<p>Zum menschlichen Leben gehört die gegenseitige Hilfe. Kein Kummer, keine Not, kein Mißgeschick oder kein »gebrochenes Herz« kann als Entschuldigung dienen, seinem Leben ein Ende zu setzen, solange noch irgendeine Kraft zur Hilfeleistung besteht. Aber wenn man keine Nützlichkeit mehr verspürt, wenn einem der unausweichliche und unmittelbare Tod bevorsteht, ist es das natürlichste Recht des Menschen, einen schnellen und schmerzlosen Tod einem schleichenden und schrecklichen vorzuziehen</p>