473-6-181

Anm. d. V.; Diese Bestimmung bedeutete, daß das niedriger bemessene Grundgehalt der Beamtin plus Alters zuschlagen als Höchst- und Endsumme jenen Betrag erreichen sollte, der den männlichen Beamten als Minimalgehalt zu Beginn ihrer Laufbahn nach Übernahme ins Beamtenverhältnis gezahlt wurde.

473-6-179

Frauen-Anwalt, 3. Jg., 1872/73, Nr. 11/12, S. 380; Die weiblichen Arbeitskräfte sollten beschäftigt werden in der Bahntelegraphie, im Fahrkartenverkauf und im Gepäckexpeditionsdienst. - Es werden Einstellungen von 4 und von 84 Frauen gemeldet. (In: Frauen-Anwalt, 3. Jg., 1872/73, Nr. 11/12, S. 381; 5. Jg., 1874/75, Nr. 2, S. 52). Nach der Berufsstatistik des Deutschen Reiches arbeiteten (1895) 2 400 Frauen im Bahndienst, im Dienst der Post und Telegraphie (1882) 1 012, (1895) 2 791 Frauen. (Wuttke, Erwerbstätige Frauen, S. 34ff.).

473-6-178

Frauen-Anwalt, 3. Jg., 1872/73, Nr. 6, S. 188. - Anm. d. V.: Bei dieser Abstimmung hatten die liberalen Fraktionen des Reichstages, trotz des warmen Eintretens Dr. Lowes für die Anstellung der Frauen, nicht geschlossen für den Antrag gestimmt; zur Annahme verhalfen ihm hocharistokratische Stimmen der Rechten

473-6-175

Vgl. Jenny Hirsch, Geschichte der 25jährigen Wirksamkeit des Lette-Vereins, S. 36: Unter dem Eindruck der Kriegsereignisse waren 1870/71 an der Charitas insgesamt 7 unter der Protektion des Lette-Vereins stehende Krankenschwestern ausgebildet worden. Weitere Ausbildungskurse dürften vermutlich abgelehnt worden sein, denn der Lette-Verein richtete - ebenfalls erfolglos - ein Gesuch an den Berliner Magistrat, an dem neuerbauten Krankenhaus am Friedrichshain eine entsprechende Ausbildungsstätte zu schaffen

Seiten