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Frauen-Anwalt, 5. Jg., 1874/75, Nr. 11/12, S. 258; Anm. d. V.; Ebenso bedenklich war Mathilde Webers Argument auf der Generalversammlung des Allg. deutschen Frauenvereins 1883: alle Fächer des Brotstudiums seien so von Männern überfüllt, daß die Frauen keine Chance hätten ... Worauf die Vorsitzende Louise Otto-Peters ihrem Vorstandsmitglied kühl erklärte, dies sei kein Grund, den Frauen das Studium zu verweigern. (In: Neue Bahnen, 18. Jg., 1883, Nr.21, S. 164).

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Nach dem Zensus von 1875 hatten sich diese Zahlen in den U. S. A. kaum verändert, doch man nannte die Zahl der Lehrerinnen: 89 700! (In; Frauen-Anwalt, 6. Jg., 1875/76, Nr. 10, S. 248).

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Anm. d. V.: Noch im Jahre 1912 stellte Theodor Heuß zur Frauenbewegung fest: Aber das, was das Wachstum und die innere Wucht der Frauenbewegung hemmen könnte, ist ja nicht so sehr die Mißgunst der Männer als das mangelnde Selbstvertrauen, die oft verstimmende Geschlechtsbescheidenheit der Frauen selbst. (In: Die Hilfe, 18. Jg., 1912, Nr. 11, S. 170 f.).

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Anm. d. V.: Die erste Frau, die in Deutschland an der Universität in Leipzig am 21. 2.1873 zum Dr. jur. promovierte, war die Russin Johanna von Evreinov; sie war als Gasthörerin in Leipzig zugelassen worden. (In: Frauen-Anwalt, 4. Jg., 1873/74, Nr. 1).

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