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»[...] so enthalten bürgerliche Gesetze die Grenze der Entgegensetzung mehrerer Lebendiger - die rein moralischen aber bestimmen die Grenze der Entgegensetzung in einem Lebendigen.« (G. W. F. Hegel, a.a.O., S. 311.)

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Das ist nur möglich, weil diese Gesetze göttliche und als solche »natürliche« sind: Gesetze, die wirkliche Bedürfnisse ausdrücken (die den Menschen zwar fremd geworden sind, weshalb sie als Pflicht formuliert wurden, die aber wahr sind wahr sein müssen, weil die Liebe diese Gesetze spontan aus sich hervorbringt) (Vgl. Georg Lukács, Der junge Hegel, Bd. I, S.

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Zum Zusammenhang von Romantik und Marxismus vgl. Robert Kalivoda >Der Marxismus und die moderne geistige Wirklichkeit<, S. 85; Karl Lowith, Von Hegel zu Nietzsche, S. 180 f.

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