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Allgemeine deutsche Real-Enzyklopädie für die gebildeten Stände. Conversationslexikon. 8. Aufl.,Leipzig 1834, Bd. 4, S. 362 und 9. Auflage. Leipzig 1844, Bd. 5, S. 557. Vgl. auch Meyer-Renschhausen 1989, S. 44-56
Deutschland gilt im Gegensatz zu England als Musterland eines bereits früh im 19. Jahrhundert geregelten und normierten öffentlichen Schulwesens. Das Volksschulwesen für die Töchter und Söhne nichtbürgerlicher Schichten wurde ebenso wie das höhere Knabenschulwesen in den meisten deutschen Staaten unter staatlicher Regulierung früh als öffentliche Aufgabe begriffen. DerBlick auf das weiterführende Mädchenschulwesen im 19. Jahrhundert bietet jedoch ein ganz anderes Bild.