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Anm. d. V.: In der Propagierung des Handarbeitsunterrichtes kamen ganz unmögliche Übertreibungen zustande. Offensichtlich unwidersprochen konnte hier die schon häufig zitierte Marie Calm sogleich zweimal folgendes behaupten (in: Frauen-Anwalt, 5. Jg., 1874/75, Nr. 11/12, S. 252f.; 1879, Nr. 1, S. 13): 1875/79: Man schätze den Bildungsgrad und Kulturstand eines Volkes an dem Umfang seines Alphabetentums; für die weibliche Bevölkerung aber würde es einen richtigeren Maßstab abgeben zu untersuchen, wie viele von ihnen sich ihre Kleidungsstücke selbst verfertigen können.

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Die ersten Petitionen des Allgemeinen deutschen Frauenvereins in Sachen Lehrerinnen richteten sich 1869/70 und 1872 an die sächsische Ständeversammlung; man bat um die Errichtung eines Seminars (dann eines 2. Seminars) für Volksschullehrerinnen, um die Anstellung von Lehrerinnen in den Volksschulen in der Stadt und auf dem Land und ersuchte um besondere Regelungen des Handarbeitsunterrichtes - mit Erfolg!

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