Frauen-Anwalt, 1879, Nr. 1/2, S. 10 ff., 44 ff.; Marie Calm wörtlich (ibid. S. 44); Der Mann, welcher die öffentliche Mädchenschule organisiert, stellt männliche Lehrkräfte ein, damit die Schülerin recht viel lerne; dennoch ist er im allgemeinen gar kein Bewunderer der sogenannten gelehrten Frau, und bei der Wahl einer Gattin glaube ich kaum, daß er fragt, wie es mit ihrem historischen und geographischen Wissen bestellt ist, ... sondern die Hauptsache wird ihm sein, daß sie einen häuslichen Sinn, Sanftmut, Sittsamkeit, kurz die echt weiblichen Tugenden besitze.