Mit den ersten Unzuchts- und Ehegesetzen in Württemberg im 16. Jahrhundert wurden auch die Lichtkärzen oder -stuben obrigkeitlich überwacht und zeitweise sogar verboten. So alt wie diese Erlasse waren auch die Klagen über den dort getriebenen »Unfug und über den Besuch von Männern« (RMC Nr. 12, 1848). Der »Reutlinger und Mezin-ger Courier« berichtete 1848, daß in manchen Lichtkärzen die Mädchen »jedes Restes von Schamgefühl verlustig gehen« und die »roheste Ausgelassenheit herrsche«, während die Alten statt über die Jugend zu wachen, schliefen. Ebd. Vgl. Hans Medick: Spinnstuben auf dem Dorf.