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Anm. d. V.: In Deutschland bestanden 1873 rd. 500 Kindergärten (vgl. Frauen-Anwalt, 4. Jg., 1873/74; Nr.l, S. 47;Nr.2, S. 79). Ganz speziell widmeten sich der Ausbreitung der Kindergärten im Allgemeinen deutschen Frauenverein der Verein für Familien- und Volkserziehung (gegr. 1871 von Henriette Goldschmidt) und im Verband deutscher Frauenbildungs- und Erwerbsvereine der Verein zur Beförderung Fröbelscher Kindergärten (gegr. 1859 von Lina Morgenstern)

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Lt. Zetkin (op. clt. , S. 28) beschloß der Gothaer Parteitag 1875, Frauen als Delegierte zu den Parteitagen zuzulassen, die entweder als Vertreterinnen von Wahlkreisen in Volksversammlungen oder in besonderen Frauenversammlungen gewählt wurden. Dieser Punkt war Louise Otto-Peters offensichtlich entgangen

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