G. W. F. Hegel, Phänomenologie des Geistes, S. 323; vgl. auch: »Die Regierung erlaubt zwar die Systeme der persönlichen Selbständigkeit und des Eigentums, des persönlichen und dinglichen Rechts, hat aber den Individuen, die sich darein vertiefen, sich vom Ganzen losreißen und dem unverletzbaren Fürsichsein und der Sicherheit der Person zustreben, [. . .] ihren Herrn, den Tod, zu fühlen zu geben.« (A.a.O., S. 324) »Das menschliche Gesetz [die Wirklichkeit des Staates, U.