Besonders irrwitzig dürfte in diesem Zusammenhang sein, daß Philip VI. von Valois, der König von Frankreich, Charles de Blois, den Gemahl von Jeanne de Penthievre, aufgrund dieses keltischen Rechtsprinzips als Kandidaten für den Herzogsthron unterstützte, während Jean de Montfort, obwohl er für die Unabhängigkeit der Bretagne eintrat, denselben Thron für sich beanspruchte unter Berufung auf das Salische Recht, nach dessen Gesetzen Jeanne de Penthievre von der Thronfolge ausgeschlossen werden mußte.