481-4-32

Vgl. z. B. Ernst Benda, Notwendigkeiten und Möglichkeiten positiver Aktionen zugunsten von Frauen im öffentlichen Dienst. Gutachten im Auftrag der Leitstelle Gleichstellung der Frau, Hamburg 1986

481-4-31

Vgl. z.B. Walter Schmitt-Glaeser, Abbau des tatsächlichen Gleichberechtigungsdefizits der Frauen durch gesetzliche Quotenregelungen (Schriftenreihe des Bundesministeriums des Inneren, Bd. 16), Stuttgart u.a. 1982

481-4-30

Für eine kollektivrechtliche Gleichstellung votiert Vera Slupik aus historisch subjektiver Sicht: V.S., Die Entscheidung des Grundgesetzes für Parität im Geschlechterverhältnis. Zur Bedeutung von Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG in Recht und Wirklichkeit, Berlin 1988. Einen verbindlichen Auftrag an den Gesetzgeber aus objektiver Notwendigkeit sieht Heide M. Pfarr, Quoten und Grundgesetz. Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit von Frauenförderung, Baden-Baden 1988; ebenso Sibylle Raasch, Frauenquoten und Männerrechte, Baden-Baden 1991.

481-4-29

Vgl. Ninon Colneric, »Von der direkten zur indirekten Diskriminierung der Frauen im Beruf«, in: Frankfurter Rundschau vom 25. März 1986, S. 10, oder in: Arbeitsrecht im Betrieb, 2/1986

481-4-28

1951 ist die Klausel gestrichen worden, bis 1953 existierte eine gleichlautende Formulierung in der damaligen Tarifordnung für Angestellte. Siehe Heide M. Pfarr/Klaus Bertelsmann, Diskriminierung im Erwerbsleben, Baden-Baden 1989, S. 45

481-4-27

Zum Sexualstrafrecht der DDR vgl. Dokumentation, zusammengestellt von Christine Olderdissen, in: STREIT - feministische Rechtszeitschrift, 2/1990, S. 76ff.

481-4-26

Zur Geburtsstunde des Gleichberechtigungsgrundsatzes vgl. Ines Reich-Hilweg, Männer und Frauen sind gleichberechtigt, Art. 3 Abs. 2 GG, Frankfurt am Main 1979; Marianne Feuersenger, Die garantierte Gleichberechtigung - ein umstrittener Sieg der Frauen, Freiburg 1980; Barbara Böttger, Das Recht auf Gleichheit und Differenz. Elisabeth Seibert und der Kampf der Frauen um Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, Münster 1990

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