Anm. d. V. In Privatschulen konnte eine verheiratete Lehrerin, wenn es der Besitzer und Schulleiter und die Eltern duldeten, weiterhin tätig bleiben. - Mit dem Blick auf die spätere Entwicklung muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die unverheirateten Lehrerinnen selbst offensichtlich die verheiratete Kollegin ablehnten. Als Frau Santini auf der 19. Allgemeinen deutschen Lehrerversammlung in Wien (1870) die Abschaffung des Lehrerinnenzölibates forderte, erklärte die Berichterstatterin M. im Frauen-Anwalt (1. Jg., 1870/71, Nr. 4, S.