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Anm. d. V.: Nach der Berufsstatistik des Deutschen Reiches 1882 arbeiteten auf dem Gebiet der Gesundheitspflege als Krankenwärterinnen, Diakonissen und Hebammen 46 177 Frauen. (Im Küchendienst als Nonnen und Laienschwestern wirkten 9 806 Frauen). Robert Wuttke, Die erwerbstätigen Frauen im deutschen Reich. In: Jb. der Gehe-Stiftung. Bd. II., Dresden, 1897, S. 23)

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Anm. d. V.: Die mangelhafte Quellenlage macht es unmöglich, die Zahl der in Deutschland arbeitenden Ärztinnen und Zahnärztinnen genau anzugeben, ihre Zahl dürfte Ende der 80er Jahre auf etwa 10-12 geschätzt werden; zu diesem Zeitpunkt gab es ihrer in den U.S. A. und Rußland schon einige Hundert, in England stieg ihre Zahl ebenfalls sehr rasch an

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Anm. d. V.: Bei amtlichen Dokumenten dürfte in Berlin vor allem der Bruder v. Dr. med. Franziska Tiburtius, auch ein Arzt und Gatte der ersten deutschen Zahnärztin, helfend eingesprungen sein.

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Anm. d. V.: Die erste deutsche Zahnärztin Dr. Henriette Tiburtius geb. Hirschfeld, Berlin, hatte in den U.S. A. studiert; andere deutsche Zahnärztinnen folgten diesem Beispiel.

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Anm. d. V.: Ausführlichere Hinweise hinsichtlich der Zulassung der Frauen fehlen; es liegen nur folgende Mitteilungen vor; a) Frauen-Anwalt, 4. Jg., 1873/74, Nr.l, S. 41; Am 21.2.1873 promovierte die Russin Johanna von Evreinov an der Universität Leipzig zum Dr. jur. mit einer DisS. über die Pflichten der Neutralen gegenüber den Kriegsparteien. b) L. Otto-Peters, Das erste Vierteljahrhundert, S. 30; Auf der Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Frauenvereins 1873 dankt eine Referentin den Universitäten Leipzig und Prag für die Zulassung der Frauen als Gasthörerinnen.

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