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Diese Behauptung entspricht der Hegelschen Kant-Interpretation. Ist das Kantische Prinzip der Restriktion der erkennenden Vernunft auf die Bedingungen der Möglichkeiten kategorialer Bestimmung durch das synthetisierende Verstandesich der transzendentalen Apperzeption selbst das Resultat der Abstraktion von eben der Vernunft, die begrenzt werden soll, dann ist die Kantische Dualität von Ding an sich und Erscheinung, von Allgemeinem und Besonderem nur der abstrakte Begriff der Entzweiung, die sie konkret und geschichtlich nicht begreifen kann.

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