476-3-2
<p>Die Planung der Entwicklung und organisatorischen Gestaltung der verschiedenen Fachrichtungen im Gesamtsystem der medizinischen Betreuung erfolgt auf der Grundlage ihrer Einstufung in drei Kategorien: 1. Medizinische Grundversorgung. Hier werden alle Behandlungsangebote für Erkrankungen mit hohen Morbiditätsziffern eingeordnet, die deshalb einen hohen Grad an Zugänglichkeit erfordern, die für alle Bürger ständig erreichbar sein müssen und in der Verantwortung der Kreise bzw. Stadtbezirke zu entwickeln sind.