Aufhebung des Staates
Überblicken wir die bisherige Darlegung, so finden wir, daß mit der Aufhebung des Privateigentums an den Arbeitsmitteln und mit ihrer Umwandlung in gesellschaftliches Eigentum allmählich die Menge der übel verschwindet, welche die bürgerliche Gesellschaft auf Schritt und Tritt uns zeigt und die immer unerträglicher werden. Die Herrschaft einer Klasse hört auf, die Gesellschaft wendet ihre gesamte Tätigkeit nach selbstgegebenem Plane an und leitet und kontrolliert sich selbst.