412-2-23

J.M.: L»Epopce celtique en Bretagne, S. 182. Man vergleiche dazu in den Artusromanen die Erziehung des jungen Lancelot du Lac (= »vom See») durch die Fee Viviane.

412-2-19

Dieses System matrilinearer Erbfolge existierte bei einigen Völkern noch geraume Zeit, so etwa bei den Natchez Nordamerikas, deren Name durch Chateaubriand unsterblich gemacht worden ist. Die Gesellschaftsstruktur dieses Stammes »gründete sich auf ein mehrstufiges Kastensystem; die Aristokratie teilte sich in drei Klassen: die »Sonnen», die »Edlen» und die »Ehrwürdigen», während das Volk nur eine einzige unstrukturierte Masse und Klasse bildete, genannt die Klasse der »Stinkenden».

412-2-18

Besonders irrwitzig dürfte in diesem Zusammenhang sein, daß Philip VI. von Valois, der König von Frankreich, Charles de Blois, den Gemahl von Jeanne de Penthievre, aufgrund dieses keltischen Rechtsprinzips als Kandidaten für den Herzogsthron unterstützte, während Jean de Montfort, obwohl er für die Unabhängigkeit der Bretagne eintrat, denselben Thron für sich beanspruchte unter Berufung auf das Salische Recht, nach dessen Gesetzen Jeanne de Penthievre von der Thronfolge ausgeschlossen werden mußte.

412-2-17

De bello gallico, V, 14. Diese Polyandrie war jedoch eher eine Art »Gruppenehe». Vgl. auch Dio Cassius LXII, 6; Strabo IV, 5 und Hieronymus v. Stridon: Adversus Jovianum II, 7

412-2-16

Den Kelten war besonders bezüglich des Ehebruchs der Geist des römisch geprägten Code Napoleon völlig fremd, dessen Genialität darin bestand, die untreu gewordene Gattin zu bestrafen, nicht aber den Ehemann, wenn sich dieser den einen oder anderen sog. »Seitensprung» erlaubt.

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