Anm. d. V.: Typisch dürfte ein Vorfall im Berliner Telegraphenamt sein, das die Kronprinzessin 1874 besuchte; sie äußerte sich befriedigt über die beruflichen Leistungen, befremdet jedoch über die extravaganten Toiletten. Worauf vom Telegraphendirektionsrat ein Reskript an die Damen erging, durch welches auf die Unzulässigkeit exzentrischer Toiletten hingewiesen und speziell den Damen verboten wird, sich zu schminken und ihr - eigenes oder falsches - Haar aufgelöst über den Rücken wallen zu lassen. (In; Frauen-Anwalt. 5. Jg., 1874/75, Nr. 9, S. 222).