Bürgerrechtsgesetz vom 4.12.1833 (Regierungs-Blatt von Württemberg 1833, S. 509ff). Die Aufenthaltsgenehmigung konnte versagt werden, wenn Ortsfremde ein schlechtes Prädikat< hatten, z.B. wegen Diebstahls oder längerer Freiheitsstrafen (vgl. Art. 11 und 19