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Mathilde Lammers - in: Frauen-Anwalt, 1878, Nr. 5, S. 150 ff. Dieselbe Autorin rät ferner, daß nach Abschluß der Schule (im 16. /17. Lebensjahr) sich das Mädchen 3 Jahre der Erlernung des Haushalts widmen solle, weitere 3 Jahre solle sie sich z. B. im Falle des Medizinstudiums mit der Krankenpflege beschäftigen und sich anschließend 3 Jahre in einer wissenschaftlichen Anstalt auf das Fachstudium vorbereiten

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Es liegt sogar die Vermutung nahe, daß auch durch die lebhafte Diskussion dieser Vorschläge in führenden Berliner Gesellschaftskreisen die Unterrichtskurse im Viktoria-Lyceum Ende der 70er Jahre pseudo-gymnasial ausgestaltet werden durften

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Frauen-Anwalt, 1879, Nr. 1/2, S. 10 ff., 44 ff.; Marie Calm wörtlich (ibid. S. 44); Der Mann, welcher die öffentliche Mädchenschule organisiert, stellt männliche Lehrkräfte ein, damit die Schülerin recht viel lerne; dennoch ist er im allgemeinen gar kein Bewunderer der sogenannten gelehrten Frau, und bei der Wahl einer Gattin glaube ich kaum, daß er fragt, wie es mit ihrem historischen und geographischen Wissen bestellt ist, ... sondern die Hauptsache wird ihm sein, daß sie einen häuslichen Sinn, Sanftmut, Sittsamkeit, kurz die echt weiblichen Tugenden besitze.

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473-6-86Auf der Versammlung des "Vereins für das höhere Mädchenschulwesen" (vormals: "Verein der Dirigenten und Lehrenden höherer und mittlerer Mädchenschulen") 1880 in Braunschweig erklärte der Vertreter des preußischen Kultusministers, daß eine gesetzliche Regelung des Mädchenschulwesens in nächster Zeit nicht zu erwarten sei, da ein Gegenstand nicht aus der Unterrichtsgesetzgebung herausgehoben und für sich geordnet werden dürfe; für eine umfassende Unterrichtsgesetzgebung sei die Zeit noch nicht reif. (In: "Frauen-Anwalt", 1880, Nr. 12, S. 379).

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