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Die Konkurse stiegen zwischen 1841 bis 1847 von 963 auf 2 300 Fälle an. Nach: Die Zahl der Gantungen im Königreich Württemberg in den Jahren 1840-1847. In: Württembergische Jahrbücher Jg. 1847,H.II, S. 179-197, hier S. 183

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W.v. Hippel: Bevölkerungsentwicklung..., S. 366. Die Berechnungen von Hippel zählen die Civilprozesse zur Kriminalitätsrate und sind insofern irreführend. Vgl. Württembergische Jahrbücher Jg. 1854, H. 1, S. 68-79

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Berechnet nach den im Regierungsblatt jährlich erscheinenden Übersichten des »Landjäger-Corps« (Anm. 84) und den Übersichten über die »von den Bezirksgerichten« und »Criminalsenaten abgeurteilten Verbrechen und Vergehen.«

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Berechnet nach der in den Regierungsblättern jährlich erscheinenden »Übersicht der in dem Etatsjahr durch die Mannschaft des Königlichen Landjäger-Corps ergriffenen und eingebrachten Personen.«

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