411-2-5

Geschädigt im sozialen Nahraum sind in der Regel die, auf deren Anerkennung der »Täter« angewiesen wäre; durch das Begehen des Delikts wird fehlende Zuwendung kompensiert.

411-2-4

These 10 geht nicht in die drei Hypothesen ein, da hier keine vergleich•bare Stichprobe männlicher Jugendlicher untersucht wurde. Die Daten, für die diese These eine Erklärung gibt, sind im Abschnitt 1.1 dargestellt.

411-2-3

Wissen definiert hier als die »Gewißheit, daß Phänomene wirklich sind und bestimmbare Eigenschaften haben« (Berger/Luckmann 1971, S. 1).

411-2-1

Eine handlungstheoretische Grundlegung ist notwendig, denn die Hypothesen sollen abweichendes Verhalten erklären. In einzelne Komponenten der Hypothesen geht jedoch eine Reihe von Einstellungsdaten ein, so daß auch hier die generelle Problematik des Schlusses von Einstellung auf Handlung (oder Handlungsbereitschaft) relevant wird (vgl. Hartmann 1970), s. dazu Abschnitt 3.2

Schlußfolgerungen und Konsequenzen

Abschließend sollen noch einige wesentliche Problembereiche zur Sprache kommen. Neben den allgemeinen, eher methodisch interessanten Konsequenzen unserer Ergebnisse für die Dunkelfeldforschung wollen wir hier umreißen, inwieweit die vorgelegten Informationen den Bereich abweichenden Verhaltens von Mädchen erhellen und welche Schlußfolgerungen daraus zu ziehen sind.

Konsequenzen für die Dunkelfeldforschung

Überprüfung der Hypothesen

In den vorangegangenen Abschnitten wurden die wichtigsten Daten unserer Untersuchung zu den einzelnen Variablenkomplexen (abweichendes Verhalten, objektive Situationsbedingungen, subjektive Situationsdefinitionen) dargestellt und interpretiert. Die Beschreibung einzelner Merkmale und Merkmalszusammenhänge diente dabei der Herausarbeitung wesentlicher Züge der Untersuchungsgruppe.

Seiten