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Laut Angaben des Wegweisers für die königliche Residenzstadt Stuttgart der Jahre 1847, 1848 und 1849 ist anzunehmen, daß die Schwestern lange Jahre mit ihren unehelichen Kindern einen gemeinsamen Haushalt lebten

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Sämtliche Angaben zu Beate Calwers Vorstrafen: STAL E 319, Bü 96, Bl. 2-8. Es bleibt anzumerken, daß wie so oft bei Unterschichts-Lebensläufen aus dem 19. Jahrhundert auch die Lebensdaten der Beate Calwer vor allem durch den obrigkeitlichen Blick der Quellen wie Straf- und Prozeßakten vorstrukturiert werden

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vgl. Alf Lüdtke: Gewalt im Alltag: Herrschaft, Leiden, »Körpersprache«? In: Jörg Calließ (Hg.).: Gewalt in der Geschichte. Düsseldorf 1983, S. 271- 295, hier S. 283

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