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Als Konsequenz daraus verschwindet in königlichen Familien das Erbrecht ganz. Man beachte, daß es sich hierbei nur um den Bereich des Erbrechts handelt, da die Königswürde ausschließlich durch Wahl vergeben wird und nicht vererbbar ist.

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Wie in einem solchen Fall zu erwarten, haben wir es hier mit abenteuerlichen und abergläubischen Etymologien zu tun, denn man kann darin ebenso irisch finn (= »weiß» bzw. »schön»), walis. gwynn und breton. guennjgwenn mit der gleichen Bedeutung sehen. Die beiden Etymologien stehen jedoch nicht im Widerspruch zueinander.

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Die irischen Gesetze sind in der von O»Donovan edierten Sammlung: Ancient Laws of Ireland, 6 Bde., Dublin 1865 -1901, zugänglich. Siehe zu diesem Thema auch W. Joyce: Social history of ancient Ireland, 2 Bde., London 1903, und Myles Dillon: Early Irish Society, Dublin 1958. Über die walisischen Gesetze existiert eine von Aneurin Owen im XIX. Jh. edierte Sammlung: Ancient Laws and Institutions ofWales (O.J., o.O.), (davon die engl. Übers, von Melville Richards: The Laws of Hywel Dda, Liverpool 1954).

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Im Vorwort seiner ,,Histoire secrete de la Bretagne« (s.o. Anm.20) stellt Markale in einem geschichtsphilosophisch aufschlußreichen Essay die Gründe für unsere mangelhafte Kenntnis der Anfänge der keltischen Geschichte bzw. der fließenden Übergänge zwischen Historie und Sage in den schriftlichen Quellen über diese Zeit dar.

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Vorausgesetzt freilich, man setzt nicht wie bisher alles daran, die bretonische Sprache und Kultur zu vernichten. Denn die Originalität der Bretagne besteht gerade in ihrer Zweisprachigkeit und zweifachen Kultur. Zu denken geben sollte das Beispiel Wales, wo schon seit sehr langer Zeit sich ein Gleichgewicht hergestellt hat, was für das Land seither nur von Vorteil war. Man darf nicht verschweigen, daß die Kapetinger — mit dem auch noch Saint Louis (»Ludwig der Fromme«!) genannten König an der Spitze —im Okzitanien der Grafen von Toulouse einen regelrecnten Holocaust angerichtet hatten.

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Eamon Kennedy, Botschafter der Republik Irland in Paris in einem Rundfunk-Interview mit dem Autor (»L»impossible royaume d»Irlande«/ORTF 1971)

412-1-22

Man bedenke, daß es der Schotte MacPherson war, der das Keltentum gegen Ende des XVIII. Jhds. zu neuem Leben erweckte durch seine ossianischen Gesänge auf der Grundlage von mündlich überlieferten Liedern. Heute noch sind im Nordwesten Schottlands und auf den Hebriden uralte Lied- und Musikformen lebendig, mit deren Hilfe wir uns ein Bild der ursprünglichen, archaischen Musik der Kelten machen können.

412-1-21

Da man sich hartnäckig weigert, diese Tatsache auch nur zu erwähnen, muß sie einmal besonders betont werden — nicht aus Gründen einer »separatistischen« Gesinnung, sondern schlicht aus Bemühung um historische Wahrheit. Dieses Unions-Abkommen betraf - zwei völlig gleichrangige und gleichberechtigte Staaten, die sich für den Zusammenschluß ihrer Interessen entschieden. Daher erscheint es uns notwendig, die wichtigsten Klauseln dieses »Edikts», das von Francois I.

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Zur »offiziellen« und verfälschend dargestellten Geschichte der armorikanischen Bretagne, wie sie in den französischen Lehrbüchern steht, sowie zur umstrittenen Persönlichkeit des Du Guesclin siehe J.M., ibid., S. 311 - 340, dazu auch das beachtliche Werk von Morvan Lebesque: Comment peut-on etre Breton? (Le Seuil, Paris 1970). (Vgl. auch J.M.: »Histoire secrete de la Bretagne«, eine knappe und doch faktenreiche Standard-Einführung in Thema jetzt in Livre de Poche-Ausgabe (Paris 1979) zugänglich; Anm. d. Hrsg.)

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