473-6-161

Anm. d. V.: Auf der Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Frauenvereins 1868 (vgl. oben B. I. 2 b) wurde eine Petition erwogen; da man aber nicht wußte, wo man petitionieren sollte, wurde dem Vorstand die Angelegenheit zur Überprüfung und zur Einleitung der notwendigen Schritte übertragen. (In; Neue Bahnen, 3. Jg., 1868, Nr.22, S. 174 f.). Nach Erlaß der Reichsgewerbeordnung 1869, die auch das Medizinalwesen regelte, hätten derartige Petitionen an den Bundesrat und Reichstag gerichtet werden müssen.

473-6-160

Anm. d. V.: Zwanzig Russinnen gingen nach Bern; einige baten um Aufnahme an anderen europäischen Universitäten (auch deutschen, wo sie verweigert wurde); ein Teil kehrte nach Rußland zurück, wo 1872 in Petersburg an der Medizinisch-Chirurgischen Akademie Kurse für Gelehrte Hebammen eröffnet worden waren; nur 12 blieben in Zürich. Im Sommersemester 1874 gehörten in Zürich von insgesamt 29 Frauen; 16 der medizinischen, 13 der philosophischen Fakultät an.

473-6-159

Anm. d. V.: Dies bekräftigte 1870 der Senat der Universität Zürich ausdrücklich gegenüber der medizinischen Fakultät der Universität WUrzburg, die Ende 1869 oder Anfang 1870 folgende überaus charakteristische Anfrage an den Senat der Universität Zürich gerichtet hatte: ... ob und welche Anstände sich bei dieser Zulassung von Personen weiblichen Geschlechts und so namentlich aus der Gemeinschaft mit männlichen Studierenden bei gewissen für das weibliche Zartgefühl empfindlichen Vorlesungen und Demonstrationen ergeben haben.

473-6-158

1873 ff. forderte die Universität Zürich den Nachweis des vollendeten 18. Lebensjahres und ausreichender Vorkenntnisse zum Besuch der Universität durch Zeugnisse in- oder ausländischer Bildungsanstalten oder durch eine Prüfung. (In: Frauen-Anwalt. 4. Jg., 1873/74, Nr.l, S. 45). Die übrigen Schweizer Universitäten stipulierten ähnliche Aufnahmebedingungen.

473-6-155

Frauen-Anwalt, 1. Jg., 1870/71, Nr.l, S. 19; Anm. d. V.: Vermutlich handelte es sich um jene Ende 1869 stattfindende Konferenz der Frauenbildungs- und Erwerbsvereine, auf der der Verband deutscher Frauenbildungs- und Erwerbsvereine gegründet wurde (vgl. obenB.).

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