481-4-94

Vgl. § 185 AGB: Demnach erhielten vollbeschäftigte Frauen monatlich einen Hausarbeitstag, falls sie verheiratet waren oder ein minderjähriges Kind bzw. pflegebedürftige Familienangehörige in ihrem Haushalt lebten oder wenn sie das 40. Lebensjahr vollendet hatten. Männern wurde der Haushaltstag nur unter eingeschränkteren Voraussetzungen gewährt, Abs. 4

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Vgl. Gisela Helwig, Frau und Familie in beiden deutschen Staaten, Köln 1982, S. 49. Demnach wurde die Hausarbeit zu 70 Prozent den Frauen überlassen. Für genauere Zeitbudgetanalysen vgl. C. Kienner (Anm. 6)

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Zu den Entwicklungsphasen der frauenpolitischen Arbeitsrechtsnormen und Sozialleistungen vgl. K. Bastian/E. Labsch/S. Müller (Anm. 48)

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Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Datenreport 1989. Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1989, S.82, hier S.78. Erwerbspersonen sind Erwerbstätige und Arbeitslose. Da in der DDR bis zur »Wende« keine ausgewiesene Arbeitslosigkeit existierte, ist der Anteil der »Erwerbstätigen« in der DDR mit dem Anteil der »Erwerbspersonen« in der alten BRD (jeweils im arbeitsfähigen Alter) vergleichbar

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Ebenda, S. 293. Die Nettoverdienste der vollzeitbeschäftigten Frauen lagen 1988 mit 24,5 Prozent ein Viertel unterhalb von denen der Männer

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Christiane Ochs, »Nicht alles, was die Partei der Frau zusammenbraute, gehört gleich in den Gully der Vereinigung - Frauen in der DDR, in: WSI-Mitteilungen, 5/1990, S. 289-303, hier S. 292

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Ingrid Kurz-Scherf, Deutschland - einig Mutterland?, in: Das Argument, 6/1990, S.877. 27 Prozent der erwerbstätigen Frauen waren in der DDR »verkürzt« beschäftigt, in der Bundesrepublik waren es 41 Prozent.

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Dagmar Schiek, Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz, in: STREIT - feministische Rechtszeitschrift, 3/1991, S. 95-97 mit anschließender Gesetzesdokumentation

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