichen Apparat, mit den ungezählten Neugründungen von Betrieben, die Frauenarbeit wieder in riesigem Umfang.
Die Stabilisierung der Währung brachte allerdings Zusammenbrüche, Zusammenlegungen der Betriebe, Abbau der Behörden, Massenentlassungen auch von Frauen mit sich; aber die Zahl der Angestellten überhaupt ist trotzdem noch sehr groß, daher auch die Zahl der weiblichen größer als früher. (...)
Der Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten e.V. hat versucht, durch eine Rundfrage in den eigenen Mitgliederreihen und durch eine Rundfrage in Betrieben ein ungefähres Bild von der Zahl weiblicher Doppelverdiener (berufstätige verheiratete Frauen mit normal verdienenden Männern und keiner untragbaren Belastung durch Unterstützungspflichten) zu erhalten. Das Gesamtergebnis für Anfang Januar 1926 war folgendes: Absolut und prozentual war die verheiratete Angestellte als Doppelverdienerin in solch geringer Zahl im Wirtschaftsleben vertreten, daß ein gesetzliches Vorgehen gegen sie lächerlich und alle dadurch veranlaßten Belästigungen der übrigen verheirateten Angestellten, die auf Arbeit angewiesen waren, ungerechtfertigt gewesen wäre. (...)

Die Beamtin als Doppelverdiener (1930/31)

Marie-Elisabeth Lüders

Artikel 14 geht um! Von Zentrumsseite liegt ein Schreiben an den Reichspostminister vom Anfang November vor, in dem in der Verbindung zwischen Rationalisierung, Arbeitslosigkeit und der beabsichtigten Entlassung einer größeren Anzahl weiblicher Hilfskräfte im Postdienst die Entlassung verheirateter Beamtinnen gegen Abfindungssummen erneut vorgeschlagen wird.
Die darauf erfolgte Antwort des Reichspostministers weist darauf hin, daß der zur Entlastung des Arbeitsmarkts vorgeschlagene Weg gegenüber verheirateten Beamtinnen eine »gesetzliche Maßnahme erfordert, wie sie im Artikel 14 der Personalabbauverordnung enthalten war«. Parlamentarisch würde die entsprechende Ermächtigung - weil verfassungsändernd - nur mit der dafür vorgeschriebenen Zweidrittelmehrheit möglich sein. Kürzlich hat sodann die volksparteiliche Fraktion der Berliner Stadtverordneten-Versammlung einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der sich nicht nur gegen die verheirateten Beamtinnen wendet, sondern auch die verheirateten weiblichen Angestellten trifft. - Nach verschiedentlichen Abänderungen hatte der Antrag am 12. Dezember nachstehenden Wortlaut: »Auf die verheirateten weiblichen Beamten und Angestellten, deren Ehegatten ein Einkommen haben, das unter Berücksichtigung der heutigen wirtschaftlichen Lage zum standesgemäßen Unterhalt der Familie ausreicht, ist dahin einzuwirken, daß sie gegen Zahlung der bestimmungsgemäßen Abfindungssumme aus dem Dienste ausscheiden. Die dadurch frei werdenden Beamtenstellen sind mit geeigneten Beamten, die Angestelltenstellen mit stellenlosen Angestellten zu besetzen.«
Der volksparteiliche Antrag zieht außerdem noch Maßnahmen gegen die künftige Einstellung und endgiltige Anstellung verheirateter Frauen in Betracht, indem er verlangt: »Verheiratete Frauen sind in städtische Dienste nur dann einzustellen, oder endgültig anzustellen, wenn ihr Ehegatte ein Einkommen hat, das unter Berücksichtigung der heutigen wirtschaftlichen Lage zum standesgemäßen Lebensunterhalt der Familie nicht ausreicht.«
In praxi bedeutet letzteres eine Anstellungs- und Beförderungssperre nur aus dem Gesichtspunkt rein persönlicher Verhältnisse heraus, also unter Außerachtlassung der Leistungsfähigkeit für das betreffende Amt und damit auch der wirklich wirtschaftlichen Verwertung der Beamten und Angestellten für den öffentlichen Dienst.
Aber nicht nur das, sondern jede derartige Bestimmung rührt erneut an die grundsätzliche Frage der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung der Frau im öffentlichen Leben, und - rückwirkend - auf die zwar nicht verfassungsmäßig gesicherte aber durch jene doch wesentlich beeinflußte Stellung der Frau im wirtschaftlichen und sozialen Leben, ja übergreifend auf die gesamte Rechtslage der Frau und ihre tatsächliche Lage selbst bis hinein in das Familienleben.
Inzwischen haben bereits Besprechungen im Reichsministerium des Innern über die verlangte Wiedereinführung des Artikel 14 stattgefunden. So viel bekannt ist, ist diese Forderung vor allem auch von dem Vertreter des Reichspostministeriums nachdrücklich unterstützt und u. a. auch mit Hinweisen auf die angeblich exorbitant hohen Fehlziffern verheirateter Post- und Telegraphenbeamtinnen begründet worden. Wir haben schon früher darauf hingewiesen, daß übermäßige Urlaubnahme nicht geduldet werden und bei dadurch verminderter Dienstleistung ohne weiteres mit disziplinarischen Maßnahmen bekämpft werden kann und im Interesse des Dienstes wie auch der anderen weiblichen Beamten und Angestellten bekämpft werden muß.
Ob dieser Weg beschritten ist, oder weshalb man ihn eventuell nicht betreten hat, entzieht sich unserer Kenntnis. - In jener Besprechung sind die verfassungsmäßigen Bedenken, die sich gegenüber der Erneuerung des Artikels 14 erheben, abermals - auch von Seiten der Frauen selber - anerkannt worden. Trotzdem scheint man sich mit diesen um des erhofften Erfolges willen d. h. um der angeblichen Entlastung des Arbeitsmarktes willen abfinden zu wollen.
Eine »wirksame Entlastung« hätte eine erhebliche Anzahl von im öffentlichen Dienst tätigen verheirateten Frauen zur Voraussetzung, sodann deren nachgewiesene noch dazu »standesgemäße« - wirtschaftliche Versorgung. Selbst in den technischen Verwaltungen ist diese Zahl relativ klein. In den Hoheitsverwaltungen kann man sie mit der Laterne suchen, trotzdem wirkt sich die beabsichtigte Bestimmung natürlich auch in die Hoheitsverwaltungen hinein aus, die damit erneut den Vorwand für jede gewünschte Kündigung verheirateter Frauen erhalten, auch wenn deren Entlassung ohne jeden Einfluß auf die Entlastung des Arbeitsmarktes ist, sondern nur der Forderung irgend einer Kategorie männlicher Beamter oder Angestellter auf diesen oder jenen Posten entspringt. Solche Versuche werden zudem noch durch die bislang beabsichtigte Vorschrift gestützt, daß 75% unterer und mittlerer Stellen durch aus dem Dienst scheidende Versorgungsanwärter besetzt werden müssen, außerdem aber auch noch eine nicht ganz kleine Anzahl von Personen unterzubringen sind, die in abgebauten Behörden tätig waren.
Um der nicht zu leugnenden Gefahr ganz genereller Anwendung der mit Artikel 14 gegebenen Möglichkeiten vorzubeugen, hat man vorgeschlagen, daß die Kündigung nur dann von der Behörde ausgesprochen werden darf, wenn beide Voraussetzungen zusammentreffen, d. h. wenn erstens die Familie der betreffenden Beamtin durch das Einkommen des Mannes wirtschaftlich »standesgemäß« versorgt ist, und wenn zweitens die dienstlichen Obliegenheiten der Beamtin oder Angestellten nachweislich durch die Wahrnehmung ihrer häuslichen Pflichten beeinträchtigt werden. Dieser Vorschlag klingt sehr plausibel, aber er zeigt auch die Vergeblichkeit, zwischen der Scylla und Charybdis hindurchzukommen, wenn man einerseits verfassungswidrige Möglichkeiten schafft, die man doch nicht rücksichtslos angewendet sehen möchte, und andererseits den Arbeitsmarkt wirksam entlasten, die reguläre Ausübung des Dienstes sicherstellen, gleichzeitig aber auch die versorgungsbedürftige Familie genügend schützen möchte. Das ist auf dem vorgeschlagenen Wege einfach nicht möglich!
Wird die Duplizität der Voraussetzungen für die Kündigung und Entlassung durchgeführt, so wird man sehr schnell bemerken, daß das ganze Bemühen vergebens war. Denn wessen Familie ist am versorgungsbedürftigsten, und wer wird als erster in die Lage kommen, durch häusliche Pflichten überbelastet, seinen Dienst zu vernächlässigen? Diejenigen, deren Verdienst neben dem des Mannes für die Familie nicht entbehrt werden kann. Diese Frauen können also nicht entlassen werden. Können andere sich aber durch einen Teil ihres Verdienstes eine häusliche Hilfe leisten, so werden sie ihre dienstlichen Verpflichtungen erfüllen können.
Diese Frauen können also auch nicht entlassen werden. Bleiben also, genau wie heute, diejenigen übrig, die fahrlässig ihren Dienst unzureichend versorgen. Diese sind heute mit disziplinarischen Mitteln bereits heranzukriegen, und zwar ohne die jetzt vorgeschlagenen Mittel leichter, als es späterhin der Fall sein wird. - Da die verlangte Duplizität die Anwendung der Entlassungsmöglichkeit praktisch so gut wie unmöglich macht und die Anwendung eines Disziplinarverfahrens wegen mangelnder Pflichterfüllung vemutlich erschweren wird, so kann von einer »wirksamen Entlastung des Arbeitsmarktes« mit den gemachten Vorschlägen keine Rede sein. Bleibt das freiwillige Ausscheiden zur Erlangung der in Aussicht gestellten Abfindungssumme übrig, die, so weit bekannt ist, das 16fache des letzten Monatsgehalts betragen soll. Dieser Anreiz wird sicher Manche veranlassen, das Dienstverhältnis zu lösen.
Es handelt sich dabei um die Erlangung eines rein materiellen Effektes, der vermutlich auch manchen Platz für nachdrängende Anwärter frei machen wird. Dieser Effekt kann aber - wenn es der Behörde und den Antragstellern tatsächlich nur um die Freimachung dieser Plätze zu tun ist - erzielt werden ohne daß auch der Behörde ein Kündigungsrecht gegeben wird. Daß aber die Antragsteller selber einige Zweifel in die nur arbeitsmarkt- und sparpolitisch begründeten Motive der Behörde haben, beweist der vorsorgliche Vorschlag, die Prüfung der persönlichen Verhältnisse der zu kündigenden Frau einem nichtbehördlichen Vertrauensausschuß von Frauen zu übertragen!
Keine beneidenswerte Aufgabe, die sich diese Frauen stellen. Logischer Weise müßte ein solcher Ausschuß - nicht nur im Falle beabsichtigter Entlassung, sondern auch im Hinblick auf den volksparteilichen Antrag in der Berliner Stadtverordneten-Versammlung - vor der Entscheidung der Behörde über ein Anstellungsgesuch sowie vor der Ablehnung der endgiltigen Einstellung oder der Beförderung in Aktion treten. Das würde in praxi nichts anderes heißen, als daß die öffentlichen Behörden ihre Entscheidungen in ganz wesentlichen Dingen unbeteiligten Dritten in die Hand geben, also sich selbst wichtiger Rechte, die auch finanzielle Folgen für die Behörde haben, entäußern.
Vielleicht überlegen sich alle Beteiligten die Zweckmäßigkeit und die innere Folgenrichtigkeit der gemachten Vorschläge doch noch einmal, ehe Maßnahmen propaglert und ergriffen werden, die praktisch unwirksam sind und die Frauen kurzer Hand unter ein Ausnahmerecht stellen. - Principiis obsta! - Wir stimmen darin vollkommen mit der Deutschnationalen Abgeordneten Anna Margarethe Lehmann überein, die sich ehedem in einem Artikel in der deutschen Zeitung (22. April 1928) mit aller Entschiedenheit sogar gegen eine auch nur zehnprozentige Gehaltsminderung für verheiratete Beamtinnen wandte unter Hinweis auf den Verfassungsbruch und noch dazu gegenüber Frauen, die durch »die Aufzucht von Kindern zu tüchtigen Menschen Wertvollstes für den Staat leisten« und denen vielmehr durch Kinderzulagen Gerechtigkeit gegenüber den Ledigen und kinderlosen Ehepaaren widerfahren« müsse! All das bestand damals - und besteht heute noch - im Grundsätzlichen und im Tatsächlichen zu Recht, aber nicht nur für zehnprozentige Gehaltsabzüge sondern noch mehr gegenüber dem noch viel schwerwiegenderen Eingriff in die verfassungsrechtliche Stellung der Frau durch Maßnahmen wie sie der Artikel 14 ermöglicht.