473-7-66

Anm. d. V.: Die Anklage wurde auf Grund des § 8 des Preußischen Vereinsgesetzes erhoben. Anklagepunkte (vgl. Neue Bahnen, 1875, S. 69): Anstatt die Lage der Arbeiterinnen zu verbessern, habe man Politik getrieben, die Fahne Lassalles entfaltet, für die Reichstagswahlen agitiert, sich Vorträge halten lassen über Lassalle im Interesse des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins und auswärts Vereine gegründet. Die Auflösung wurde beantragt, da der inkriminierte Verein als Agitationsmittel der sozialdemokratischen Partei anzusehen sei und (vgl. Frauen-Anwalt, 1875/76, S.

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Während der Verlesung wurden sie durch die Rufe unterbrochen: Wir wollen uns hier nicht mit der Frauenfrage beschäftigen und noch viel weniger die Frauenemanzipation befördern! (In: Frauen-Anwalt S. u. 140)

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Anm. d. V.: Vor allem die weibliche Direktorin war bei den männlichen Pädagogen ein Stein des Anstoßes, aber die Abwehrkämpfe waren noch nicht so scharf und gezielt wie in den nachfolgenden Jahrzehnten, wenn sie auch angesichts des amtlich erzwungenen Zölibats bereits ebenso unlogisch wie lächerlich waren. Auf dem Internationalen Erziehungskongreß in Brüssel 1880 wurde auch das Mädchenschulwesen in fortschrittlicher Weise diskutiert.

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