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Frauen-Anwalt, 1878, Nr. 6, S. 177. Anm. d. V.; Lt. Mußhack'schem Schulkalender - (zit. nach: Frauen-Anwalt, 5. Jg., 1874/75, Nr. 11/12, S. 249f.) - soll Preußen 1872 485 höhere Knabenschulen besessen haben (12 davon Privatschulen) - und 260 höhere Töchterschulen (davon 128 Privatschulen). Nach dieser Berechnung hätte Preußen 1872 132 öffentliche höhere Töchterschulen besessen; lt. Wychgram wurden jedoch bis 1875 insgesamt nur 98 öffentliche Töchterschulen gegründet.

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In: Joseph Wychgram, Handbuch des höheren Mädchenschulwesens, Leipzig 1897, S. 49 - wird hierzu berichtet: Noch im Jahre 1874 sagt Dr. Henschke am Schluß seiner vergleichenden Zusammenstellung einer größeren Zahl höherer Mädchenschulen der Provinz Preußen; 'Vorläufig ist die höhere Mädchenschule ein Ding, unter dem der Pillauer und Wehlauer etwas ganz anderes versteht als Elbing, Thorn und Tilsit.

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F. v. Holtzendorff, Die Verbesserungen in der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellung der Frauen. In: Sammlung gemeinverständlicher wissenschaftlicher Vorträge, II. Serie, H.40, Berlin 1867, S. 630.

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Frauen-Anwalt, 5. Jg., 1874/75, Nr. 8, S. 191. Anm. d. V.: Gegen die Forderung eines für alle Mädchen im Anschluß an die Schulausbildung durchzuführenden Fröbelkursus (die Fröbelenthusiasten forderten ihn auch für die Schülerinnen der Elementarschulen) erhob Louise Otto-Peters nachweisbar nur zu Beginn (1866) Bedenken: er solle nur dann absolviert werden, wenn er einer anderen Ausbildung nicht im Wege stehe. (In: Recht-Erwerb, S. 72).

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