481-4-94
Vgl. § 185 AGB: Demnach erhielten vollbeschäftigte Frauen monatlich einen Hausarbeitstag, falls sie verheiratet waren oder ein minderjähriges Kind bzw. pflegebedürftige Familienangehörige in ihrem Haushalt lebten oder wenn sie das 40. Lebensjahr vollendet hatten. Männern wurde der Haushaltstag nur unter eingeschränkteren Voraussetzungen gewährt, Abs. 4