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Als die Berliner Frauenrechtlerinnen Minna Cauer und Anita Augspurg 1898 einen Forderungskatalog an alle Reichstagskandidaten richteten, der im letzten Punkt das Frauenwahlrecht auflistete, ereiferte sich die Kreuzzeitung: „Noch aber sind wir in Deutschland nicht so weit, daß wir unser Familienleben und einen Theil unserer Gesellschaftsordnung einer überspannten Theorie opfern wollten." (Neue Preußische Zeitung, Nr. 158, 4.4. 1898).