Die Konkurse stiegen zwischen 1841 bis 1847 von 963 auf 2 300 Fälle an. Nach: Die Zahl der Gantungen im Königreich Württemberg in den Jahren 1840-1847. In: Württembergische Jahrbücher Jg. 1847,H.II, S. 179-197, hier S. 183
W.v. Hippel: Bevölkerungsentwicklung..., S. 366. Die Berechnungen von Hippel zählen die Civilprozesse zur Kriminalitätsrate und sind insofern irreführend. Vgl. Württembergische Jahrbücher Jg. 1854, H. 1, S. 68-79
Berechnet nach den im Regierungsblatt jährlich erscheinenden Übersichten des »Landjäger-Corps« (Anm. 84) und den Übersichten über die »von den Bezirksgerichten« und »Criminalsenaten abgeurteilten Verbrechen und Vergehen.«
Berechnet nach der in den Regierungsblättern jährlich erscheinenden »Übersicht der in dem Etatsjahr durch die Mannschaft des Königlichen Landjäger-Corps ergriffenen und eingebrachten Personen.«