Die Kommunalvertretungen in der Bundesrepublik gliedern sich in die Gemeinderäte (bei kreisangehörigen Gemeinden), die Kreisräte (oder auch Kreistage) und die Stadträte (bei den kreisfreien Gemeinden). Dieser Aufteilung in verschiedenartige Gebietskörperschaften wird hier soweit wie möglich gefolgt.
Mit dem mehr oder weniger offen erklärten Ziel, der vorstehend nachgewiesenen Chancenungleichheit der Frau in den Parteien entgegenzuwirken und die zahlenmäßig schwache Stellung der weiblichen Parteimitglieder zu verbessern, haben sich die Frauen in CDU und CSU, FDP und SPD frühzeitig in eigenen Organisationen zusammengeschlossen.
Nirgends sehen wir Schilder mit der Aufschrift »nur für Frauen«, »nur für Männer« außer auf Toiletten und in Bekleidungsabteilungen. Offiziell gibt es keine Trennung, keine Apartheit. Die formalen (Zulassungs)Beschränkungen für Frauen, ein Universitätsstudium aufzunehmen, gibt es nicht mehr, und lediglich in einigen der wenigen letzten Männerbastionen, wie zum Beispiel bei der Feuerwehr oder der Bundeswehr, muß noch darüber diskutiert werden, ob Frauen zugelassen werden sollen oder nicht.