495-2-29

BENSTON, S. 58; ISABEL LARGUIA und JOHN DUMOULIN: »Towards a science of Women's Liberation«, in: Red Rag, S. 11, 1955. Siehe auch JULIET MITCHELL: Woman's Estate. Harmondsworth 1974 (3). S. 104

495-2-28

Dies gilt nicht nur für verheiratete Frauen. Die Tatsache, daß die meisten Frauen Hausfrauen sind, hat auch einen Einfluß auf alleinstehende Frauen, zum Beispiel durch die Tatsache, daß auch sie unterbezahlt werden, selbst wenn sie keinen Mann haben, der sie unterhält. Weü von allen Frauen angenommen wird, daß sie heiraten und Hausfrauen werden, werden auch unverheiratete Frauen bei Bewerbungen oder Beförderungen diskriminiert.

495-2-27

ANN OAKLEY: The sociology of housework, 1974. Ungefähr 85% der britischen Frauen zwischen 16 und 64 sind Hausfrauen, das heißt, sie sind verantwortlich für die häuslichen Aufgaben, die zur Versorgung der Familie, in der sie leben, notwendig sind. Ungeachtet aus welchen und wie vielen Personen eine Familie besteht und ungeachtet der Tatsache, ob sie daneben noch einen Beruf ausüben.

495-2-26

WALLY SECOMBE: The Housewife and Her Labour under Capitalism, New Left Review, Januar/Februar 1974, mit einem Postscriptum bei IMG-Publications herausgegeben; JEAN GARDINER: Women's Domestic Labour. New Left Review, Januar/Februar 1975: SUSAN HIMMELWEIT et al. a.a.O.; LISA VOGEL: The earthly Family, Radical America 1973

495-2-25

MARIAROSA DALLA COSTA/SELMA JAMES: Die Macht der Frauen und der Umsturz der Gesellschaft, in: Internationale Marxistische Diskussion, 36, Berlin 1973. Beide arbeiten in der internationalen »Feminismus Marxismus« Gruppe, die von der Forderung nach Bezahlung von Hausarbeit ausgeht. Diese Gruppe hat in der englischen Frauenbewegung eine ziemliche Polarisation zwischen Befürworterinnen und Gegnerinnen von Hausfrauenlohn verursacht, aber es scheint, daß die Mehrzahl der Feministinnen-Sozialistinnen diese Forderung als Strategie verwirft

495-2-24

Es gibt ein Beispiel bei der Versorgung von Kindern im Vorschulalter. Himmelweit, Gardiner und Mackintosh haben ausgerechnet, daß, wenn man die offizielle Durchschnittsnorm von einer Erziehungsperson auf fünf Kinder heranzieht und davon ausgeht, daß Mütter im Durchschnitt anderthalb Kinder haben, dies bedeutet, daß bei Vergesellschaftung der Kleinkindererziehung mindestens ein Drittel der von Lohnarbeit freigestellten Mütter beruflich in der Kleinkinderziehung arbeiten müßte, um die anderen zwei Drittel für weitere Formen der Lohnarbeit freizustellen.

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